Muß man den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung als Minijobber am ANFANG der Minijob-Beschäftigung stellen oder kann man auch noch nach Jahren?
Mit “Jahren” meine ich: “Jahre, während das Minijob-Beschäftigungsverhältnis schon bestanden hat mit Rentenversicherungspflicht” . Ich habe zwar verstanden, dass wenn man den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung für einen bestimmten Minijob mal gestellt hat, man nicht mehr zurück kann zur Rentenversicherung als Minijobber. Aber kann ich einfach mal drauf los “minijobben” und mir dann nach Monaten/Jahren überlegen, ob ich doch noch einen Antrag auf Befreiung von der RV als Minijobber stelle.
The application can be submitted at any time with irrevocable effect for the future.