Kindergeld vom Kind nach dem 18 geburstag?

Hallo 🙂

ich bin im letzten Jahr 18 geworden und seit Sommer mit meiner Ausbildung fertig. Bedeutet meine Eltern bekommen seit dem kein Kindergeld mehr für mich. Nun wollen sie aber diese 250€ die sie von der Kindergeldkasse bekommen haben, von mir haben, also von meinem Lohn + Geld für essen. Ist das so korrekt oder läuft da was schief?

Danke Schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten

(1 votes)
Loading...

Similar Posts

Subscribe
Notify of
21 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Kessie1
2 months ago

Was genau sollte da “schief” laufen?

Du lebst noch bei deinen Eltern, verbrauchst Wasser, Strom, nimmst dir aus dem Kühlschrank usw.

Und nun hast du ausgelernt und der Zeitpunkt ist gekommen, an dem du dich für deinen Bedarf vollständig verantwortlich fühlen solltest.

Du kannst alternativ auch ausziehen, wenn du deinen Eltern nichts “abgeben” möchtest, damit sie zumindest einen Teil der Kosten den du verursachst, abdecken können. Das entscheidest du nun mit der Volljährigkeit auch ganz alleine.

Roland Sperling
2 months ago

Wenn Du weiterhin bei Deinen Eltern lebst, können sie zu Recht verlangen, dass Du Dich an den Kosten beteiligst (Miete, Strom, evetuell sogar Verpflegung, falls Deine Eltern weiterhin für dich kochen). Da ist eine Forderung von 250, Euro noch sehr gering. Du solltest also froh seoin.

isomatte
2 months ago

Nennt man im allgemeinen Kostgeld, also für Unterkunft, Essen usw.eine eigene Wohnung wird dich mehr als nur 250 Euro kosten, selbst wenn es ggf.nur ein WG – Zimmer wäre.

okieh56
2 months ago

Deine Eltern haben Kindergeld bekommen, solange sie für deinen Unterhalt zuständig waren. Mit dem Ende der Ausbildung endet das.

Jetzt bist du für dich selbst verantwortlich und musst mit deinen Eltern klären, inwieweit du dich an den Kosten beteiligst, die du verursachst. Das ist nur fair.

annie80
2 months ago

Was sollte da schieflaufen? Du bist volljährig und bekommst ein normales Gehalt. Du könntest also auch ausziehen – aber dann lebst du um einiges teurer als 250 Euro plus Essensgeld. Deine Eltern fordern kein “Kindergeld”, sondern einen berechtigten Beitrag an die Haushaltskasse.

Und da du das vermutlich noch nicht machst: Beteilige dich an der Hausarbeit. Das trägt zum Haufrieden bei, und es wird später in deiner eigenen Wohnung einfacher für dich.

Loka95
2 months ago

Man kann es auch nach dem 18. Geburtstag noch bekommen, muss man nur eben beantragen.

Deine Eltern müssen dich versorgen, also SIE müssen für dein leibliches Wohl zahlen. Doch es ist durchaus üblich, dass, wenn man eigenes Geld verdient, man einen gewissen Teil beisteuert. Wie viel hängt vom Einkommen ab und davon, wie viel die Eltern für einen machen.

DaKaBo
2 months ago
Reply to  Loka95

Man kann es auch nach dem 18. Geburtstag noch bekommen, muss man nur eben beantragen.

Den Antrag kann man sich in diesem Fall sparen.

Loka95
2 months ago
Reply to  DaKaBo

Warum? Ohne Antrag kein Geld. Und es bringt durchaus was – zumindest bei mir und meinen Freunden.

Rheinflip
2 months ago
Reply to  Loka95

Die Eltern müssen ein Erwachsenes Kind mit eigenem Einkommen nicht mehr versorgen

Loka95
2 months ago
Reply to  Rheinflip

Doch, bis es eine Ausbildung abgeschlossen hat oder 25 ist.

isomatte
2 months ago

Nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium im Regelfall eh nicht mehr, da kommt es auch nicht auf das Einkommen des Kindes an.

Solange das unter 25 jährige Kind nicht im Haushalt der Eltern lebt und Bürgergeld beantragt würde, sind die Eltern nach abgeschlossener Berufsausbildung im Regelfall aus der Unterhaltspflicht raus.

isomatte
2 months ago

Das Kind hat seine Ausbildung nach eigenen Angaben im Sommer beendet, demnach sind die Eltern im Regelfall aus der Unterhaltspflicht raus.

Im übrigen gibt es im Unterhaltsrecht keine Altersgrenze von 25 Jahren, diese geistert nur wegen dem ALG – 2 bzw.nun Bürgergeld nach dem SGB – ll vom Jobcenter in den Köpfen der Menschen herum.

Denn danach bildet ein Kind ab der Vollendung des 25 Lebensjahres wohnhaft im Haushalt der Eltern seine eigene BG – Bedarfsgemeinschaft und hätte im Regelfall unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern Anspruch auf Bürgergeld, wenn es die sonstigen Voraussetzungen erfüllt.

Das hat aber wie erklärt nichts mit dem Unterhaltsrecht nach dem BGB – zu tun.

Anspruch auf Kindergeld besteht nach der Vollendung des 18 Lebensjahres und bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium auch erst einmal nicht mehr.

Könnte dann unter Umständen wieder bestehen, wenn das Kind unter 25 Jahren erneut eine Ausbildung beginnen würde, oder z.B.einen freiwilligen Dienst absolvieren würde.

Loka95
2 months ago

Stimmt. Aber nicht jeder hat mit 18 ein entsprechendes Einkommen. Ich habe damals zb nur 300€ verdient und da stand mir Kindergeld weiterhin zu.

Übrigens finde ich es seltsam bei korrekten Antworten eine Negativbewertung zu bekommen.

Rheinflip
2 months ago

Ein 18jähruger mit genügend Einkommen hat keinen Anspruch auf Unterhalt

Loka95
2 months ago

Achso, hab gelesen er wäre noch in der Ausbildung.

DaKaBo
2 months ago

Der FS ist fertig mit der Ausbildung und steht im Berufsleben. Da gibt’s kein Kindergeld mehr…

Rubezahl2000
2 months ago

Wenn du jetzt richtig Geld verdienst und bei deinen Eltern wohnst, dann ist es fair, dass du auch einen Teil zur Haushaltskasse beiträgst.

maja0403
2 months ago

Da läuft nichts schief, du solltest schon für dein Essen und dein Wohnen/Nebenkosten dort bezahlen. Außerdem profitierst du sicher von anderen Aktionen wie z.B. Wäsche waschen.

Rheinflip
2 months ago

Das ist aber ein gutes Angebot.

peterobm
2 months ago

du hast ausgelernt, damit ist das Thema Kindergeld beendet.

du wohnst zu Hause und darfst jetzt Kostgeld abgeben. mit 250€ bist noch gut bedient. was verdienst im Monat, dann vergleiche

es steht dir frei auszuziehen, da sind locker mal eben 1000€ weg. ob das reicht

TorDerSchatten
2 months ago

Mit Ende der Ausbildung ist auch das Kindergeld beendet. Den Rest klärst du mit deinen Eltern.