Menschen anzeigen weil man hund anfässt?

Ich weiß dass es ne dumme Frage ist🤣

Meine freundin hat ein golden Retriever und sie hat das problem dass andere menschen ihn immer anfassen.

Jetzt war sie der Meinung die Menschen anzuzeigen wegen Sexuelle Belästigung des Hundes.

Ich weiß hört sich dumm an aber ist das überhaupt möglich??

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Answer1234567
2 months ago

Jetzt war sie der Meinung die Menschen anzuzeigen wegen Sexuelle Belästigung des Hundes.

LOL. Kreativ, aber abwegig.

Ich weiß hört sich dumm an aber ist das überhaupt möglich??

Anzeigen kann man jeden wegen allem. Unberührt dessen ist hier aber keine Straftat erkennbar – sexuelle Belästigung von Hunden ist nun mal objektiv nicht tatbestandsmäßig.

Oder um es nochmal kurz und eindeutig zur formulieren: Nein. Keine strafrechtliche Relevanz.

Sie hat gegenüber den anderen Personen aber natürlich einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

DayBreaker231
2 months ago

Bei uns in Deutschland ist das Anfassen von anderer Leute Hunde erst mal keine direkte Straftat. Allerdings kann das Anfassen ohne Erlaubnis tatsächlich rechtliche Konsequenten haben, da einige Aspekte dabei eine wichtige rolle spielen.

Zum einem gehört Besitzstörung dazu (§ 858 BGB). Wenn jemand den Hund einer anderen Person ohne erlaubnis anfässt oder beeinflusst (z.B. lockt) kann das tatsächlich als Besitzstörung angesehen werden und der Besitzer hat tatsächlich das Recht gegen diese Störung vor zugehen.
Sachbeschädigung gibts da tatsächlich auch (§303 StGB) Da Hunde rechtlich auch als Sache gelten, und dem Hund, wenn auch ungewollt Schaden zugefügt wird z.B. durch zu grobes Verhalten (kann auch ausversehen passieren) könnte das tatsächlich unter Sachbeschädigung fallen.
Auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist möglich (§1 TierSchG) Wer einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Wenn das Anfassen dem Tier unangenehm ist oder als Schädlich angesehen wird, z.B. weil der Hund eine Verletzung im Rückenbereich hat, die man aber nicht sehen kann, kann dies ebenfalls Konsequenzen mit sich ziehen.
Auch ist sogar die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit möglich. Falls z.B. das Anfassen dazu führt, dass ein Hund aggressiv reagiert, oder verängstigt und durch seine Reaktion andere Personen oder Tiere verletzt, kann das ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben. Wobei hier auch der Halter des Hundes haftbar gemacht werden kann, was nicht unselten zu Streitigkeiten führt.
Auch gibt es Zivilrechtliche Ansprüche, also auch wenn keine Straftat vorliegt, kann der Besitzer rechtliche Schritte einleiten, wenn er der Ansicht ist, dass sein Eigentum (Hier der Hund) unerlaubt beeinträchtig wurde.)

Also das Anfassen selbst ist in den meisten Fällen keine Straftat, aber es kann tatsächlich rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen, wenn dabei ein Schaden entsteht, oder andere relevante Gesetze verletzt werden.
Deine Freundin kann also tatsächlich rechtlich dagegen vorgehen wenn ihr Hund ungefragt angefasst wird, natürlich ist es immer vom Fall abhängig obs auch funktioniert, aber es geht. Hier wäre aber wenn wohl Besitzstörung und das Zivilrecht die Anlaufstelle.

William1307
2 months ago
Reply to  DayBreaker231

Also sorry, selbst wenn das ginge, es ist Blödsinn. was soll man denn noch alles anzeigen? Die Menschen sind so bescheuert geworden.

soll die Polizei jetzt nach einer Person fahnden die im Einkaufszentrum den Hund angefasst hat? Wäre mal ein Fall für Aktenzeichen XY….

DayBreaker231
2 months ago
Reply to  William1307

Naja rechtlich gesehen ist es halt tatsächlich möglich, da Hunde eben als Besitz gelten. Entsprechend für Besitz gibt es für den Halter Rechte, aber wie geschrieben ist es eine frage des Falles ob da auch wirklich was passiert, dass ist ja immer ne Sache vom Individuellem Fall. Theorie und Praxis sind ja noch immer zwei verschiedene par Schuhe. Aber sie hätte wirklich das Recht wegen Besitzstörung vor zugehen. Ob da aber auch was passiert ist natürlich ne andere sache. Hier in DE kannst du ja wirklich gegen sehr vieles Vorgehen, dass ist halt so. Aber ob auch was passiert, dass ist immer ne andere Sache.

William1307
1 month ago

Ja, können tut man vieles. Die Frage ist, ob man es auch immer tun muss.Aber sie muss ja erst mal den Namen des Menschen haben und dann ist das keine Straftat maximal eine Ordnungswidrigkeit. Und es hat auch keinerlei öffentliches Interesse. Natürlich kommt da nichts raus. Jeder Mensch, der ein Gehirn hat, sollte das wissen.. wenn mir jemand auf dem auf dem Supermarkt Parkplatz eine Schramme in mein Auto macht und wegfährt, kann ich schon eine Anzeige gegen unbekannt machen. Da kommt genau gar nichts dabei raus.
Damit beschäftigt man nur die Behörden, die wirklich wichtigeres zu tun haben als so einen Quatsch.

Flauschy
1 month ago

Deine Freundin sollte in der Lage sein den Menschen zu sagen, dass sie ihren Hund nicht anfassen dürfen. Sie kann sagen, dass der Hund eine ansteckende Krankheit hat, die sich auch auf Menschen überträgt.

Man kann jedem wegen allem möglichen anzeigen, es wird aber nichts dabei rauskommen.

CliffBaxter
2 months ago

😄 oh godogod. Einfach sagen, dass anfassen nicht erwünscht ist. Und den Hund an der kurzen Leine zu sich nehmen.

CliffBaxter
2 months ago
Reply to  KleinesPokemon

richtig 🙂 nichtsdestotrotz muss man nicht hinnehmen, dass andere an den Hund gehen.

William1307
1 month ago

Kein Wunder, wenn die Hälfte der Leute kein Deutsch mehr versteht 😁

Animalgirl0808
2 months ago

Naja sexuelle Belästigung nicht, aber beschädigung oder Störung frenden eigetums schon.

Warum fasst man den Hund an? Weil wr so süß ist.

Eine bekannte hatte das gleiche Problem, die hatt dann konsequentes Maulkorb Training gemacht und bei jedem Spaziergang dann den Maulkorb draufgegeben, plötzlich wollte den niemand mehr anfassen weil er ja “so gefährlich” ist.

spinngewebe
1 month ago

warum machts sie es nicht wie ich.bitte nicht anfassen der schnappt—-so habe ich meine ruhe.besonderrs wenn man vorher nicht gefragt hat..aber ich bin nicht mein hund und bei einem tier weisst du nicht wie er auf andere gerüche reagiert.und wenn er durch zufall dann doch mal schnappt zahlst sie den schaden

William1307
2 months ago

Nein. Das ist nicht möglich.

Es wäre Aufgabe deiner Freundin den Hund eben davor zu schützen.

PatchrinT
2 months ago

Ich sags ja…..irgendwas stimmt mit der jüngeren Generation nicht

Christiangt
2 months ago

Sexuelle Belästigung ist Unsinn.

Kannst vieleicht mit § 862 BGB Anspruch wegen Besitzstörung argumentieren.

Hier findest du eher Antwort auf deine Frage:

https://www.123recht.de/forum/tiere-tierrecht-tierkaufrecht/Welche-Rechte-hat-ein-Hund-__f591423.html

Bene32
2 months ago
Reply to  Christiangt

Nein, die Argumentation ist absolut nicht stichfest, damit gewinnt man mit dem besten Anwalt der Welt keinen Prozess der Welt.

Zuerst einmal die maßgeblichen Vorschriften:

Voraussetzungen:

§ 858 Abs. 1 BGB: „Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt […] widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).“

§ 862 BGB: „Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen und bei Wiederholungsgefahr Unterlassung verlangen.“

Für den Besitzschutz nach §§ 858, 862 BGB braucht es eine „verbotene Eigenmacht“, die darin besteht, dass jemand den Besitzer ohne dessen Willen „im Besitz stört“.

  • (Besitzentziehung: Ein klassischer Fall wäre, wenn jemand den Hund an sich nimmt und wegläuft (d. h. der Halter verliert vorübergehend die tatsächliche Sachherrschaft).
  • (Besitzstörung: Darunter versteht man im Wesentlichen ein Verhalten, das die (Herrschafts-)Möglichkeiten des Besitzers über sein Tier wesentlich beeinträchtigt, ohne dass ihm das Tier vollständig weggenommen wird.)

Fraglich jedoch, inwiefern „Streicheln“ jetzt dadurch die tatsächliche Sachherrschaft der Halterin (bzw. die Kontrolle über den Hund) ernsthaft beeinträchtigt wird.

  • Das reine Berühren oder sanfte Streicheln des Hundes (ohne Aggression, Wegnahme, Festhalten etc.) nimmt der Halterin nicht die Kontrolle über den Hund und hindert sie i. d. R. nicht daran, weiterzugehen oder zu handeln, wie sie möchte. (Keine Besitzentziehung, sowie keine erhebliche Beeinträchtigung der Sachherrschaft des Hundehalters – er kann weiter mit ihm interagieren, kontrollieren und führen)

Sozialadäquanz: Selbst wenn man eine geringfügige Besitzstörung annimmt, wird diese oft als sozialadäquat bewertet und somit nicht als verbotene Eigenmacht. In unserer Gesellschaft ist es üblich, dass Hunde, besonders freundliche wie Golden Retriever, von Fremden gestreichelt werden. Diese allgemein akzeptierte Handlung stellt in der Regel keine rechtswidrige Störung dar.

Auch § 240 StGB (Nötigung) oder gar „sexuelle Belästigung“ nicht tragfähig.

SaltySailor
2 months ago

Natürlich nicht.

DeernVomDienst
2 months ago

Sie kann sagen, dass Sie das nicht möchte !

Bitte fassen Sie meinen Hund nicht an. Begründen muss Sie das nicht.

Sie entscheidet, weil Sie die HundeHALTERIN ist.

Alles andere wäre lächerlich, deswegen jemanden anzeigen zu wollen….war sicher auch nur Spaß, oder?

William1307
2 months ago
Reply to  KleinesPokemon

Hätte die Polizei mal wieder was zu lachen. Aber ich glaub die haben anderes zu tun im Moment.

DeernVomDienst
2 months ago
Reply to  KleinesPokemon

Damit kommt Sie nicht weit 🙂

Wenn jemand Ihrer Bitte wiederholt nicht nachkommt und den Hund trotzdem begrabbelt, könnte man jemanden vielleicht anzeigen, wegen Belästigung.

Aber mal ehrlich…ist doch Quatsch.

Elocin2910
2 months ago

Mach mal und nehmt das bitte auf, den Lachanfall des Polizisten würde ich gerne sehen 🙈😂🤷‍♀️

Easygoing775
2 months ago

Deine Freundin scheint nicht zu wissen, was sexuelle Belaestigung ist. Ihr Vorhaben ist von Dummheit gekroent und wuerde bei jeder diesbezueglichen Anzeige einen Lacher ausloesen.

Bene32
2 months ago

Sexuelle Belästigung i. S. d. §§ 174ff StGB kann nur bei natürlichen Personen gelten gemacht werden.

Tierquälerei nach § 17 TierSchG kann hier selbstverständlich auch nicht geltend gemacht werden.

Also einfach nett fragen, ob man das Streicheln nicht unterlassen kann …

SpookyBatwing
2 months ago

Nein. Und ja, die Idee ist dumm.

Idris164
2 months ago

Das ist Blödsinn.. aber sie kann zu den Leuten sagen, dass der Hund nicht angefasst werden möchte..

es ist ihre Aufgabe den Hund zu schützen

Aylamanolo
2 months ago

Stimmt. Das hört sich bescheuert an

Shany
2 months ago

Sie soll den Hund kürzer an die Leine nehmen

Stramm dran vorbei gehen