Kindergeld komplett von der Steuererstattung abgezogen?

Hallo,

ich hätte eine Steuerfrage, da ich nicht durchblicke.

Erstmal vorab, ich habe letztes Jahr neben meinem Jahresverdienst auch noch eine Abfindung (aufgrund Kündigung) erhalten.

Ich habe alles mit der Wiso Steuersoftware gemacht und das Ergebnis war, dass wir ca. 13.000 Euro rückerstattet bekommen (keine 1/5 Regelung, beide Steuerklasse 4).

Die Software und der Bescheid stimmen noch überein beim Einkommen, beim zu versteuernden Einkommen – doch dann bei der Berechnung der Steuer gibt es einen Unterschied. Wiso sagt mir eine festzusetzende Steuer von 6.000 Euro weniger. Der Unterschied ist, dass im Steuerbescheid auf der verbleibenden Einkommenssteuer jetzt plötzlich jeweil 3.000 Euro Kindergeld komplett abgezogen werden, sprich die Einkommenssteuer wieder um 6.000 Euro angehoben wird. Das ist die Differenz.

Für mich heißt das nix anderes, als hätte ich das Kindergeld nicht bekommen, ich unterm Strich genauso viel Geld hätte. Weil erst habe ich es unterm Jahr bekommen, jetzt beim Bescheid gehts zu 100% on top.

Das kann doch nicht sein oder? überall lese ich, dass Kindergeld komplett steuerfrei wäre!?!?!?

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Mungukun
7 months ago

Das kann doch nicht sein oder?

Doch kann es. Das ist absolut richtig im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nach § 31 EStG. Wenn die Kinderfreibeträge günstiger sind als das erhaltene Kindergeld, wird das erhaltene Kindergeld wieder hinzugerechnet, § 31 S. 4 EStG

Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerliche Freistellung nicht vollständig und
werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die
Freibeträge nach § 32 Absatz 6 vom Einkommen abgezogen,
erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche
Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum;

Da die steuerliche Auswirkung der Freibeträge günstiger ist und deine Steuer mindert, wird die Vorauszahlung in Form des Kindergeldes wieder hinzugerechnet. Sonst wärst du doppelt begünstigt (bereits Kindergeld erhalten + nochmaliger Abzug bei der Ermittlung der Steuer).

Nur wenn der Kinderfreibetrag nicht günstiger ist, als das Kindergeld, dann darf man das Kindergeld komplett behalten. Dann wird aber auch im Gegenzug kein Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen.

Mungukun
7 months ago
Reply to  Stief60

Angenommen, ich würde kein Kindergeld bekommen, dann hätte ich die Freibeträge und fertig.

Hättest du kein Kindergeldanspruch, hättest du vermutlich auch keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag.

Hab ich dann zusätzlich Kindergeld bekommen – und das Kindergeld ist geringer als der Freibetrag – dann wird das Kindergeld komplett gegen gerechnet

Korrekt.

so als hätte ich es nicht bekommen.

Doch genau deswegen weil du diese Steuerermäßigung schon im Voraus erhalten hast in Form von Kindergeld.

Beispiel: Durch den Kinderfreibetrag verringert sich die Steuer um 8.000 €. Nun hast du aber schon im Voraus 6.000 € dafür in Form von Kindergeld erhalten vorab. Deswegen bekommst du jetzt eben nur noch die Differenz von 2.000 € erstattet, weil du die 6.000 € schon bekommen hast.

Die steuerliche Freistellung eines Kindes wird entweder durch den Kinderfreibetrag oder Kindergeld bewirkt, § 31 S. 1 EStG.

Beides zusammen gibt es eben nicht.

Mungukun
7 months ago

Mein Verständnis von Kindergeld ist, dass man das steuerfrei bekommt.

Da ist dein Verständnis falsch.

Du bekommst aber nur entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. § 31 S. 1 EStG. Beides zusammen gibt es nicht. Das EStG ist dahingehend eindeutig.

Das das direkt miteinander verrechnet wird, ist einfach simpler. Die Alternative wäre, dass du den Kinderfreibetrag komplett bekommst und dafür das gesamte Kindergeld zurück bezahlen musst.

Das ist doch kein Steuer ‘Vorschuss’?!?!?!

Doch ist es, § 31 S. 3 EStG.

Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt.

.

Kindergeld ist für mich geld für die kinder und sonst gar nix.

Der Kinderfreibetrag doch auch! Der ist auch für die Kinder und nicht für dich.

Wenn das gegen gerechnet wird, dann frag ich mich nach dem Sinn!

Der Sinn ist, dass es nur eines von beiden gibt, damit Leute mit hohem Einkommen nicht doppelt begünstigt werden im Gegensatz zu Leuten, bei denen kein Freibetrag abgezogen wird.

Das nennt man Steuergerechtigkeit.

siola55
7 months ago

Da muß ein Irrtum vorliegen: beim Kindergeld spielt das Einkommen des Kindes schon seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr und bei den Eltern hat es noch nie eine Rolle gespielt 🙂

Mungukun
7 months ago
Reply to  siola55

Da muß ein Irrtum vorliegen

Nein das ist genau so gewollt nach § 31 S. 4 EStG.

beim Kindergeld spielt das Einkommen des Kindes schon seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr und bei den Eltern hat es noch nie eine Rolle gespielt 🙂

Es geht nicht um das Kindergeld oder das Einkommen des Kinders, sondern es geht um die Günstigerprüfung für die eigenen Einkünfte des FS im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Wenn der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist als das Kindergeld, wird das Kindergeld wieder hinzugerechnet.

wurzlsepp668
7 months ago
Reply to  siola55

bei den Eltern hat es noch nie eine Rolle gespielt 🙂

dann mußt du unbedingt beim BFH und beim Bundesverfassungsgericht eine Klage einreichen! da im § 31 EStG die Günstigerprüfung seit einigen Jahren verankert ist! und DU bist Experte für Finanzamt und Steuererklärung? und kennst die Rechtslage nicht? WOW!

Giota210
7 months ago
Reply to  wurzlsepp668

und DU bist Experte für Finanzamt und Steuererklärung? und kennst die Rechtslage nicht?

Sie ist für so einiges “Expertin”, wo sie eigtl. keine ist.

Und wenn man zu häufig was sagt, dann gehts ins Beleidigende

Mungukun
7 months ago

Ist da ein Merkmal drauf wo man das sehen kann?

Da jede Lohnabrechnung anders aussehen kann, weiß ich nicht, wie genau das bei deiner Firma aussieht.

Meistens steht irgendwo “erm.” oder “ermäßigt” oder “Abfindung” als Erkennung.

Oder wo im Steuerbescheid erkenne ich das?

Habe ich geschrieben

bei der Berechnung der Steuer

Steht dort “XXX € zu versteuern nach § 34 EStG” ist das ermäßigt besteuert.

Mungukun
7 months ago

Kann ich das irgendwo prüfen ob das wirklich so war?

Ja anhand deiner Lohnabrechnung von Juli 2023 und auch anhand des Steuerbescheides für 2023 bei der Berechnung der Steuer.

Mungukun
7 months ago

Wieso sollten die ermäßigt besteuert sein?

Weil das eine Zusammenballung von Einkünften im Sinne des § 34 EStG ist und somit § 39b Abs. 3 S. 9 und 10 EStG greift.

Viel brutto ist doch automatisch mehr abzüge oder? Progression

Genau deswegen gibt es die ermäßigte Besteuerung bei einer Zusammenballung von Einkünften, weil sie nur einmalig hoch sind und damit nicht der realen Progression entspricht.

Mungukun
7 months ago

Die Abfindung im Juli dürfte in aller Regel schon ermäßigt besteuert sein, so dass die Abzüge im Verhältnis eben nicht extrem hoch waren, wie du es glaubst, sondern bereits ermäßigt.