KFZ Reparatur?
Was ist wenn eine KFZ Werkstatt eine Reparatur am Fahrzeug vornimmt, aber der gewünschte Mange nicht behoben ist.
Beispiel ein KFZ Fahrzeug hat hohen Ölverbrauch, wird bei einer Werkstatt vorgeführt. Die Werkstatt stellt eine Diagnose und behebt den vermeintlichen Mangel. Jedoch stellt sich heraus, dass das Fahrzeug nach Reperatur weiterhin Öl verbrennt.
Wie ist die Rechtslage/ Sachlage in diesem Fall?
Salue Mia
Ich schildere Dir die Sache mal aus der Sicht der Werkstatt. Du beanstandest einen grossen Oelverbrauch. Dieser kann viele Ursachen haben: Oelverlust gegen aussen, Oelverlust gegen innen (Zylinderkopfdichtung), Kolbenringe, Ventilabdichtungen, bauchig abgenützte Zylinder, ungeeignetes Oel und defektes Ventil an der Kurbelgehäuseentlüftung.
Viele dieser Ursachen betreffen Teile im Motor. Wenn man die genau anschauen möchte, gibt dies viel Arbeit und hohe Kosten. Repariert ist es dann immer noch nicht, das kommt noch dazu.
Ich würde der Kundin vorschlagen, zuerst mal die günstigeren Dinge zu machen, ohne Garantie auf Erfolg. Braucht er immer noch zuviel Oel, muss man von einer teurere Reparatur ausgehen. Gerade wenn der Wagen schon viele Kilometer hat, kann es ja sein, dass die Abnützungen überall sich addieren und deshalb der Oelverbrauch so hoch ist.
Du solltest mit der Werkstattchef zusammensitzen und die Sache wohlwollend besprechen. Es kann nämlich sein, dass eine solche Revision unrentabel ist und Du besser den Wagen wechseln würdest.
Aber, braucht ein Motor viel Oel, heisst das auch, dass alle Teile gut geschmiert werden und daher noch lange laufen würden.
Beträgt der Oelverbrauch bis zu einem Liter auf 1000 km, dann würde ich gar nichts unternehmen, Oel im 5 Liter Kanister kaufen und alle 3 Tankfüllungen das Oel kontrollieren und nachfüllen. Mit einem Verbrauch von rund 1% Oel im Benzin geht nichts kaputt und man kann seelenruhig damit weiterfahren.
Ich wünsche Dir gute und unfallfreie Fahrt.
Tellensohn
Der Schrauber muss nachbessern, so bestimmt auch Deine Vereinbarungen mit denen.
Danke für deine Antwort! Muss der Autraggeber die Kosten für die “erste” Reparatur tragen? Oder wird an der Stelle die Werkstatt selbst belastet?
Da kommt es darauf an, was gemacht wurde und ob es mit dem Ölverlust zusammen hing.
Das muss dann ein Gutachter feststellen.
Wenn sie den vertraglich festgelegten Mangel nicht beseitigt haben, müssen sie nachbessern oder Geld zurück.