Is termination due to personal use still legal if the landlord dies in the meantime?

I received notice of termination in February 2024 due to personal use under the landlord's name.

If she dies by April 2024, will the termination still be valid or will it become ineffective and the heir have to issue a new one?

What also irritates me is that I received the notice of termination on the 20th of the month and not, as required by law, on the 3rd working day of the month so that it would take effect the following month.

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Interesierter
7 months ago

War die Vermieterin selbst die Person, die einziehen sollte?

Wenn ja, muss das Mietverhältnis auf Anforderung des Mieters fortgesetzt werden.

Soll eine andere Person einziehen und hat sich an der Absicht nichts geändert, bleibt die Kündigung bestehen.

Mugua
7 months ago

Das solltest du mit dem Erben klären. Wenn für den die Eigenbedarfkündigung war, dann wird die gültig bleiben.

habe die Kündigung an einem 20. im Monat erhalten und nicht, wie gesetzlich vorgeschriebenen an einem 3. Werktag im Monat

Woher hast du das denn? Das ist Unsinn. Die Kündigung muss spätestens bis zum 3. Werktag im Monat zugestellt sein. Wenn sie am 20. Februar kam, dann passierte das ja, vor dem 3. Werktag im März.

Wiesel
7 months ago

Was mich auch irritiert habe die Kündigung an einem 20. im Monat erhalten und nicht, wie gesetzlich vorgeschriebenen an einem 3. Werktag im Monat, damit sie im nächsten Monat wirksam wird.

Das spielt keine Rolle, wann sie kommt. Es muss nur die Frist zwischen Kündigungserhalt & Übergabe eingehalten werden. Diese beträgt, vom Vermieter ausgesprochen, mehr als einen Monat und steigert sich mit Mietzeit.

Meines Wissens bleibt die Kübdigung bestehen, allerdings solltest Du Dich informieren, ob der Erbe denn diesen Eigenbedarf weiter besitzt oder ob die Verstorbene für sich einziehen wollte. Denn dann würde die Grundlage für eine Eigenbedarfskündigung außer Kraft sein, da die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist.

Wiesel
7 months ago
Reply to  ohhhhlala

Mit erteilter Vollmacht ist das alles kein Problem. Das Konto muss aber umgeschrieben werden oder sich ändern.

Zum Sachverhalt der Eigenkündigung wäre ein Besuch beim Mieterschutzbund vllt hilfreich. Denn dies muss ja auch stimmen und darf nicht einfach so gesagt werden.

Zudem ist durch den Tod doch nun Platz. Ist etwas sarkastisch, aber nicht falsch.

schelm1
7 months ago

Ein Erbe tritt in den Mietvertag der Erblasserin und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten ein; das gilt auch über den Tod hinaus.

In solchem Falle, dass die Begünstigte aus der Eigenbedarfskündigung verstorben wäre, könnte der Mieter die Kündigung dem Grunde nach anfechten und die Fortsetzung des gekündigten Mietverhältnisses nach dessen Beendigung anstreben.

Zum Zeitpunkt der Kündigung jedenfalls war die Kündigung rechtens.