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InnenGender
2 years ago

Ja, du bekommst dann deinen normalen Führerschein. Es kann sein, dass du zum Übergang erstmal einen vorübergehenden Führerschein erhältst, bis deine Karte fertig ist.

siola55
2 years ago

Ja – jedoch nur max. bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag!

Bekommt man nach der Prüfung schon den Scheckkartenführerschein?

Nein. Wird die Prüfung bestanden, so wird eine
Prüfbescheinigung anstelle des Scheckkartenführerscheins
ausgehändigt. Der
Scheckkartenführerschein muss bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
beantragt werden. Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein aus. Da die Prüfbescheinigung nur bis
3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt, muss dieser Antrag jedoch
rechtzeitig gestellt werden.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/

Gruß siola55

VoRtoX1
2 years ago

Hey,

ja das geht. Aber der schein läuft nach ner Zeit ab, also so der hält glaub 1 jahr, ab dem ausstellpunkt.

Außerdem musst natürlich dann den Ausweis dazu mitführen, aber das musst ja so oder so.

siola55
2 years ago
Reply to  VoRtoX1

Die Prüfbescheinigung gilt nur max. bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag: Bekommt man nach der Prüfung schon den Scheckkartenführerschein?

Nein. Wird die Prüfung bestanden, so wird eine Prüfbescheinigung anstelle des Scheckkartenführerscheins ausgehändigt. Der Scheckkartenführerschein muss bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein aus. Da die Prüfbescheinigung nur bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt, muss dieser Antrag jedoch rechtzeitig gestellt werden.

guitschee
2 years ago

Mit 18 kann man seinen Führerschein ja abholen und mit dem fahren.

Ich meine, dieser Zettel würde noch 30 Tage gültig sein, nach dem Geburtstag, aber das müsste ich nachschauen.

Okay, nachgesehen:

Die BF17-Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig.

siola55
2 years ago
Reply to  guitschee

Bis zu 3 Monate ist die Frist zur Beantragung des Scheckkarten-Führerscheins nach dem 18. Geburtstag!

Sorry für das “Nicht hilfreich” – richtig nachgelesen mit den 3 Monaten ;-))

guitschee
2 years ago
Reply to  siola55

Man muss die nicht beantragen, man muss die nur abholen – zumindest bei mir damals. Die existierte schon lange, bevor ich die abholen durfte – weiß ich, weil mein Fahrprüfer die dabei hatte, sie mir halt nur nicht aushändigen durfte, die durfte ich erst Monate später abholen, so lange hatte ich dieses hässliche rote Zetteldingsi.

Man sieht übrigens Daumen runter eh nicht ;-).

guitschee
2 years ago

Das stimmt.

siola55
2 years ago

Dann hat sich eben der Ablauf geändert – aber fahren darf der Fragesteller längstens bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung!?

Dies war ja die Frage…

guitschee
2 years ago

Doch. Hatte der bei mir. Ich habe die da ja gesehen. Ich musste das nur abholen – was ich am Tag nach meinem Geburtstag gemacht habe.

Vielleicht hat sich das auch in den letzten 10 Jahren geändert, bei mir war es, wie ich sage.

siola55
2 years ago

Die Prüfbescheinigung hat der Fahrlehrer wohl dabei nach bestandener Fahrprüfung, aber doch nicht den Scheckkarten-Führerschein! Diesen muß man beantragen bis spät. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag laut dem ADAC!