Kleinunternehmen und Umsatzsteuer?

Hallo,

ich habe ein Kleinunternehmen gegründet und bin von der Umsatzsteuer befreit.

Jetzt könnte ich einen Supermarkt mit meinen Dekoteilen beliefern. Allerdings muss ich dafür auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen. Wie verhält es sich jetzt ? Kann ich trotz Befreiung die Umsatzsteuer freiwillig ausweisen und dementsprechend abführen für diesen Supermarkt oder muss ich es dann generell ausweißen auch bei Verkäufen über Etsy/ Instagram. Lg Cindy

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Endlessmana
5 months ago

Da du als Kleinunternehmerin von der Umsatzsteuer befreit bist, darfst du normalerweise keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Das nennt sich die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG). Du kannst also Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen, solange dein Umsatz unter den geltenden Grenzen bleibt.

Wenn du jetzt einem Supermarkt Dekoteile lieferst und auf deren Wunsch Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen willst, bedeutet das, dass du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest und dich für die Regelbesteuerung entscheidest. Das heißt:

1. Freiwilliger Verzicht: Du kannst dich dafür entscheiden, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und dann Umsatzsteuer ausweisen. Das gilt aber nicht nur für den Supermarkt, sondern für alle deine Verkäufe (z.B. auch über Etsy/Instagram).

2. Konsequenzen: Wenn du Umsatzsteuer ausweist, musst du diese auch ans Finanzamt abführen und kannst dafür im Gegenzug Vorsteuer geltend machen (also die Umsatzsteuer, die du selbst bei Einkäufen zahlst, vom Finanzamt zurückholen)

3. Bindung an die Entscheidung: Wenn du dich einmal entschieden hast, von der Kleinunternehmerregelung wegzugehen, bleibst du für mindestens 5 Jahre daran gebunden. Du kannst also nicht hin- und herwechseln.

Falls du weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchtest und keine Umsatzsteuer auf deinen Etsy/Instagram-Verkäufen ausweisen willst, solltest du auch für den Supermarkt keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Der Supermarkt muss das dann akzeptieren, wenn du als Kleinunternehmerin auftrittst.

Falls du unsicher bist, könnte es sinnvoll sein, mit einem Steuerberater zu sprechen, bevor du dich entscheidest.

Steuer1036
5 months ago
Reply to  CindyF

Ja mit Angabe der Anwendung Kleinunternehmerregelung. Umsatzsteuer ist nur durchlaufender Posten für Supermarkt.

Endlessmana
5 months ago
Reply to  CindyF

Ja, der Supermarkt darf sich auch von dir beliefern lassen, wenn du als Kleinunternehmerin eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellst. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, dass Lieferanten zwingend Umsatzsteuer aufweisen müssen. Solange du eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellst, die alle erforderlichen Angaben enthält, ist alles in Ordnung.

Wichtig ist, dass du auf der Rechnung darauf hinweist, dass du nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit bist.

anTTraXX
5 months ago
Reply to  Endlessmana

Hast du aber fein bei gpt kopiert.

Sogar mit den Fehlern

Giota210
5 months ago
Reply to  Endlessmana

Wenn du schon eine KI-generierte Antwort kopierst, dann solltest du wenigstens drauf achten, dass die Antwort richtig ist!

Da du als Kleinunternehmerin von der Umsatzsteuer befreit bist

Das ist keine Umsatzsteuerbefreiung. Normalerweise sind das ganz normale steuerpflichtige Lieferungen/Leistungen. Der Staat verzichtet bei Kleinunternehmern hier nur auf die Umsatzsteuer darauf.

Wenn du jetzt einem Supermarkt Dekoteile lieferst und auf deren Wunsch Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen willst, bedeutet das, dass du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest und dich für die Regelbesteuerung entscheidest

Nicht zwangsläufig

Wenn du Umsatzsteuer ausweist, musst du diese auch ans Finanzamt abführen und kannst dafür im Gegenzug Vorsteuer geltend machen (also die Umsatzsteuer, die du selbst bei Einkäufen zahlst, vom Finanzamt zurückholen)

Nein. Wenn er als Kleinunternehmer USt auserist, schuldet er sie nach §14c (2) UStG dem Finanzamt. Einen Votsteuerabzug gibt es nach wie vor nicht.

kegus
5 months ago
Reply to  Endlessmana

Grundsätzlich eine gute, umfangreiche Antwort. Bis auf die Formulierung mit der USt-Befreiung.

Kleinunternehmer sind keineswegs von der USt befreit. Sie wird nur nicht erhoben und das ist ein grundsätzlicher Unterschied. Z.B. müssen KU auch Steuer auf igE und reverse-Charge-Eingangsleistungen abführen. Und wenn die Grenzen überschritten werden, dann ist die USt abzuführen. Eben weil es keine Steuerbefreiung ist.

anTTraXX
5 months ago

Heureka

anTTraXX
5 months ago

Kleinunternehmer dürfen beim Ausstellen von Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen! Darüber hinaus sind Kleinunternehmer verpflichtet, den Grund für die fehlenden Umsatzsteuer-Angaben zu nennen. Du bist keineswegs von der USt befreit.

Deine Rechnung muss sogar den Hinweis auf den Grund des fehlenden USt Ausweis beinhalten.

Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.

Oder so ähnlich!

Dies gilt grundsätzlich für alle Rechnungen die du schreibst!

Weist du die USt aus, bist du Schuldner der USt und musst diese an das FA abführen.

Bei Etsy brauchst du per se keine USt ausweisen, denn der Verkauf deiner geht direkt an Etsy mit Sitz in den USA und diese ist tatsächlich steuerfrei.

anTTraXX
5 months ago
Reply to  CindyF

Es geht hier viel mehr um den Rest

356t374
5 months ago

Nein.

Du musst denen sagen, dass du das nicht kannst.

Dann canceln die den Auftrag, aber du KANNST es nicht tun!

Ich weiß nicht, ob du es machen kannst, wenn du sie abführst.