Kann man Schulden aus psychischen Krankheiten wie Kaufsucht, Spielsucht oder Pyromanie im Rahmen einer Privatinsolvenz loswerden?

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kevin1905
10 months ago

Schulden aus verbotener vorsätzlichler Handlung, wie eine nicht fahrlässig begangene Brandstiftung, können nicht durch Restschuldbefreiung getilgt werden. Diese sind inkl. Zinsen bis auf den letzten Cent zurückzuzahlen.

Bei den anderen Schulden wäre dies u.U. möglich.

Bei psychischen Erkrankungen wäre aber der erste Schritt hin zu einer ambulanten oder stationären Psychotherapie, bevor man zum Insolvenzgericht geht.

Stefan1248
10 months ago
Reply to  kevin1905

Schulden aus verbotener vorsätzlichler Handlung, …

gilt das nicht für alle Schulden aufgrund des Delikt rechts? Also auch für fahrlässig verursachte Schäden?

Stefan1248
10 months ago
Reply to  Stefan1248

Ist idr natürlich nur relevant wenn man keine Haftpflichtversicherung hat

schelm1
10 months ago

Lediglich Forderungen aus Steuerschulden, Sozialabgaben, Geldstrafen aus Strafverfahren bleiben bestehen.

Der staatlich legitimierte Gläubigerbetrug kennt nur beim Staat selber keine Grenzen.

geheim007b
10 months ago
Reply to  schelm1

nicht ganz, illegal entstandene zivilrechtliche Schulden (Betrug, Straftaten etc.) bleiben auch.

schelm1
10 months ago
Reply to  geheim007b

 Geldstrafen aus Strafverfahren bleiben bestehen.

Nicht gelesen?

geheim007b
10 months ago

doch, aber es ist eben keine Geldstrafe sondern eine zivilrechtliche Forderung. Deine Aussage war dass nur staatliche Forderungen bleiben, dem ist aber eben nicht so.

schelm1
10 months ago

Gehen dem nicht Strafverfahren voraus?

geheim007b
10 months ago

doch, aber eben nicht nur die Geldstrafen sondern auch zivilrechtliche Forderungen die eine Straftat als grundlage haben. Typischer Fall: eingehungsbetrug, aber z.B. auch Schmerzensgeld usw.