Kindavater anschreiben?

Würdet ihr den Vater eures kindes anschreiben wenn er euch frendgegangen ist und in stich gelassen hat unf ausgenutzt wenn das kind geboren ist? (Im Falle das er sich nicht meldet )

Weiter frage :

Im falle ihr habt euch bei der Geburt nicht gemeldet und der Vater hat bis datum nix freiwillig machen wollen ob Unterhalt ob vaterschaftsanerkennung ? Würdet ihr wenn das Kind 2 jahre ist es normal probieren das der vater das Kind kennenlernt ?

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Retrogamer87
1 year ago

Der Zug für ihn ist abgefahren. So jemand ändert sich nicht mehr.

Retrogamer87
1 year ago
Reply to  Erena788

Hatte auch so einen Vater.

Retrogamer87
1 year ago

Das frag Ich mich auch öfters…

Retrogamer87
1 year ago

Schon vor der Trennung.

Retrogamer87
1 year ago

War nicht geplant, ja hab Ich versucht, er will mich aber nicht kennen lernen.

Retrogamer87
1 year ago

Ja versucht. Hat aber nicht geklappt. Will nichts von mir wissen, bis heute.

landonderry
1 year ago

selbstverständlich hätte ich mich gemeldet und zur vaterschaftsanerkennung aufgefordert und unterhalt eingefordert. ob er das kind sehen möchte, wäre mir egal gewesen. das sind deine pflichten. hast du die etwa bis dato nicht erfüllt?

landonderry
1 year ago
Reply to  Erena788

du hast alles gemacht was möglich ist. wenn er kein interesse am kind hat, ist das sein verlust, nicht deiner. lass ihn ablaufen und kümmer dich um dein kind und genieß die zeit. entweder kommt er irgendwann drauf oder tut es eben nicht. den wirst du nicht ändern können.

landonderry
1 year ago

warum willst du hinterherlaufen. wenn er was möchte, kann er sich bei dir melden. bis dahin genieß die zeit

Nahimana66
1 year ago

Das würde ich dem Jugendamt überlassen.

Nahimana66
1 year ago
Reply to  Erena788

Das ist schön, der Unterhalt steht aber dem Kind zu.

landonderry
1 year ago
Reply to  Erena788

musst du auch nicht. aber du hast die pflicht die vaterschaftsanerkennung voranzutreiben und unterhalt einzufordern. das ist das recht des kindes

landonderry
1 year ago

doch solche typen gibts, leider.

Akka2323
1 year ago

Ich würde alles über das Jugendamt laufen lassen. Und das Kind hat ein Recht auf seinen Vater und auf Unterhalt. Die Mutter hat kein Recht, den Umgang zu verhindern und auf Unterhalt zu verzichten.