Mit 20 rausgeschmissen, was zu?

Hallo,

Ich (w/20) wohne in Baden Württemberg und gehe noch zur Schule. Ich wohne bei meiner Mutter und ihrem Mann (er hat mich nicht adoptiert). Einen Vater habe ich nicht, dieser ist schon lange verstorben. Meine Mutter kümmert sich um die Mutter ihres Ehemannes vollzeit, da sie schon alt ist.

Dafür bekommt sie rechtlich vorgeschrieben auch jeden Monat Gehalt.

Ich selber habe nur neben der Schule einen Minijob, von dem ich gerade mal meine privaten Ausgaben decken kann.

Eine gute Beziehung zur ihr hatte ich nie und schon lange droht sie mir aus dem Haus ihres Mannes zu schmeißen (er will auch). Ich hätte niemandem bei dem ich für einen bestimmte Zeit leben könnte.

Heute hat sie mir gesagt, dass ich Zeit habe bis zum 15. zu gehen.

Kennt jemand sich aus und könnte mir meine Rechte erklären? Was soll ich machen?

Danke im Voraus

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tanikatasselo
2 months ago

such dir einen vollzeitjob, eine wohnung oder melde dich jetzt schon obdachlos. ab dem 15. stehst du dann auf eigenen beinen und musst eben bürgergeld oder ähnliches beantragen um vorübergehend über die runden zu stehen.

du hast das recht dir arbeit zu suchen und mit eigenem einkommen in die gänge zu kommen. du bist 20 jahre alt und somit schon lange alt genug

tanikatasselo
1 month ago
Reply to  Gd24185828

klar kannst du das jugendamt anrufen, nur werden sie nix mehr für dich tun, da du ü18 bist.

Ben2462
1 month ago
Reply to  tanikatasselo

Hast du überhaupt mal richtig gelesen was sie geschrieben hat

tanikatasselo
1 month ago
Reply to  Ben2462

du nicht?

Rheinflip
2 months ago

Du solltest du dir Hilfe beim Jugendamt holen. Du bist noch in der Ausbildung, deine Mutter ist unterhaltspflichtig und kann dich nicht einfach obdachlos machen

tanikatasselo
2 months ago
Reply to  Rheinflip

doch sie kann sie einfach obdachlos machen. das jugendamt ist nicht mehr zuständig

Mugua
2 months ago

Du gehst zum Jugendamt und lässt dich beraten. Denn das, was deine Mutter vorhat, ist nicht erlaubt.

tanikatasselo
2 months ago
Reply to  Mugua

na aber selbstverständlich ist das erlaubt. kind ist seit 2 jahren volljährig

Mugua
2 months ago
Reply to  tanikatasselo

Offenbar kennst du dich nicht mit deutschen Recht aus. Man ist für seine Kinder nicht nur bis zur Volljährigkeit zuständig, sondern bis sie finanziell auf eigenen Beinen stehen können, bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.

Und ich würde wagen zu behaupten, dass zwei Wochen von einem Gericht nicht als zulässige Frist abgesehen werden würden.

tanikatasselo
2 months ago

nein das ist man nicht. du kennst dich nachweislich nicht aus.

wenn kind in ausbildung ist muss es vorrangig erstmal bafög beantragen. das ist ihr nächster schritt. es muss garkeine frist gesetzt werden, kind wird einfach vor die tür gesetzt u gut ist.

ob kind auf eigenen beinen steht ist nicht aufgabe der eltern, sondern das von kind