KZF accident appraiser due to damage?
Short description.
Someone crashed into my motorcycle while I was away, causing it to tip over. Of course, the person ran away. Later, we told my neighbors that they knew who it was. With my neighbors as witnesses and the person's name, I went to the police and filed a report.
I've now also found out who the other party's insurance company is and reported the accident on their website. Now I've received a letter from the other party's insurance company, and they want to know, among other things, the extent of the damage and other things.
But for that, I first have to take the motorcycle to an expert. The expert and the accident repair shop will only do that once the question of liability has been clearly established.
But the perpetrator hasn't admitted guilt. Do I have to wait until she admits guilt or, if necessary, the court clarifies the matter before making an appointment with the garage and the expert? How exactly does this work? Is this my first accident?
sag der Versicherung das noch keine Schadenshöhe ermittelt wurde aber sie können gern einen Gutachter schicken.
Also ich hab ja das Recht meinen eigenen Gutachter auszusuchen. Wenn die einen schicken ist er für die Versicherung und arbeitet gegen mich.
Dann setze Dein Recht einfach durch, bezahle, und versuche später auch diese Kosten zu bekommen.
nein, der arbeitet nicht gegen dich, der stellt den Schaden fest, kannst ja den Mechaniker in der Werkstatt fragen was alles defekt ist.
Zum Glück muss ein Anspruchsteller seinen Schaden beweisen, möglichst gerichtsfest.
Geld, welches dafür benötigt wird, hat er zu haben, so schon vor Jahren der BGH.
Viel Glück.
Es reicht erst mal ein Kostenvoranschlag.
Ein Gutachter ist nicht UNBEDINGT erforderlich. Du kannst dir auch einen Kostenvoranschlag vom Zweiradhändler holen.
Wenn es ein Bagatellschaden(bis ca. 850 €)ist, bleibst du auf den Kosten für den Gutachter sitzen.
War schon bei einer Werkstatt. Der Schaden ist deutlich über 1000 € und daher geben die keinen Kostenvoranschlag. Weil innere Schäden und Schäden am Lenker nicht ausgeschlossen werden können. Alle Werkstätten haben gesagt das wird nur mit Gutachter gemacht.
Dann kannst du ja zu einem unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten muss ebenfalls die Versicherung tragen
Deswegen ist die Haftung trotzdem noch nicht geklärt. Es sei denn er hat eine Haftungsbestätigung vom VR dem Grunde nach bekommen.
Es gibt ja Zeugen, sonst hätte man ihn ja auch nicht wegen Fahrerflucht belangen können
Aber nicht, wenn nicht klar, dass deren VN den Schaden verursacht hat.
Okay alles klar danke.
die Werkstatt hatte halt gesagt ich soll mich bei einem schuldeingeständis oder belegter Schuld des Täters erst noch mal melden. Ich ruf da noch mal an.
Der Versicherer muss aus der Gefährdungshaftung leisten. Er wird sich die Kosten ohnehin vom Verursacher zurück holen, bei Fahrerflucht
Auch wenn sie sich noch nicht schuldig bekannt hat? Das zahlt doch keine Versicherung dann