Similar Posts

Subscribe
Notify of
5 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
ichbinhannes
3 years ago

§ 6 FeV:

Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

FahrschulNerd
3 years ago

Die Nummer des Kennzeichens ist egal ..

Und nein, du darf dann wirklich nur Fahrzeuge der Klasse L fahren.

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-l-und-t/

FahrschulNerd
3 years ago
Reply to  jannik245

Ja.

cooleDame
3 years ago

“Ich darf doch alles fahren was 40 km/h fährt richtig”

Nein, nur Fahrzeuge bis 40km/h zu landwirtschaftlichen Zwecken.