Lohn und Kontopfändung Barauszahlung?
Hallo.
Ich habe eine Lohn + Kontopfändung wegen Unterhaltsrückständen. Mein Arbeitgeber überweist mir den pfändungsfreien Betrag auf mein Konto. Auf meinem Konto angekommen wird aber weiter gepfändet sodass ich an viel weniger Geld komme. Da es Schulden aus Unterhaltsrückständen sind ist der Betrag niedriger als bei anderen Pfändungen.
Dementsprechende Anträge bei Gericht zur Erhöhung sind gestellt, es dauert aber ziemlich lange.
Gibt es die Möglichkeit den pfändungsfreien Betrag der vom Arbeitgeber kommt auf ein anderes Konto kommen zu lassen oder kommt eine Barauszahlung in Frage ?
Eigentlich dürfte es doch kein Problem sein da beim Arbeitgeber ja schon gepfändet wurde, oder gibt es dann rechtliche Probleme?
Vielen Dank
Das kann normalerweise nicht sein.
Zumindest dann nicht, wenn Du ein Pfändungsschutzkonto hast.
Doch, da mein Freibetrag der vom Arbeitgeber berechnet wird höher ist als bei der Bank.
Das kann entweder nicht sein, oder der Arbeitgeber berechnet falsch.
Kann man ja im Internet nachschauen 😉
Wenn Du alles besser zu wissen glaubst, brauchst Du hier nicht zu fragen.
Nein, da alles was den Freibetrag übersteigt nur zur Hälfte gepfändet wird. Steht auch so in jeder Freibetragstabelle
Das wäre überhaupt keine gute Idee, da du dich strafbar machen würdest, § 288 StGB.
Theoretisch ist es möglich Straftaten zu begehen, ratsam ist das selbstverständlich nicht.
Danke erstmal für deine Antwort.
Soweit war ich auch schon aber bei meinem Arbeitgeber wird ja schon gepfändet, ich erhalte ja sowieso nur den Betrag der unpfändbar ist. Bei der Bank wird das gleiche Objekt nochmals gepfändet was ja auch nicht rechtens ist. (Unzulässige Doppelpfändung)
Nein, zum Glück für dein Kind, hast du keine Möglichkeit dich davor zu drücken.
Warum sollte ich mich davor drücken ? Mein Kind wohnt mittlerweile bei mir, aber für die Zeit davor gibt es halt noch diese Rückstände. Ich weiss nicht ob es in dieser Situation Glück für mein Kind ist das wir mit wesentlich weniger Geld auskommen müssen. Das war aber auch nicht meine Frage.
Da gibt es Probleme.
Dir ist also lieber, dein Kind und deine ehemalige Partnerin müssen mit deutlich weniger Geld auskommen, damit DU dir was leisten kannst?
Alternativ könnte das Kind ja zu dir ziehen und du kümmerst dich…
Okay folgendes hätte ich dabei schreiben sollen;
Die Schulden sind aus meiner vergangenheit, es kommen keine weiteren Unterhaltsrückstände dazu da mein Kind mittlerweile tatsächlich bei mir wohnt. Ich bin mit meiner Partnerin die nicht ehemalig sonder aktuell ist räumlich erst später zusammen gekommen.
Dann hättest du ja früher viel Geld, als du keinen (oder nicht ausreichend) Unterhalt gezahlt hast.
Es war ja deine Entscheidung…
Die Pfändung kommt nicht spontan da geb ich dir Recht, bei dem Rest würde ich dir widersprechen, auch da kann man nicht urteilen ohne die Geschichte zu kennen.
Aber das alles beantwortet meine Frage trotzdem nicht und war nicht Teil meiner Frage.
Unterhaltsvorschuss wird nur zurückgefordert, wenn der Zahlungspflichtige nicht zahlen will – nicht dann, wenn er nicht zahlen kann.
Davon ab kommt eine Pfändung ja nicht spontan einfach so. Da gibt es eine lange Vorgeschichte, in der DU nicht besonders gut aussiehst…
Hä der unterhaltsvorschuss wurde gezahlt weil ich arbeitslos war, als ich wieder arbeit gefunden habe habe ich auch wieder Unterhalt gezahlt.
Wenn man keine Ahnung hat wie unterhaltsvorschuss funktioniert muss man hier auch nicht irgendwelche Aussagen Posten um den Fragesteller (in dem Fall mich) irgendwie dumm da stehen zu lassen.
Ich Versuche die finanzielle Situation für mich UND mein Kind zu verbessern und brauche niemanden der seine Vermutungen und Halbwissen hier mitteilt. Das war alles nicht Teil meiner Frage. Dankeschön