Kennzeichenbeleuchtung vorne?
Moin,
Ich wollte mein vorderes Kennzeichen beleuchten. Like hinten.
Ist das rechtlich erlaubt? Weil soviel wie ich jetzt rausfinden kann gibt es keinen Paragraphen der das verbietet. Nur einer der festlegt das hinten beleuchtet sein muss. Und halt vorn und hinten ein festes Kennzeichen.
Hat da jemand Infos?
Hallo
Siehe/Liess die Lichttechnischen Verordnungen der STVZO
Ja, dies ist zulässig – auch seitlich. Ob da nun ein Nummernschild ist, spielt keine Rolle.
Wichtig ist nur, dass die Kennzeichenleuchte eine E-Nummer geprägt hat.
Wenn du Lichter findest, die eine Zulassung haben (sprich ABE, Einzelabnahme etc), ist das zulässig. Sonst nicht.
Danke für die schnelle Rückmeldung. Die Beleuchtung hat eine Zulassung. Und dient zur Kennzeichenbeleuchtung. Aber halt (weil es halt üblich ist) für hinten. Spielt das dann eine Rolle das ich dies auch vorne nutze?
Wenn sie eine Zulassung für das hintere Kennzeichen hat (und das explizit genannt ist) m, hat sie keine Zulassung für das vordere.
Somit erlöschen Betriebserlaubnis.