Krankenkasse schickt Rechnung für Transport im Krankenwagen nach Alkoholvergiftung muss ich jetzt wirklich zahlen?
Ich (ü18) habe an einem Abend mit Freunden zu viel getrunken und der Krankenwagen wurde gerufen. Ich wurde zum Krankenhaus gefahren und habe dort unter Beobachtung den Rausch ausgeschlafen. Jetzt habe ich nach einem halben Jahr von dem Betreiber des Rettungsdienstes eine Rechnung für den Transport im Rettungswagen bekommen, da meine Krankenkasse (gesetzlich versichert) die Kosten nicht übernimmt. Muss ich nun tatsächlich die Kosten zahlen oder kann ich in irgendeiner Weise eine Art Berufung einlegen etc? Ich bin im Moment auf das Geld angewiesen und da ist ein Betrag von ca 750€ sehr viel für mich.
Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe 🙂
Das ist in der Tat keine versicherte Leistung. Da hier keine Nothilfe erforderlich war, sondern lediglich eine Überwachung aufgrund selbstverschuldeter Intoxikation erfolgt ist, kann und wird die KK die Kostenübernahme mit Verweis auf § 52 SGB V ablehnen. Die Rechnung des Krankenhauses übrigens ebenfalls.
Es kann sein, dass dir die Rechnung direkt zugeschickt wurde, weil du deine Chipkarte nicht dabei hattest oder diese nicht gefunden und eingelesen wurde. Dann kann es passieren, dass Patient*innen die Rechnung erst mal nach Hause geschickt bekommen.
In diesen Fällen musst du dann die Rechnung an deine Krankenkasse weiterleitern. Die übernimmt durchaus auch in solchen Fällen die Kosten! Denn wenn eigenes Verschulden bei Rettungseinsätzen eine Rolle spielen dürfte, würde kaum noch ein solcher Einsatz von Krankenkassen bezahlt werden. Ich mein, schließlich ist doch zum Beispiel auch der Autofahrer, der durch einen Fahrfehler einen Unfall gebaut hat, dann irgendwie “selbst schuld”…
Also die KK Karte hatte ich dabei und die Rechnung wurde mir geschickt, da die KK den Betrag nicht übernimmt. Ein Grund wurde nicht angegeben aber es sind auch nur die Kosten des Transports als Rechnung gekommen was mich auch verwundert. Ich weiß nur nicht was ich genau machen soll, denn theoretisch sollte es in diesem Fall trotzdem von der KK übernommen werden. Allein wenn man sich mal § 60 SGB V nochmal durchliest.
Ruf morgen mal bei der Krankenkasse an und frag dort nach! Wenn sie die Bezahlung abgelehnt haben, werden sie dir ja auch sicher sagen können, wieso. Und mit dieser Begründung kann man dann weitersehen, ob die Hand und Fuß hat oder nicht.
Okay, Vielen Dank!
Ja, musst Du. Und das ist bei der Voraussetzung richtig. Es ist eine Krankenkasse, keine Besäufniskasse.
Solange du nicht gegen eine selbst zugeführte Alkoholintoxikation versichert bist, musst du es zahlen. Warum sollte die GKV auch deine Behandlung in diesem Fall übernehmen?
Du kannst höchstens eine Ratenzahlung anfragen.
Lass mich kurz überlegen … Ja, das musst du zahlen.
Allerdings erscheint mit 750 für den Transport etwas hoch. Sind da die Kosten des Krankenhauses mit drin? Sonst lohnt sich eine Nachfrage und ggf. die Bitte es in Raten bezahlen zu dürfen.
Es ist wie gesagt nur eine Rechnung für den Transport im Rettungswagen und eine Pauschale für die Leitstelle. Eine Rechnung für den Krankenhaus Aufenthalt habe ich nicht bekommen und begründet wurde die Ablehnung seitens der Versicherung ebenfalls nicht.
Nee, sind sie nicht… Ich kümmere mich um den “Bürokram” meiner Oma. Dazu gehört auch, die Rechnungen für allerlei medizinische Dinge an ihre private Krankenversicherung zu übermitteln. Bei Privatversicherten geht nämlich in vielen Fällen die Rechnung an die Menschen privat, die sie dann auch selbst bezahlen müssen und erst durch Einreichen bei der Krankenversicherung diese Kosten wieder zurückerstattet bekommen. Der Krankenwageneinsatz neulich bei ihr belief sich sogar auf knapp 900 Euro! 750 Euro ist somit schon fast wieder günstig…
Mit welcher Begründung nicht?
Vielleicht solltest Du dies zunächst klären.
Wenn dir das sogenannte Eigenverschulden also der Vorsatz seitens deiner Krankenkasse zur Last gelegt werden kann, dann ist derart Rechnung u.U. durchaus berechtigt und auch anwendbar.
Normalerweise musst du nur die gesetzliche Zuzahlung bezahlen, die sollen begründen warum du das bezahlen sollst
Ja, musst du.
Um die Bezahlung der Krankenwagenfahrt wirst Du nicht herumkommen. Aber Du kannst je mal die Hergabe des Ablehnungsbescheides der KK fordern.
Okay danke, das werde ich machen.
Das wäre vermeidbar gewesen. Für deine Handlungen musst du auch selbst einstehen.
Du solltest für den Mist geradestehen, den du gebaut hast.
Du wirst zahlen müssen und das ist auch gut so. Hoffentlich lernst du daraus.
Du kannst dich dazu äußern, wieso du dich bis zur Besinnungslosigkeit voll geschüttet hast. Wenn du deine “Krankheit” grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich selbst herbei führst, musst du eben mit den Kosten leben.
Und der Rettungsdienst ist kein billiges Taxi-Unternehmen.