Kann man das Zug Segment im Airail System der Lufthansa weglassen?
Hallo liebe Gutefrage-Gemeinde ,
Im Januar fliege ich von Köln nach Miami über Frankfurt. Das Segment Köln Frankfurt wird mit dem ICE absolviert. Die Umsteigezeit in Frankfurt ist unter einer Stunde. Der Zug erreicht Frankfurt um 8:50 (ohne Verspätung) und Abflug ist geplant für 10:00. Wahrscheinlich wird Boarding auch schon vor 9:30 beginnen. In meinen Augen ist es unmöglich den Anschlussflug zu bekommen ( Wartezeit am Schalter, langer Fußweg, Sicherheitskontrollen, TSA etc. ) . Einen Zug vorher zunehmen scheint ebenso nicht möglich zu sein. Meine Frage wäre nun, könnte ich die Anfahrt mit dem Auto selbst übernehmen und somit die Zugfahrten wegfallen lassen und dann ganz normal mein Gepäck am Flughafen abgeben und in den Flieger einsteigen ? Checkin würde ich einen Abend vorher über das Internet erledigen. Laut der Lufthansa ist dies nicht möglich, da dann eine umbuchend vorgenommen werden muss und somit große Kosten entstehen für mich. Nun habe ich aber von vielen schon gehört die öfters das zugsegment im Airail System weglassen und nur den Flug nutzen ohne dabei aufzufallen da niemand so genau kontrolliert ob man wirklich im Zug war oder nicht ?! Freue mich darüber wenn dies jemand schon einmal gemacht hat und seine Erfahrungen mit mir teilen möchte.
Vielen Dank im Vorraus.
Kannst du schon von Erfahrungen berichten? Bin selbst noch nie mit Airail bzw. Lufthansa Express Rail gereist, aber habe in den ICEs festgestellt, dass dort Lufthansa-Stewarts sind. Gleichwohl leuchtet mir immer noch nicht ein, wie die einem nachweisen wollen, dass man nicht im Zug gewesen ist, wenn man die Teilstrecke verfallen lässt.
Zudem ist immer noch fraglich, ob die Klausel in den AGB rechtskonform ist. Der BGH hatte 2010 (Az. Xa ZR 5/09) die damalige Klausel und Praxis (Ungültigkeit des ganzen Tickets im Falle des Auslassens von Teilstrecken) als rechtswidrig eingestuft. Jetzt lautet die Klausel: “3.3.3. Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie
bitte: wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im
Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei
ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis
entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren.”
Die Klausel erscheint immer noch rechtswidrig. Wenn man etwas gar nicht in Anspruch nimmt, kann es ja nicht sein, dass man dennoch mehr bezahlen soll. Sehr überraschende Klausel!
Man beachte, eine Pflicht zur Ticketvorlage im Zug wird nirgends postuliert.
Wäre über einen kurzen (aktuellen) Erfahrungsbericht glücklich?
Wie wollen die denn überprüfen, ob du im Zug saßt, oder nicht?
M.M.n. geht das nicht, sodass du nicht mit dem Zug anreisen musst.