Kaufvertrag mit Geschäftsunfähiger Person?
A. verkauft sein Auto an B.
B. zahlt und bekommt das Auto samt Papieren. Hinterher stellt sich heraus, das A. die ganze Zeit geschäftsunfähig war, was B. nicht erkannt hatte.
Wer ist nun Eigentümer?
Wer ist Besitzer des Fahrzeugs?
Wie ist es, wenn B. das Auto inzwischen an einen anderen verkauft hat?
Wie ist es, wenn B. das Auto gestohlen wurde?
Das ist eine Frage für eine mündliche Prüfung im Fach Recht für Organisation und Führung.Das Abstraktionsprinzip ist mir bekannt. Doch weiß ich es nicht bzw. bin mir nicht sicher wie anzuwenden.
Ist erstmal unwirksam, Geld und Auto wieder zurücktauschen. Es sei denn, die Zustimmung von einem geschäftsfähigen Partner wird erteilt
der Verkauf ist vorerst schwebend unwirksam bis dem ein Erziehungsberechtigter zustimmt. der kann den Kauf rückabwickeln
ok,….aber wie ist es dann mit dem Verfügungsgeschäft das ist ja unabhängig vom Verpflichtungsgeschäft zu sehen….