Krankengeld oder ALG1?
Guten Morgen ihr lieben,
Ich habe ein Anliegen, ich habe gekündigt aus gesundheitlichen gründen. Zum 17.04.
Bin noch in Probezeit, habe noch 2 Tage gearbeitet und bin seit Montag krank geschrieben.
Wie ist das jetz nach der Kündigung.
Wenn der Krankenschein weiter läuft.
Bekomm ich bei der Krankenkasse eine Sperre wie bei ALG1 wegen Eigenkündigung?
Danke für eure Antworten.
Wenn Du erst nach deiner AU – selber gekündigt hast, kann es eine Sperre des Krankengeldes bis zu 12 Wochen geben.
Anspruch auf ALG – 1 besteht nicht, wenn Du vorher schon AU – bist, denn dafür musst Du nicht nur die Anwartschaftszeit für das ALG – 1 erfüllen, sondern musst der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen.
Nur wenn man schon im ALG – 1 Bezug ist und dann AU – geschrieben würde, kann es ALG – 1 weiter bis zu 6 Wochen geben, danach dann Krankengeld in Höhe des ALG – 1 für max.weitete 72 Wochen.
Sollte weder Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber von bis zu 6 Wochen, noch auf Krankengeld oder ALG – 1 bestehen, bleibt nur ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter.
Beim Krankengeld gibt es meines Wissens nach keine Sperrzeit 🙂
Wenn Du innert der ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses erkranktest, hast Du Anspruch auf Krankengeld.
Andernfalls erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.
Ich war schon länger als 4 Wochen angestellt, und komm in diesem Arbeitsverhältnis nicht ins Krankengeld. Ich warte auf Rückruf von der Krankenkasse.
Dann verstehe ich nicht, warum Du auf einen Rückuf wartest.
Entweder Du hast Anspruch auf Krankengeld oder eben nicht.
Falls Nein, greift im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bis Vertragsende.
Arbeitsamt oder Jobcenter. Je nach Anspruch.
Arbeitslosengeld hat Vorrang vor Bürgergeld.
Da ich nur eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe, komme ich in die 2 Wochen oder eher 10 Tag definitiv nicht ins Krankengeld.
Und ich wollte wissen, wie das nach der Kündigungsfrist im weiteren Krankheitsverlauf ist. Wer dann zuständig ist Krankenkasse oder Arbeitsamt
Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Die Eigenkündigung hat nichts damit zu tun.
Der Service Mitarbeiter konnte meine Frage nicht beantworten, weil ich ja selbst gekündigt habe
Das hab ich gefunden:
Das Krankengeld wird grundsätzlich auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt und dann erkrankt. Kündigt der Arbeitnehmer erst nach Arbeitsunfähigkeit und hat dafür keinen vernünftigen Grund, erhält er für bis zu zwölf Wochen kein Krankengeld.
Ich vermute,du hast zu kurz gearbeitet.Ruf doch einfach bei der Krankenkasse an.
Ich war erst 4 Tage nach Kündigung krank. Nicht vor der Kündigung
Wenn du länger als 4 Wochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist, erhältst du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber.
Ob du bezugsberechtigt bist zum ALG I wissen wir nicht.
emesvau
Und nach dem 17.04
Das fragst du die Agentur für Arbeit.