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Mungukun
8 months ago

mein Konto wurde gepfändet, ich möchte das Gehalt auf anderes Konto auszahlen lassen, ist es möglich?

Sich wegen Vollstreckungsvereitelung nach § 288 StGB strafbar zu machen ist möglich, wäre aber nicht schlau.

Klar, ich werde auch die Schulden bezahlen aber 1.402 euros monatlich als unpfändbare Grundbetrag ist es leider zu wenig.

Aber deine Gläubiger, die auch ihre Familie ernähren müssen, sollen mit noch weniger auskommen, was du ihnen überlässt, obwohl ihnen mehr zusteht?

Der unpfändbare Betrag liegt übrigens bei 1.491,75 € seit Juli 2024.

Als Nächstes können die Gläubiger auch dein Gehalt direkt pfänden. Dann bekommst du eben nur den pfändungsfreien Betrag als Netto ausbezahlt.

McPresley
8 months ago

Strafrechtlich könnte es als Vollstreckungsvereitelung verfolgt werden.

Lohnt sich aber sowieso nicht. Die dürfen nämlich so viel Konten von Dir pfänden, wie sie wollen. Das ist ratz fatz auch weggepfändet. Besonders blöd dabei: Man darf nur ein Konto zum P-Konto machen.

Passiert das also, ist das Gehalt komplett weg.

geheim007b
8 months ago

klar… einfach Arbeitgeber das mitteilen. Und wenn der pfändbare betrag dann nicht eingeht bekommt der Gläubiger das mit, stellt Strafanzeige gegen dich wg. Vollstreckungsverteielung und dazu eine Lohnpfändung (freut Arbeitgeber immer sehr).

DasOrakel
8 months ago

Das wäre illegal.

LeckermaulVK
8 months ago

1. Würdest du dich strafbar machen. 2. Ist das Lohnbüro nicht bescheuert. 3. Wird sich die Bank dagegen wehren.

geheim007b
8 months ago
Reply to  LeckermaulVK
  1. ist korrekt, das lohnbüro bekommt das aber nicht mit wenn keine Lohnpfändung da ist und die Bank wird das nicht weiter Interessieren. Der Gläubiger wird sich aber garantiert wehren mit entsprechenden schweren konsequenzen für den Schuldner
LeckermaulVK
8 months ago
Reply to  geheim007b

Ich war von einem Fremdkonto (Freund, Bekannter etc.) ausgegangen.