Minijob statt ausbildung?
Hab keine ahsbildungsstelle und werde sonst zwangsweise in diese Schule für arbeitslose gesteckt. Kann ich nicht um ein jahr zu überbrücken einfach einen minijob machen und dann in nächsten jahr mit der ausbildung starten? Und wird dadurch die Schulpflich vorübergehend wufgehoben?
So etwas gibt es nicht.
Soweit Du volljährig bist bzw. nicht mehr der Schulpflicht in Deinem Bundesland unterliegst, kannst Du grundsätzlich machen, was Du willst.
Falls Leistungen vom Jobcenter bezogen werden, wirst Du Dich diesem insofern beugen müssen.
1. Es ist noch Zeit eine Ausbildung zu finden.
2. Du kannst auch einen Bufdi oder FSJ machen. Das wäre besser als ein Minijob.
Wenn du 18 bist geht es schon mit minijob
Nein.
Soweit Du in Deinem Bundesland altersmäßig der Schulpflicht unterliegst, wirst Du diese auch erfüllen müssen:
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
Ein Minijob würde Dich nicht von der Schulpflicht befreien. Allerdingskönntest Du ein FSJ machen.
Wenn du in die berufsvorbereitende Maßnahme musst, nützt dir der Minijob auch nichts. Dann kannst du diesen ZUSÄTZLICH machen.