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Singuli
10 months ago

Wenn das Auto noch nicht abgemeldet ist kannst du meines Wissens mit dem bisherigen Kennzeichen hinfahren. Nach der Abmeldung darf man glaube ich auf dem kürzesten Wege noch das Auto sozusagen ins Trockene bringen.

Bei einer Neuzulassung muss man das Auto nicht zur Zulassungsstelle mitnehmen. Da reichen die Papiere und das Kennzeichen.

siola55
10 months ago

mit roter nummer zur zulassungsstelle fahren?

Die “Rote Nummer” ist nur dem Autohaus u. -händler erlaubt! Fährst du trotzdem, dann hast du als Privatmann keinen Versich.schutz :-((

Wie kommt man sonst zur zulassungsstelle und zurück nach einem kauf?

Hierfür gibt es die 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen zur Überführung 😉

https://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2

siola55
10 months ago
Reply to  siola55

Das rote Autokennzeichen dürfen nur Fahrzeughersteller, Kfz-Werkstätten und Co. nutzen: Das Ausleihen des roten Kennzeichens an Privatpersonen ist verboten. Wer sich als Privatperson für eine Überführung ein rotes Kennzeichen bei einem befreundeten Händler oder einer Werkstatt leiht, begeht eine Straftat!

Maxima370
10 months ago
Reply to  siola55

Hier geht es nicht um einen befreundeten Händler oder Werkstatt, der einer Privatperson einfach so die roten Nummern ausleiht. Es geht um ein bei diesem Händler gekauftes Fahrzeug, das der Kunde überführen will. .

Wenn der Händler einem Käufer die roten Kennzeichen zur Überführungsfahrt eines bei ihm gekauften Fahrzeugs überlässt, ist das zulässig. Diese Fahrt dient dem Betriebszweck des Handelsbetriebs und ist damit erlaubt und auch von der Versicherung abgedeckt.

Deiner Logik folgend dürfte ja dann auch niemand eine Probefahrt beim Händler mit roten Kennzeichen machen.

Was man nicht darf, da gebe ich dir recht, die Kennzeichen ein eine Dritte Person für eine Fahrt verleihen, die nicht dem Betriebszweck des Handelsbetriebs dient.

monetaer
1 month ago

Eine rote Nummer kannst du nur als Händler haben. Woher solltest du die haben?

Zulassung geht auch sehr einfach online.

DerHans
10 months ago

Wenn der Händler dieses Risiko eingeht (und selbstverständlich das zuständige Fahrtenbuch korrekt ausfüllt), kann er das im Auftrag des Händlers tun.

Das ist eigentlich eine versicherungstechnische Frage. Der Händler riskiert dabei seinen Versicherungsschutz, wenn er das Kennzeichen fahrlässig heraus gibt.

Maxima370
10 months ago

Der Händler darf dir für ein bei ihm gekauftes Fahrzeug die roten Kennzeichen für die Überführungsfahrt überlassen.

Allerdings muss man das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle nicht dabei haben. Zum Zulassen braucht man nur die Papiere.

Es sei denn, du machst Ausfuhrkennzeichen. Dann musst du das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen.

siola55
10 months ago
Reply to  Maxima370

Der Händler darf dir für ein bei ihm gekauftes Fahrzeug die roten Kennzeichen für die Überführungsfahrt überlassen…

Leider falsch!!! Ist sogar eine Straftat bei der Privatperson, welche ein solches ausleiht :-((

Maxima370
10 months ago
Reply to  siola55

Bullshit. Wenn der Händler einem Käufer die roten Kennzeichen zur Überführungsfahrt eines bei ihm gekauften Fahrzeugs überlässt, ist das zulässig. Diese Fahrt dient dem Betriebszweck des Handelsbetriebs und ist damit erlaubt und auch von der Versicherung abgedeckt.

Deiner Logik folgend dürfte ja dann auch niemand eine Probefahrt beim Händler mit roten Kennzeichen machen.

Was man nicht darf, da gebe ich dir recht, die Kennzeichen ein eine Dritte Person für eine Fahrt verleihen, die nicht dem Betriebszweck des Handelsbetriebs dient.

Lachenpur
10 months ago
Reply to  Maxima370

Wenn der Händler lust hat, seine Lizenz für die roten Nummern zu verlieren, wegen Missbrauch durch den Verleih an nicht berechtigten Personen, dann kann er sie dir ruhig geben.

Berechtigt sind ohne Ausnahme nur der Händler und dessen angestellten Mitarbeiter und sonst niemand…

Maxima370
10 months ago
Reply to  Lachenpur

Ich brauch keine. Ich hab selbst welche.

nobodyathome
10 months ago

Nein die Rote Nummer ist nur für Werkstatt Personal und darf nicht ausgegeben werden

nobodyathome
10 months ago
Reply to  Waterfight

Das Auto muss nicht zur Zulassungsstelle nur die Papiere

Lachenpur
10 months ago
Reply to  Waterfight

mit sogenannte 5 Tageszulassungen oder sich von jemand anderen fahren lassen

Singuli
10 months ago
Reply to  nobodyathome

Eine Probefahrt darf man ja wohl machen.

Maxima370
10 months ago
Reply to  nobodyathome

Quatsch. Dann dürfte ja niemand eine Probefahrt beim Händler machen.

Lachenpur
10 months ago
Reply to  Maxima370

Offiziell nur, wenn der Händler (Eigentümer der roten Kennzeichen) bzw. ein Mitarbeiter von ihm mit an Bord ist… Dass es gelegentlich anders gehandhabt wird, macht es nich legaler.

Bei der Probefahrt mit meinem derzeitigen Auto, war ein Mitarbeiter während der Fahrt dabei und genau so ist es wirklich legal…

PCProfiBayern
10 months ago
Reply to  nobodyathome

Korrekte Antwort

PCProfiBayern
10 months ago

Lass doch den Typ, ich sehe das mit den dummen Kommentaren auch so und wenn er ein Händler wäre, hatte er davon eh nichts gesagt und redet erstmal wirres Zeug. Ich verstehe den Text und das tun die meisten Menschen wohl auch…

Maxima370
10 months ago

Du verstehst den Text nicht. Das ist das Problem.

Ich hab rote Kennzeichen. Welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss, weißt du ja schon, hast du ja schließlich alles gegoogelt.

Ich rede nicht weiter mit nem Blinden über Farbe.

Lachenpur
10 months ago

Scheinbar kannst Du nicht lesen… Mannomann langsam wirds echt doof

Reines Händlerkennzeichen

Rote Kennzeichen werden nicht ohne Grund auch “Händlerkennzeichen” genannt. Privatpersonen dürfen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nicht allein fahren und sich ein solches Kennzeichen auch nicht für Überführungs- oder Probefahrten ausleihen. Denn neben anerkannten Sachverständigen, Prüfern und Autoherstellern dürfen nur gewerbliche Autoverkäufer diese Kennzeichen führen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Werkstätten oder Teilehändler ein solches Kennzeichen beantragen.

Und jetzt gilt mein Text in meinem Profil

Maxima370
10 months ago

Auch da steht nicht, dass der Händler bei der Probefahrt dabei sein muss

Lachenpur
10 months ago

Falsch!!!!

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/rote-kennzeichen-wer-darf-sie-nutzen

und damit dürfte das auch für Irrgläubige klar dargelegt sein.

Das kostete mich nur 5 Sekunden googeln

Lachenpur
10 months ago

Der Händler gibt Dir genau garnix, außer er wäre sehr kulant und fährt dich hin…

Wenn der allerdings weiter weg ist, dann musst Du wohl oder übel ein zweites mal hinfahren mit deinen neuen Nummernschildern aus deiner Heimat.

Was anderes habe ich auch nicht gemacht, allerdings hatte ich meine Freundin, die mich beidemale 160 km (einfach) gefahren hat.

Maxima370
10 months ago

Wo steht das, dass der Händler oder ein Mitarbeiter von ihm dabei sein muss? Das ist in der FZV nicht ausdrücklich vorgegeben.

Der Händler ist bei der Probefahrt dabei, um dir die Handhabung des Fahrzeugs zu erklären und schlicht, damit du keinen Mist mit seinem Auto baust.

Er MUSS nicht dabei sein.

Maxima370
10 months ago

Du kannst nur bei der für dich zuständigen Zulassungsstelle zulassen, da wo du wohnst. Du kannst höchstens am Standort des Händlers Kurzzeitkennzeichen machen, mit denen du das Auto zu deinem Standort fahren kannst. Die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen wirst du aber dann übernehmen müssen ca. 120 – 150 EUR. Du kannst dir von deiner Versicherung aber schon eine eVB-Nummer geben lassen. Dann ist es billiger. Die Versicherung für die Kurzzeitkennzeichen bekommst du von deiner Versicherung in der Regel umsonst, weil du ja dann das Fahrzeug zulässt und wiederum die Versicherung brauchst. Das sind dann ca. 25 EUR für die Kennzeichen und ca. 15 EUR Verwaltungsgebühr.

Bei den allermeisten Zulassungsstellen muss man vorher aber einen Termin vereinbaren. Es sei denn, die haben einen Zeitslot für Händler. Da können Händler ohne Termin kommen. Das solltest du mit dem Händler absprechen. Wenn es ein professioneller Händler ist, erklärt der dir das aber auch gerne alles.