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DasOrakel
6 months ago

Auf meinem Konto angekommen wird aber weiter gepfändet sodass ich an viel weniger Geld komme.

Das kann normalerweise nicht sein.

Zumindest dann nicht, wenn Du ein Pfändungsschutzkonto hast.

DasOrakel
6 months ago
Reply to  Domenikblauert

Das kann entweder nicht sein, oder der Arbeitgeber berechnet falsch.

DasOrakel
5 months ago

Wenn Du alles besser zu wissen glaubst, brauchst Du hier nicht zu fragen.

Mungukun
6 months ago

Gibt es die Möglichkeit den pfändungsfreien Betrag der vom Arbeitgeber kommt auf ein anderes Konto kommen zu lassen oder kommt eine Barauszahlung in Frage ?

Das wäre überhaupt keine gute Idee, da du dich strafbar machen würdest, § 288 StGB.

Theoretisch ist es möglich Straftaten zu begehen, ratsam ist das selbstverständlich nicht.

Mondovada3
6 months ago

Nein, zum Glück für dein Kind, hast du keine Möglichkeit dich davor zu drücken.

ErsterSchnee
6 months ago

Da gibt es Probleme.

Dir ist also lieber, dein Kind und deine ehemalige Partnerin müssen mit deutlich weniger Geld auskommen, damit DU dir was leisten kannst?

Alternativ könnte das Kind ja zu dir ziehen und du kümmerst dich…

ErsterSchnee
6 months ago
Reply to  Domenikblauert

Dann hättest du ja früher viel Geld, als du keinen (oder nicht ausreichend) Unterhalt gezahlt hast.

Es war ja deine Entscheidung…

ErsterSchnee
6 months ago

Unterhaltsvorschuss wird nur zurückgefordert, wenn der Zahlungspflichtige nicht zahlen will – nicht dann, wenn er nicht zahlen kann.

Davon ab kommt eine Pfändung ja nicht spontan einfach so. Da gibt es eine lange Vorgeschichte, in der DU nicht besonders gut aussiehst…