Muss der Name bei Überweisungen exakt stimmen?

Mittlerweile müssen Banken überprüfen, ob der Empfängername bei einer Überweisung stimmt.

Aber muss der Name exakt stimmen oder nur ungefähr?

Also kann beispielsweise der Nachname zuerst stehen, der Vorname abgekürzt oder der zweite Vorname weggelassen werden?

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dieneuelinie
1 month ago

Die Regelung gilt verpflichtend erst ab dem 9. Oktober 2025. Die Einführung wird bei den vielen Banken sicherlich schon vor dem Stichtag erfolgen. Inwieweit die Prüfalgorithmen bei Abweichungen, z. B. infolge von Abkürzungen, gleichwohl die Übereinstimmung feststellen können, beschäftigt derzeit auch die Marktteilnehmer. Das lässt sich also noch nicht abschließend beantworten.

Singuli
1 month ago

Ich wusste bisher nicht davon dass der Name jetzt exakt übereinstimmen muss und dass die Banken das bei jeder Überweisung prüfen müssen.

Wichtig ist nur dass die IBAN-Nummer stimmt.

Singuli
1 month ago
Reply to  Quizfan1999

Hast du eine Quelle dazu? Hast du einen Link den du posten könntest?

Singuli
1 month ago

Das finde ich aber ehrlich gesagt gar nicht so schlecht, denn insbesondere bei einer echtzeit überweisung ist es extrem wichtig dass alle Daten stimmen!

Mungukun
1 month ago

Hast du eine Quelle dazu? Hast du einen Link den du posten könntest?

Ich kann dir da aushelfen:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/11/07/instant-payments-council-and-parliament-reach-provisional-agreement/

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen, um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen

Singuli
1 month ago

Okay das ist möglich aber nur wohl bei Echtzeit Überweisungen? Die sind ja auch glaube ich erst ab September oder wann verpflichtend.

Spiritoso
1 month ago

Die beteiligten Banken sind nicht zu einem Namensabgleich verpflichtet. Sie prüfen nicht, ob es sich um den rechtmäßigen Zahlungsempfänger handelt. Ausschlaggebend ist lediglich die korrekte IBAN

Das ist schon seit 2012 so

Mungukun
1 month ago
Reply to  Spiritoso

Die beteiligten Banken sind nicht zu einem Namensabgleich verpflichtet.

Das ist veraltet. Sie sind wieder dazu verpflichtet:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/11/07/instant-payments-council-and-parliament-reach-provisional-agreement/

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen, um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen

Die erste Stufe der Instant Payment Richtlinie ist am 09.01.2025 in Kraft getreten, dass alle Banken in der EU Echtzeitüberweisungen empfangen müssen.

Spiritoso
1 month ago
Reply to  Mungukun

OK. Danke, wusste ich nicht