KFZ Vollkasko Schadenübernahne bei versuchter (missglückter) Repeatur?

Hallo,

ich bin vor mehreren Wochen gegen eine Stange gefahren und habe nun ein Loch in meiner Stoßstange. Den Schaden hab ich der Versicherung gemeldet und ich soll ein Gutachten erstellen lassen. Nun habe ich aber unmittelbar nach dem Schaden versucht, das Auto selbst zu kleben, zu lackieren, hab es angeschliffen an der Stelle usw. Allerdings ohne großen Erfolg, dafür mit einem großen Lackschaden. Zahlt die Vollkasko sowas trotzdem oder sagen die dann “Sorry, selber Schuld bzw. Schaden verschlimmert” etc.?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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verreisterNutzer
3 years ago

Versichert ist in der Vollkaskoversicherung der selbstverschuldete Unfall, aber der ist nach dem Reparaturversuch wahrscheinlich nicht mehr feststellbar. Daher aller Wahrscheinlichkeit kein Schadensersatzanspruch mehr.

Immer schön die Reihenfolge einhalten:

  1. Schadensmeldung
  2. unverzügliche Schadensdokumentation durch Kostenvoranschlag (Kfz Werkstatt) oder Begutachtung (Kfz Sachverständiger) auf Weisung der Versicherung
  3. Deckungszusage einhohlen
  4. Entscheidung zur fiktiven Abrechnung oder Reparatur, was nach der Dokumentation durchaus auch länger dauern darf
peterobm
3 years ago

ist doch egal, die Stoßstange ist eh hin – ist ne Sache für die Vollkasko

du hast ne Selbstbeteiligung; das zahlst, ob der Schaden 1000 oder 3000€ ausmacht.

verreisterNutzer
3 years ago
Reply to  peterobm

welcher Schaden?

peterobm
3 years ago

das Loch in der Stoßstange

peterobm
3 years ago

mit dem Übeltäter meinte ich die Stange, gleiche Höhe mit seinem Loch

verreisterNutzer
3 years ago

Es handelt sich doch wohl um einen selbstverursachten Unfall, daher gibts keinen Übeltäter. Ansonsten sehe ich das ebenso.

peterobm
3 years ago

gut wären Fotos VOR seinem Reparaturversuch, der Übeltäter ist nachweisbar.

wie der Gutachter letztendlich entscheidet – bleibt abzuwarten

verreisterNutzer
3 years ago

versucht, das Auto selbst zu kleben, zu lackieren, hab es angeschliffen an der Stelle usw. Allerdings ohne großen Erfolg, dafür mit einem großen Lackschaden.

für mich liest sich das, als wenn der Schaden massiv verändert wurde. Ich glaube kaum, das er noch als Unfallschaden erkennbar ist. Damit kein UNFALL- Schaden mehr im Gutachten, sondern ein Gutachten über verpfuschte Reparatur… = “nicht versichert”

Wenn im Gutachten dann auch noch ein “nicht versicherter Schaden” festgestellt wird, dürfte der Fragesteller auch noch die Kosten des Gutachtens zahlen müssen, sind auch noch mal 400 bis 600 €