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SparsamesLeben
1 year ago

Wenn es eine Kontovollmacht gibt, dann ja.

Ansonsten wird die Bank sehr schnell das Geld zurück schicken.

LottoOtto99
1 year ago

Technisch gesehen ja, faktisch und juristisch ist das aber eine saudumme Idee. Der Kontoinhaber verstößt damit gegen die AGB seiner Bank und wenn das Arbeitsamt mal aus irgendeinem Grund deine Kontoauszüge sehen will hast du auch ein Problem.

Es gibt keinen Grund dazu, man kann in 5 Minuten online ein eigenes Konto eröffnen.

Blade94
1 year ago
Reply to  LottoOtto99

Das Geld kommt ja vom Arbeitsamt und demtnsprechend ist die Vorbedingung das Einverständnis des Überweisers. Von was redest du.. Dem Arbeitsamt ist an sich egal, was du für ein Konto benutzt, oder wie viele es nun sind, solange da kein Vermögen drauf ist.

LottoOtto99
1 year ago
Reply to  Blade94

Selbst wenn, bleibt der Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen der Bank. Da ist dann ggf. ruckzuck das Konto gekündigt und dann ist das Gejammer wieder groß. Man sollte so einen Schwachsinn bleiben lassen und das eigene Konto nutzen, es gibt keinen einzigen Grund das so zu machen.

LottoOtto99
1 year ago

Eine Kontovollmacht hat damit nichts zu tun.

Blade94
1 year ago

Dann bilde ich mir Kontovollmachten nur ein, oder wie ist das…

LottoOtto99
1 year ago

Doch. Man hat der Bank gegenüber erklärt, auf eigene Rechnung zu handeln und das Konto ausschließlich in eigenem Namen zu führen. Solche komischen Geschäfte sieht keine Bank gerne, da fliegst du achtkantig raus. Du kannst dein Konto nicht einfach anderen zur Verfügung stellen und für die Zahlungen abwickeln.

Blade94
1 year ago

Von was redest du…:) Eine Überweisung zu erhalten ist kein AGB Verstoß.

kreuzkampus
1 year ago

Wenn das Arbeitsamt das akzeptiert ……. Aber die werden schon fragen, warum man das will. Der Grundmuss dann schon sehr einleuchtend sein. Hinter Deine Frage vermute ich, dass das AA das nicht akzeptieren würde., weil ich eine “linke Tour”vermute.

catweasel66
1 year ago

es wird dorthin überwiesen, welches beim amt angegeben wird.

DerHans
1 year ago

MÖGLICH ist das.

Aber diese andere Person, darf dir ihr Konto nicht “zur Verfügung stellen”. Das wird von allen Banken als Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen angesehen.

DerBayer80
1 year ago

In der Regel nicht. Es könnte ja sonst Sozialbetrug begangen werden oder jemand versucht so einer Kontopfändung aus dem Weg zu gehen