Mein Auto Privat verkauft /Rechte und Regelung?!?!?

Hallo, ich habe im letzten Monat mein auto Privat weiter verkauft inklusive Kaufvertrag.

Mein Problem:

Ich habe bemerkt ,dass ich den Ersatzschüssel noch bei mir hatte und habe in mit der Post per einschreiben zum käufer verschickt.

Der kam nur leider nicht an ( verweigert) und ging an die hauptpoststelle zurück. Nach langen hin und her habe ich heute den Brief erhalten , wo eigentlich der Schlüssel drin sein sollte , war er aber nicht.( Schlüssel ist weg)

Im Kaufvertrag habe ich alles dokumentiert beim Verkauf z.b

– gekauft wie gesehen

-2 Schlüssel

Unterschriften worden alle geleistet. Könnte der Käufer sein Geld zurück verlangen? Oder was anderes ?

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Mmits
10 months ago

„Gekauft wie gesehen“ bringt dir nichts, die Sachmangelhaftung wurde nicht wirksam ausgeschlossen.

Wie kann der Brief ohne Schlüssel zurückkommen, wenn die Annahme verweigert wurde?

Fakt ist, du hast die Sachmangelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen und hast laut Kaufvertrag 2 Schlüssel angegeben.

Du bist laut Vertrag dazu verpflichtet 2 Schlüssel auszuhändigen.

Mmits
10 months ago
Reply to  laurinchen58

Das Problem ist du hast 2 Schlüssel zugesichert, dafür musst du jetzt leider dafür sorgen.

Wenn die Annahme verweigert wurde, dann wurde der wohl bei der Post geöffnet und ging verloren, deshalb das erstmal mit der Post abklären.

Sackbauer19
10 months ago

Deine Bedenken sind richtig, aber im ernstfall kann er das ja nicht nachweisen dass er nur einen Schlüssel bekommen hatte.

Unterschrieben sind zwei, wenn er das nicht direkt beim abschluss anspricht, ist es sein Problem.

Das du den Schlüssel nachschickst ist sehr nett von dir gewesen und sollte man zu schätzen wissen, aber wenn er ihn nicht nehmen will oder konnte kannst du auch nix dafür.

alles gute

Iggemeier
10 months ago
  1. wenn du einen standartvertrag z.b. von mobile.de, autoscout….genutzt hast ist die Sachmängelhaftung… bereits ausgeschlossen
  2. Bei Annahme verweigert gibt es zwei Arten ( Brief im Briefkasten man bringt in zur Post und sagt man verweigert die Annahme man kann den Brief theoretisch geöffnet haben oder man schreibt Annahme verweigert drauf und schmeißt ihn in den nächsten Briefkasten der Post da kann Brief theoretisch auch geöffnet worden sein. ) Oder man verweigert die Annahme beim Boten.
  3. das die Post den Brief öffnet ist unwahrscheinlich denn wenn das so wäre, wäre daraufhin gewiesen worden.
  4. es kann aber auch beim automatischen sortieren passieren das Briefe geöffnet werden.
  5. wie soll der Käufer nachweisen das er nur einen Schlüssel erhalten hat er kann diesen auch kurz nach Kauf verschusselt haben, und theoretisch hat er bestätigt das er zwei Schlüssel erhalten hat. Wäre meine Meinung.
Gsonz
10 months ago

Wenn der Käufer selbst nicht gemerkt hat dass der 2. Schlüssel fehlt ist er ja eigentlich selbst schuld.

Der sollte da nichts mehr machen können.

peterobm
10 months ago

er hat nur einen Schlüssel erhalten – das kann er nachweisen — zahlst du den Schlüssel das können mal locker 400€ sein, je nach Modell

Iggemeier
10 months ago
Reply to  peterobm

Wie kann er nachweisen das er nur einen Schlüssel erhalten hat er kann den zweiten auch schon 2min nach Kauf theoretisch verloren haben….