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isomatte
1 year ago

Ab 25 gilt diese Sonderregelung für den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen nicht, der im Juli 2023 beschlossen wurde.

Dazu muss das Kind auch noch Schüler, Azubi oder Stundent sein bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ – machen.

Sonst gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB – ll.

DasOrakel
1 year ago

Für BürgergeldempfängerInnen unter 25 gilt ein erhöhter Freibetrag auf Erwerbseinkommen, solange sie noch Schüler, Azubis oder Studenten sind.

Andernfalls nicht.

isomatte
1 year ago
Reply to  DasOrakel

Auch in einem freiwilligen Dienst wie z.B.einem FSJ.