Kinderfreibetrag in Form der außergewöhnlichen Belastung absetzbar, wenn arbeitsloser Sohn (ALG2) bei Eltern gewohnt und tägl. Mahlzeiten eingenommen hat?
Was, wenn der 34-jährige Sohn, der noch kein Studium oder Ausbildung abgeschlossen hat, in einer separaten Wohnung über den Eltern wohnt und trotzdem die Mahlzeiten bei den Eltern eingenommen hat? ALG2 und Bürgergeld sind inzwischen Vergangenheit.
Da müßte der Sohn schon vor dem 25. Lebensjahr behindert gewesen sein und sich deswegen nicht selbst seinen notwendigen Lebensunterhalt decken konnte:
Ggf. kommt ein Abzug nach § 33a EStG in Betracht. Die Voraussetzungen wären natürlich im Detail zu prüfen.
Ich sag mal salopp: ist der Sohn nur unwillig, sich selbst zu unterhalten, dann kann dies steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die Aufwendungen erwachsen dann nämlich nicht zwangsläufig. Ist er jedoch objektiv daran gehindert, dann sieht das evtl. anders aus.