Kindergeld komplett von der Steuererstattung abgezogen?
Hallo,
ich hätte eine Steuerfrage, da ich nicht durchblicke.
Erstmal vorab, ich habe letztes Jahr neben meinem Jahresverdienst auch noch eine Abfindung (aufgrund Kündigung) erhalten.
Ich habe alles mit der Wiso Steuersoftware gemacht und das Ergebnis war, dass wir ca. 13.000 Euro rückerstattet bekommen (keine 1/5 Regelung, beide Steuerklasse 4).
Die Software und der Bescheid stimmen noch überein beim Einkommen, beim zu versteuernden Einkommen – doch dann bei der Berechnung der Steuer gibt es einen Unterschied. Wiso sagt mir eine festzusetzende Steuer von 6.000 Euro weniger. Der Unterschied ist, dass im Steuerbescheid auf der verbleibenden Einkommenssteuer jetzt plötzlich jeweil 3.000 Euro Kindergeld komplett abgezogen werden, sprich die Einkommenssteuer wieder um 6.000 Euro angehoben wird. Das ist die Differenz.
Für mich heißt das nix anderes, als hätte ich das Kindergeld nicht bekommen, ich unterm Strich genauso viel Geld hätte. Weil erst habe ich es unterm Jahr bekommen, jetzt beim Bescheid gehts zu 100% on top.
Das kann doch nicht sein oder? überall lese ich, dass Kindergeld komplett steuerfrei wäre!?!?!?
Doch kann es. Das ist absolut richtig im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nach § 31 EStG. Wenn die Kinderfreibeträge günstiger sind als das erhaltene Kindergeld, wird das erhaltene Kindergeld wieder hinzugerechnet, § 31 S. 4 EStG
Da die steuerliche Auswirkung der Freibeträge günstiger ist und deine Steuer mindert, wird die Vorauszahlung in Form des Kindergeldes wieder hinzugerechnet. Sonst wärst du doppelt begünstigt (bereits Kindergeld erhalten + nochmaliger Abzug bei der Ermittlung der Steuer).
Nur wenn der Kinderfreibetrag nicht günstiger ist, als das Kindergeld, dann darf man das Kindergeld komplett behalten. Dann wird aber auch im Gegenzug kein Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen.
Ich verstehe das trotzdem nicht.
Angenommen, ich würde kein Kindergeld bekommen, dann hätte ich die Freibeträge und fertig. Würde mir in der Steuer einiges bringen.
Hab ich dann zusätzlich Kindergeld bekommen – und das Kindergeld ist geringer als der Freibetrag – dann wird das Kindergeld komplett gegen gerechnet, so als hätte ich es nicht bekommen. Das kann doch nicht sein oder??
Hättest du kein Kindergeldanspruch, hättest du vermutlich auch keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag.
Korrekt.
Doch genau deswegen weil du diese Steuerermäßigung schon im Voraus erhalten hast in Form von Kindergeld.
Beispiel: Durch den Kinderfreibetrag verringert sich die Steuer um 8.000 €. Nun hast du aber schon im Voraus 6.000 € dafür in Form von Kindergeld erhalten vorab. Deswegen bekommst du jetzt eben nur noch die Differenz von 2.000 € erstattet, weil du die 6.000 € schon bekommen hast.
Die steuerliche Freistellung eines Kindes wird entweder durch den Kinderfreibetrag oder Kindergeld bewirkt, § 31 S. 1 EStG.
Beides zusammen gibt es eben nicht.
Mein Verständnis von Kindergeld ist, dass man das steuerfrei bekommt. Das ist doch kein Steuer ‘Vorschuss’?!?!?! Kindergeld ist für mich geld für die kinder und sonst gar nix.
Wenn das gegen gerechnet wird, dann frag ich mich nach dem Sinn!
Da ist dein Verständnis falsch.
Du bekommst aber nur entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. § 31 S. 1 EStG. Beides zusammen gibt es nicht. Das EStG ist dahingehend eindeutig.
Das das direkt miteinander verrechnet wird, ist einfach simpler. Die Alternative wäre, dass du den Kinderfreibetrag komplett bekommst und dafür das gesamte Kindergeld zurück bezahlen musst.
Doch ist es, § 31 S. 3 EStG.
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Der Kinderfreibetrag doch auch! Der ist auch für die Kinder und nicht für dich.
Der Sinn ist, dass es nur eines von beiden gibt, damit Leute mit hohem Einkommen nicht doppelt begünstigt werden im Gegensatz zu Leuten, bei denen kein Freibetrag abgezogen wird.
Das nennt man Steuergerechtigkeit.
Da muß ein Irrtum vorliegen: beim Kindergeld spielt das Einkommen des Kindes schon seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr und bei den Eltern hat es noch nie eine Rolle gespielt 🙂
Nein das ist genau so gewollt nach § 31 S. 4 EStG.
Es geht nicht um das Kindergeld oder das Einkommen des Kinders, sondern es geht um die Günstigerprüfung für die eigenen Einkünfte des FS im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Wenn der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist als das Kindergeld, wird das Kindergeld wieder hinzugerechnet.
OK, Rechtslage ist klar. Was ich aber irgendwie nicht verstehen kann bzw was nicht logisch ist für mich.
Einfach mal paar Zahlen. In 2022 gemeinsames Einkommen ca 100.000€. Beide Steuerklasse 4, 2 kleine Kinder. Erstattung war 5.000€.
Jetzt zu 2023:
Einkommen ca 105.000€. Beide Steuerklasse 4. Zusätzlich 100.000€ brutto Abfindung. Im Monat Juli (als die Abfindung kam) übelst Abzüge… Also 205.000€.
So, jetzt hab ich Steuererklärung gemacht und würde denken, dass die Erstattung doch deutlich höher sein müsste, weil ich ja in dem einen Monat übelst Abzüge hatte…
Ergebnis : erneut 5.000€. Wären 11.000€ lt steuerprogramm. Aber es wurden 6.000€ Kindergeld komplett 1:1 abgezogen sodass es nur 5.000€ sind.
Ich würde denken, dass ich einen Teil der üblen Abzüge aus Juli zurück bekomme, aber letztlich gar nix davon weil nun das Kindergeld komplett abgezogen wurde….
Ich fühle mich schon bissl veräppelt…
dann mußt du unbedingt beim BFH und beim Bundesverfassungsgericht eine Klage einreichen! da im § 31 EStG die Günstigerprüfung seit einigen Jahren verankert ist! und DU bist Experte für Finanzamt und Steuererklärung? und kennst die Rechtslage nicht? WOW!
Sie ist für so einiges “Expertin”, wo sie eigtl. keine ist.
Und wenn man zu häufig was sagt, dann gehts ins Beleidigende
OK, dann schau ich mir das mal genauer an ob da was drauf steht
Da jede Lohnabrechnung anders aussehen kann, weiß ich nicht, wie genau das bei deiner Firma aussieht.
Meistens steht irgendwo “erm.” oder “ermäßigt” oder “Abfindung” als Erkennung.
Habe ich geschrieben
Steht dort “XXX € zu versteuern nach § 34 EStG” ist das ermäßigt besteuert.
Die lohnabrechnung habe ich, aber die Abzüge sind horrend.
Ist da ein Merkmal drauf wo man das sehen kann? Oder wo im Steuerbescheid erkenne ich das?
Ja anhand deiner Lohnabrechnung von Juli 2023 und auch anhand des Steuerbescheides für 2023 bei der Berechnung der Steuer.
OK. Kann ich das irgendwo prüfen ob das wirklich so war? Gefühlt waren die Abzüge unfassbar hoch aber das muss man ja irgendwie rechnerisch nachvollziehen können oder? Oder gibt’s da irgendwo ein Merkmal?
Weil das eine Zusammenballung von Einkünften im Sinne des § 34 EStG ist und somit § 39b Abs. 3 S. 9 und 10 EStG greift.
Genau deswegen gibt es die ermäßigte Besteuerung bei einer Zusammenballung von Einkünften, weil sie nur einmalig hoch sind und damit nicht der realen Progression entspricht.
Wieso sollten die ermäßigt besteuert sein? Viel brutto ist doch automatisch mehr abzüge oder? Progression..
Die Abfindung im Juli dürfte in aller Regel schon ermäßigt besteuert sein, so dass die Abzüge im Verhältnis eben nicht extrem hoch waren, wie du es glaubst, sondern bereits ermäßigt.