Mit ALG1 umziehen was anschließend zu ALG2 wird?

Hallo miteinander,

und zwar bekomme ich seit Februar dieses Jahres ALG1  die in knapp 4 Monaten ausläuft, würde aber in den 4 Monaten nach NRW ziehen da ich dort bessere Arbeitschancen sehe und ich auch gerne wieder Arbeiten würde (wohne momentan in Hessen) würde aber notfalls auf ALG2 umsteigen falls ich in nächster Zeit keine Zusage bekomme.

Wie sollte ich am besten vorangehen, mit ALG1 jetzt schon eine Wohnung suchen die dann ebenfalls zu Bürgergeld passen würde, zu welchen Jobcenter müsste ich dann gehen damit ich rechtzeitig noch die Miete notfalls kriegen könnte.

Hoffe ihr könnt mir da helfen

MFG

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DODOsBACK
11 months ago

Such dir eine billige Unterkunft, melde dich um und beglücke dann das Jobcenter am neuen Meldeort.

Wer schon so plant, ist offensichtlich nicht bereit, sich zumindest für den Übergang und bis zum Traumjob bei der Zeitarbeit zu verdingen. Oder im Einzelhandel. Oder der Gastronomie. Wer sich dafür nicht zu gut ist, findet innerhalb einer Woche bundesweit fast überall eine Anstellung, dank Probezeit immer mit der Option, extrem zeitnah auch andere, bessere Angebote annehmen zu können.

Ansonsten wirst du natürlich nicht gleich beim Wechsel ind Bürgergeld direkt vor die Tür gesetzt – der Staat achtet bekanntlich die Menschenrechte seiner Bedürftigen und zahlt gerne auch mal etwas mehr:

Was passiert nun mit Menschen, die zu Bürgergel-Bezieher werden und in einer Wohnung wohnen, die sowohl zu groß als auch zu teuer ist? Neuempfänger können zunächst aufatmen. Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde auch eine sogenannte Karenzeit eingefügt.

Im ersten Jahr des Bezugs übernimmt das Jobcenter die volle Höhe der Bruttokaltmiete, unabhängig davon, ob die Kosten der Wohnung angemessen sind oder nicht. Nach dem ersten Jahr beginnt eine sechsmonatige Übergangsfrist, in der das Jobcenter die Beziehenden in der Regel dazu aufgefordert, die Kosten zu senken.

Quelle

DasOrakel
11 months ago

Es schadet nicht, jetzt schon die Angemessenheitskriterien für eine Wohnung des in Nordrhein-Westfalen zuständigen Jobcenters zu eruiren und eine entprechende Wohnung anzumieten.

Die neue Wohnung darf jedoch auch nach aktuellem Stand ein Jahr lang zu teuer sein.