Mit 20 rausgeschmissen, was zu?
Hallo,
Ich (w/20) wohne in Baden Württemberg und gehe noch zur Schule. Ich wohne bei meiner Mutter und ihrem Mann (er hat mich nicht adoptiert). Einen Vater habe ich nicht, dieser ist schon lange verstorben. Meine Mutter kümmert sich um die Mutter ihres Ehemannes vollzeit, da sie schon alt ist.
Dafür bekommt sie rechtlich vorgeschrieben auch jeden Monat Gehalt.
Ich selber habe nur neben der Schule einen Minijob, von dem ich gerade mal meine privaten Ausgaben decken kann.
Eine gute Beziehung zur ihr hatte ich nie und schon lange droht sie mir aus dem Haus ihres Mannes zu schmeißen (er will auch). Ich hätte niemandem bei dem ich für einen bestimmte Zeit leben könnte.
Heute hat sie mir gesagt, dass ich Zeit habe bis zum 15. zu gehen.
Kennt jemand sich aus und könnte mir meine Rechte erklären? Was soll ich machen?
Danke im Voraus
such dir einen vollzeitjob, eine wohnung oder melde dich jetzt schon obdachlos. ab dem 15. stehst du dann auf eigenen beinen und musst eben bürgergeld oder ähnliches beantragen um vorübergehend über die runden zu stehen.
du hast das recht dir arbeit zu suchen und mit eigenem einkommen in die gänge zu kommen. du bist 20 jahre alt und somit schon lange alt genug
Also schlägst du vor, dass ich mein Abi hinschmeiße, obwohl ich in paar Monaten fertig sein könnte? Und klar hat man mit 20 immernoch das Recht beim Jugendamt anzurufen
klar kannst du das jugendamt anrufen, nur werden sie nix mehr für dich tun, da du ü18 bist.
Hast du überhaupt mal richtig gelesen was sie geschrieben hat
du nicht?
Du solltest du dir Hilfe beim Jugendamt holen. Du bist noch in der Ausbildung, deine Mutter ist unterhaltspflichtig und kann dich nicht einfach obdachlos machen
doch sie kann sie einfach obdachlos machen. das jugendamt ist nicht mehr zuständig
Danke 🙏
Du gehst zum Jugendamt und lässt dich beraten. Denn das, was deine Mutter vorhat, ist nicht erlaubt.
na aber selbstverständlich ist das erlaubt. kind ist seit 2 jahren volljährig
Offenbar kennst du dich nicht mit deutschen Recht aus. Man ist für seine Kinder nicht nur bis zur Volljährigkeit zuständig, sondern bis sie finanziell auf eigenen Beinen stehen können, bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.
Und ich würde wagen zu behaupten, dass zwei Wochen von einem Gericht nicht als zulässige Frist abgesehen werden würden.
Danke für den Tipp 🙏
nein das ist man nicht. du kennst dich nachweislich nicht aus.
wenn kind in ausbildung ist muss es vorrangig erstmal bafög beantragen. das ist ihr nächster schritt. es muss garkeine frist gesetzt werden, kind wird einfach vor die tür gesetzt u gut ist.
ob kind auf eigenen beinen steht ist nicht aufgabe der eltern, sondern das von kind