Kann Züchter Hund zurückfordern?
Hallo,
Wir haben einen Hund beim Züchter aber ohne Stammbaum gekauft. Leider müssen wir unseren Liebling abgeben, was uns sehr schwer fällt. Im Kaufvertrag steht, dass man den Züchter bei Verkauf informieren soll und er kann wenn er damit nicht einverstanden ist , den Hund auf Kosten des Käufers zurückfordern. Nun haben wir eine tolle Familie gefunden und den Züchter informiert er wollte den Hund erst für eine andere Familie was aber für unseren Hund nicht passte. Das teilte ich auch mit. Uns geht es um das Wohl des Hundes. Der Züchter wollte sie Nummer der neuen Familie. Jetzt ist der Hund bei der neuen Familie. Kann der Züchter den Hund zurückfordern
Bei einem seriösen Züchter bekommst du keinen Hund ohne Stammbaum.
Trotzdem gilt natürlich das was im Kaufvertrag steht. Aber ich verstehe den Text nicht so ganz. Das ist ja kein Vorkaufsrecht, was da im Vertrag steht, sondern nur, dass man den Züchter informieren muss, wenn der Hund verkauft, wird ?
Und der kann dann bei dem neuen Besitzer den Hund zurückfordern? Ich bin jetzt kein Jurist, aber du hast den Hund gekauft also ist er dein Eigentum. Du hast dein Eigentum weiter verkauft also ist das jetzt das Eigentum der neuen Besitzer. Ich glaube kaum, dass da der Züchter so einfach ankommen kann und den Hund zurück verlangen kann auf Kosten der neuen Besitzer? Hä ? 😊
An deiner Stelle würde ich mal einen Anwalt befragen, ob das überhaupt rechtens ist mit dieser Klausel im Vertrag.
Ich kenne das nur so, dass der Züchter ein Vorkaufsrecht hat. Also wenn man den Hund nicht mehr behalten kann, muss man dem Züchter die Möglichkeit geben, dass er ihn zurück kauft. Wenn er das nicht will, dann kannst du ihn irgendwo anders hin verkaufen.
Ja die Klausel ist komisch formuliert. Ist sie als Vorkaufsrecht auszulegen? Man soll den Züchter informieren und er kann den Hund zurückfordern wenn er mit dem verkauf nicht einverstanden ist.
Ja, das ist etwas seltsam formuliert. Deshalb würde ich ihr einen Anwalt zu Rate ziehen. Wenn der Fall überhaupt eintritt. . So wie ich das verstanden habe, hat der Züchter den Hund ja nicht zurückgefordert.
Ich glaube, du hast einfach den Fehler gemacht, den Hund weiterzugeben Ohne den Züchter VORHER zu informieren oder?
Normalerweise kontaktiert man den Züchter, wenn man den Hund nicht mehr behalten kann und bespricht sich mit dem. Wenn man schon jemanden hat, der den Hund nehmen will, kann der Züchter sich ja davon überzeugen, dass es dem Hund dort gut geht und dann sollte es ja kein Problem geben.
Okay, dann hast du ja deine Pflicht erfüllt. Aber ich würde mir jetzt nicht schon im Voraus solche Gedanken machen. Er hat den Hund ja nicht zurückgefordert. Er wollte nur wissen, wo der Hund hinkommt und das ist doch ok. Wenn er jetzt den Hund nicht zeitnah zurückfordert, kann er nicht in ein paar Jahren kommen und das tun.
Der Züchter war informiert, dass wir ihn weitergeben wollen, also vor Übergabe in eine neue Familie. Hätte er ein Vorkaufsrecht ausüben wollen, hätte er es denke ich kundtun müssen, er wollte nur die Nummer und darin sehe ich die Zustimmung. Fraglich ist eben, ob es wirklich ein formulierte Vorkaufsrecht im Vertrag ist
Es gilt das, was im Vertrag eures Vermehrers steht – ein Züchter war es ohnehin nicht.
Hat derjenige, der den Welpen produziert hat, ein Vorkaufsrecht, so gilt dieses.
Hallo,
nein kann er nicht. Das Eigentumsverhältnis geht mit dem Kauf auf den Käufer über. Der Hund ist eine Sache.
Ist das im Vertrag ein Vorkaufsrecht? Der Züchter weiß ja nun um den Umstand, er hätte doch äußern können, dass er damit nicht einverstanden ist. Kann er das jetzt wo der Hund verkauft ist immer noch tun