Krypto wie zahlt man Steuern?

Hi,

Wollte fragen, wie man die Steuern für Krypto zahlt. 1 Jahr haltefrist ist zwar Steuerfrei, hatte jedoch mal gehört, dass man die irgendwo trotzdem beim FA angeben muss. Ein Verkauf innerhalb eines Jahres ist bis zu 600€ Steuerfrei. Andere meinen jedoch 1000€, aber das ist nicht so wichtig. Die Frage ist, wie man diese Steuern zahlt und ob man Steuerfreie Gewinne trotzdem melden muss. Auf Google konnte ich nichts dazu finden.

Und viel wichtiger:

Lieber Dezember 2024 Coins kaufen oder eher 2025 beim crash ? 😂

Wie ist eure Strategie.

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anTTraXX
3 months ago

Sofern eine steuerbare Veräußerung iSd §23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) vorliegt, bist du in der Abgabeverpflichtung und musst diese Erträge in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Höhe der Steuer bemisst sich an deinem persönlichen Steuersatz.

Eine steuerbare Veräußerung liegt vor, bei einem Ertrag von 1.000€ (Freigrenze) oder mehr (bis 2023 sind es 600€) und einer Haltedauer von einem Jahr oder weniger.

Gewinn oder Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft ist nach §23 Abs. 3 EStG ist

  • der Veräußerungspreis
  • abzüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • abzüglich der Werbungskosten.

Was sind Werbungskosten:

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Übersetzt: Sämtliche Aufwendungen die im direkten Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen stellen Werbungskosten dar, sofern ihr Abzug nicht ausgeschlossen wurde.

FelixSchmelix
3 months ago

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt mittlerweile 1000€.

Den solltest du auch zu 100% mitnehmen – unabhängig davon, was deine Strategie ist. Den kannst du schließlich nicht ins neue Jahr mitnehmen. Insofern, selbst wenn du halten möchtest, dann heißt es verkaufen und wieder kaufen.

Damit gehst du auf Nummer sicher, solltest du doch vorzeitig verkaufen wollen.

Je nach Broker wird das automatisch gemeldet. Solltest du nicht deine Steueridentifikationsnummer angegeben haben und es gab kein KYC, bist du selbst dafür verantwortlich.

Wenn du sie ein Jahr hältst, musst du nichts melden. Verkaufst du, ist der Gewinn meldepflichtig – auch bei Gewinnen unter der Pauschale.

anTTraXX
3 months ago
Reply to  FelixSchmelix

Der Sparer-Pauschbetrag hat bei Krypto keine Bedeutung

FelixSchmelix
3 months ago
Reply to  anTTraXX

Falsch! Die sind sogar von zentraler Bedeutung.

Gewinne, die aus Krypto-Derivaten und Futures erzielt werden, sind Kapitalerträge und müssen demzufolge mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet werden.

Spot Kryptoverkäufen werden hingegen separat betrachtet und bieten ebenfalls einen 1000€ Freibetrag, das stimmt.

Das ändert allerdings absolut gar nichts an der Richtigkeit meiner Aussage.

FelixSchmelix
3 months ago

Es ist nicht nur die Freigrenze.

Ja und weiter? Das musst du jetzt schon erläutern.

Immer wieder amüsant zu sehen, wie hier einfach so über andere vorgeurteil wird, ohne diese sowie ggf. deren beruflichen Werdegang zu kennen…

Tja, im Internet wird man einzig und alleine nach seinen Aussagen beurteilt.

Kryptos stellen unter gewissen Voraussetzungen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) und keine Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG).

Das zusätzliche vollkommen unnötige Wissen freut mich ja unglaublich. Das ist fast so als würdest du mir ungefragt mitteilen wollen, dass du Paragrafen kennst. Wenn ich ChatGPT frage, wann Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Futures und Kryptoderivaten nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten, sagt die mir das Gleiche.

Inwiefern ist das jetzt aber relevant für die Aussage “Der Sparer-Pauschbetrag hat bei Krypto keine Bedeutung”. Und inwiefern entkräftet das, das von mir in diesem Kontext gebrachte Argument, dass Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Futures und Kryptoderivaten Kapitalerträge sind und folglich eben durchaus der Sparer-Pauschbetrag Anwendung finden kann?

Giota210
3 months ago

Einzig und alleine der Begriff war nicht korrekt. Und danke ich werde es mir merken – Freigrenze.

Es ist nicht nur die Freigrenze.

Du hingegen weißt offenbar nicht, dass es bei Kryptowährungen auch Futures und Derivate gibt

Immer wieder amüsant zu sehen, wie hier einfach so über andere vorgeurteil wird, ohne diese sowie ggf. deren beruflichen Werdegang zu kennen…

Deine falsche Aussage ist auch u.a.

Gewinne, die aus Krypto-Derivaten und Futures erzielt werden, sind Kapitalerträge und müssen demzufolge mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet werden.

Kryptos stellen unter gewissen Voraussetzungen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) und keine Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG).

FelixSchmelix
3 months ago

Einzig und alleine der Begriff war nicht korrekt. Und danke ich werde es mir merken – Freigrenze. Nicht, dass das Finanzamt sich noch bei mir meldet.

Du hingegen weißt offenbar nicht, dass es bei Kryptowährungen auch Futures und Derivate gibt.

Ich habe meinen Fehler zugegeben. Du hingegen bist zwar stark im Austeilen, kannst aber offensichtlich nicht deinen Fehler/ dein Unwissen zugeben.

anTTraXX
3 months ago

Die von dir genannten Dinge sind als Kapitalerträge eingestuft und folglich nur bedingt Krypto.

Wenn du derweil besserwisserisch tun willst, solltest du selbst weiter keine Fehler von dir geben. Bei einem privaten Veräußerungsgeschäft gibt es keinen Freibetrag, das ist eine Freigrenze. Das ist steuerrechtlich ein wichtiger Unterschied

FelixSchmelix
3 months ago

Ja, ich habe in der Tat nicht aufgepasst und den Freibetrag Sparer-Pauschbetrag genannt – passiert.

Ist aber nur ein Schönheitsfehler.

Die Sache ist nur, wenn man dann klugscheißt, dann sollte man hinterher aufpassen was man von sich gibt.

Und die Aussage, dass der Sparer-Pauschbetrag nichts mit Kryptos zu tun hat, ist nunmal falsch. Das ist faktisch so und auch unbestreitbar. Es gibt hier keine Grund, sich künstlich darüber aufzuregen.

anTTraXX
3 months ago

Das mag auf Derivate und Futures zutreffen, diese hast du aber in deiner Antwort nie genannt. Folglich ist die Antwort dahingehend komplett falsch.