Mein Rheumatologe hat abgelehnt einen Gelenkultraschall durchzuführen?
Hallo, mein Rheumatologe in der Praxis abgelehnt und sich geweigert bei Dermatomyositis einen Gelenkultraschall bei mir durchgeführen.
Er hat so zu mir gesagt, „Gelenkultraschall mache ich in der Praxis nicht.”
Er hat zu mir gesagt, dass er kann auch so erkennen ob die Gelenke entzündet sind oder nicht und dafür braucht er kein Gelenkultraschall durchzuführen.
Wie findet ihr die Aussage eines Rheumatologen. Findet ihr das gut oder schlecht?
Ist es eigentlich nicht die Aufgabe und die Pflicht eines Rheumatologen einen Gelenkultraschall bei den Patienten durchzuführen?
Handelt es sich anhand meiner Aussagen um einen guten oder schlechten Rheumatologen wenn er sich weigert einen Gelenkultraschall durchzuführen? Ist er da in diesem Fall kompetent?
Hätten das andere Rheumatologen auch abgelehnt?
Wie denkt ihr warum hat der Rheumatologe abgelehnt einen Gelenkultraschall durchzuführen?
Sollte ich da den Arzt wechseln?
er hat eben genug Beruferfahrung, um das auch so zu erkennen – teure Gerätemedizin auf Kosten der Versichertengemeinschaft ist also nicht notwendig
Oder auf seine eigenen Kosten womöglich. Wer weiß, ob ihm das die Kasse zahlt, insbesondere zum Quartalsende.
Warum ist es nicht notwendig
Fragen dieser Art hast Du schon des öfteren gestellt und jedes Mal fragst Du nach der Kompetenz des Arztes und ob Du den Arzt wechseln sollst!
Wenn Dein Arzt eine Gelenksono nicht für notwendig hält, solltest Du das bitte akzeptieren und als medizinischer Laie die Kompetenz eines Facharztes nicht anzweifeln.
Mögliche Indikationen für Gelenkultraschall
Gelenkultraschall (Arthrosonographie) | DocMedicus Gesundheitslexikon
Diagnostik bei Dermatomyositis
Eine Verdachtsdiagnose kann häufig schon aufgrund der typischen Symptomkonstellation aus Kraftminderung, Muskelschmerzen und fliederfarbene Erythemen gestellt werden.
5.1. Laborwerte
5.2. Elektromyographie
5.3. Histopathologie
Dermatomyositis – DocCheck Flexikon
Es besteht bei Dermatomyositis keine Indikation für einen Gelenkultraschall.
Und da es nicht indiziert ist, beaucht man die Untersuchung auch nicht durchzuführen.
Der Rheumatologe hat somit Recht!