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FlipperNRW
3 months ago

Wenn dir die Fahrerlaubnis erzogen wurde, wird dir nicht ohne, dass du die ganzen Auflagen erfüllst die du mit Sicherheit bekommen hast, eine neue Fahrerlaubnis erteilt!

Honig652
3 months ago

Die Verjährung sind 10 Jahre plus 5 Wartezeit mach 15 Jahre und dann kannst du wieder in die Fahrschule und den Führerschein neu machen. Vorher kannst du auch kein Motorrad Führerschein machen es sei denn du erfüllst die auflagen z.B. MPU

peterobm
3 months ago

wohl kaum wegen WAS wurde der FS entzogen??

etwa wegen Alk; du musst eine MPU machen – ist möglich, warte einfach noch mind. 7 Jahre, dann kannst auch den B mitmachen.