Muss ein körperlich behinderter Mensch gegenüber einen gesunden bevorzugt werden /öffentlicher Dienst?
Hallo,
ein Beispiel: Peter hat eine Gehbehinderung und bewirbt sich im öffentlichen Dienst. Er hat einen Bachelorabschluss und erfüllt alle Kriterien (alle die in der Stellenausschreibung erwähnt wurden). Anna ist kern gesund und bewirbt sich ebenfalls auf die Stelle. Sie hat den gleichen Abschluss wie Peter und beide haben die selben Noten. Keiner ist besser als der andere. Peter und Anna werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Anna ist netter und passt besser in das Team. Sie erhält die Stelle. Peter ist traurig, weil er die Stelle nicht erhalten hat und keine Möglichkeit hat eine Arbeit aufgrund seiner Behinderung zu finden.
Ist die Einstellung von Anna rechtens?
Man muss auch bedenken das es jeweils drauf ankommt ob man, mit seiner Behinderung bei so einem Beruf arbeiten kann.
Laut Google kommt das:
Das Integrationsamt bezahlt Hilfsmittel, Weiterbildungen, Übersetzungen und Ähnliches. Das Ziel dabei ist, dass Menschen mit Behinderung ihre Jobs behalten können oder dass sie dadurch einen Job bekommen können. Es berät und unterstützt Arbeitgeber*innen, wenn sie Menschen mit Schwerbehinderung einstellen wollen.
Auch im öffentlichen Dienst müssen Quoten erfüllt werden. Aber wie will man objektiv beurteilen, ob beide Bewerber (mit oder ohne Behinderung) die gleiche Qualifikation haben?
Nein, muss er nicht.
Aber da du es ansprichst, im öffentlichen Dienst werden sie bei gleicher Eignung für die Stelle bevorzugt (Steht dann aber auch in der Stellenbeschreibung). Das ist soweit gut und richtig das der Gesetzgeber eben Inklusion vorlebt. Der Staat kann nicht von anderen erwarten Inklusion im Berufsleben auszuleben wenn er sich selber nicht dran hält.
Allerdings ist das Argument (gleiche Qualifikation) auch schwammig und läßt einen gewissen Spielraum zu und nicht alle Stellen bevorzugen Menschen mit Behinderung.
Der öffentliche Dienst schreibt eigentlich Inklusion ganz groß und in vielen stellenangeboten hat man früher auch gelesen, bei gleichen Voraussetzungen werden schwergeschädigte bevorzugt.
Jetzt wäre zu prüfen ob Peter trotz seiner Gehbehinderung und mit üblichen Hilfsmitteln die gleiche Arbeitsleistung wie Anna erbringen kann. Denn soweit geht die staatliche Unterstützung dann auch wieder nicht, dass der Arbeitgeber statt einer AK mit 100% Leistung 2 gehändikapte einstellen kann die jeweils nur 50% Leistung bringen können.
Es gibt eine klare Aussage für den öffentlichen Dienst:
Bei gleicher Eignung ist der schwerbehinderte Bewerber bevorzugt einzustellen – setzt aber eben auch voraus, dass die Behinderung mindestens als GdB 50 oder vergleichbar anerkannt ist.
Allerdings besteht die Eignung eben nicht aus den Prüfungsleistungen, sondern dem Grad der Abdeckung der ausgeschriebenen Skills – fachlich und persönlich-sozial.
Ein reines “ist netter” reicht sicher nicht, um die im öffentlichen Dienst zwingend vorgegebene Bevorzugung schwerbehinderter Bewerber auszuschließen.
Wenn beide die gleiche Eignung haben und es einen Betriebsrat gibt würde Peter die Stelle bekommen .
Ja,jeder hat das gleiche Recht.
Aber öffentliche Arbeitgeber müssen doch eine Quote erfüllen. Schwerbehinderte Menschen einzustellen.
Müssen, aber sie tun es nicht.
Ich glaube zu wissen, dass Menschen mit Behinderungen bei sowas bevorzugt werden, sicher bin ich mir nicht, hab es nur hier und da bei Ausschreibungen mal gelesen.
Aber meistens mit dem Zusatz bei gleicher Eignung. Somit bleibt die Frage offen, ob das Handikap mit üblichen Hilfsmitteln ausgeglichen werden kann oder doch eine schlechtere Produktivität zu erwarten ist.