Kann ich Steuerklasse 3 beantragen wenn ich staatlich offiziell verheiratet bin jedoch meine Ehefrau sich noch im Nicht-EU Ausland befindet? Ist das möglich?

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Mungukun
5 months ago

Kann ich Steuerklasse 3 beantragen wenn ich staatlich offiziell verheiratet bin jedoch meine Ehefrau sich noch im Nicht-EU Ausland befindet? Ist das möglich?

Nein ist es nicht. Steuerklasse 3 erfordert eine unbeschränkte Steuerpflicht (einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) im Inland für beide Ehegatten, § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG.

Kttk85
5 months ago
Reply to  Mungukun

Wohnsitz des Ehegatten im EU/EWR Ausland reicht aus

Mungukun
5 months ago
Reply to  Kttk85

Ja weil sie dann unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1a EStG sind. Das mit dem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt habe ich deswegen als ein Beispiel für unbeschränkte Steuerpflicht in Klammern gesetzt. Entscheidend war das vor der Klammer mit der unbeschränkten Steuerpflicht.

2strabag
5 months ago
Reply to  Mungukun

Das ist nicht ganz richtig.

Es reicht wenn der andere Ehegatte in einem EU/EWR-Land lebt und eine gemeinsame Ehe geführt wird.

Ist in diesem Fall zwar nicht relevant, aber so war Ihre Aussage nicht korrekt.

Mungukun
5 months ago
Reply to  2strabag

Das ist nicht ganz richtig.

Es reicht wenn der andere Ehegatte in einem EU/EWR-Land lebt und eine gemeinsame Ehe geführt wird.

Ist in diesem Fall zwar nicht relevant, aber so war Ihre Aussage nicht korrekt.

Hättest du einmal gelesen, hättest du gemerkt, wie überflüssig dein Kommentar gerade ist. Aber dann zitiere ich mich einmal selbst für dich zum nochmaligen Lesen:

Ja weil sie dann unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1a EStG sind. Das mit dem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt habe ich deswegen als ein Beispiel für unbeschränkte Steuerpflicht in Klammern gesetzt. Entscheidend war das vor der Klammer mit der unbeschränkten Steuerpflicht.

Mungukun
5 months ago

Beides ist kein Widerspruch zu meiner Aussage.

Mit der Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht haben sie die unbeschränkte Steuerpflicht.

Die unbeschränkte Steuerpflicht ist nun einmal Tatbestandsvoraussetzung für die Steuerklasse 3, § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG:

3. in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,

a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird,

Ob die unbeschränkte Steuerpflicht jetzt durch § 1 Abs. 1 EStG kommt (meine Beispiele in Klammern, die nicht abschließend war) oder durch § 1 Abs. 3 EStG oder durch § 1a EStG ist vollkommen egal.

Genau deswegen war ja § 1a EStG auch schon in meinem ersten Kommentar erwähnt

Ja weil sie dann unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1a EStG sind. Das mit dem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt habe ich deswegen als ein Beispiel für unbeschränkte Steuerpflicht in Klammern gesetzt. Entscheidend war das vor der Klammer mit der unbeschränkten Steuerpflicht.

Das war für dich aber ja nur ein

schlechter Versuch von eigenen Fehlern abzulenken

Obwohl deine eigenen Links meine Aussage bestätigen

Fakt ist: Ohne unbeschränkte Steuerpflicht (wodurch auch immer) keine Steuerklasse 3.

Mungukun
5 months ago

weil Ihre Aussage einfach falsch ist.

Wo ist denn die Aussage, dass eine unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten für Steuerklasse 3 notwendig ist, falsch? Das steht wörtlich so in § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG drin.

2strabag
5 months ago

Überflüssig ist Ihr jetziger Kommentar, weil Ihre Aussage einfach falsch ist.

Und was ich gelesen habe und was nicht können sie außerdem nicht beurteilen, denke ich.

schlechter Versuch von eigenen Fehlern abzulenken…..

Kttk85
5 months ago

Stimmt wenn ich es nochmal lese ist es korrekt hatte auch statt dem oder ein und gelesen.

noname68
5 months ago

wenn du ein offizielles dokment über die eheschließung hast, dass man hier lesen kann, ist es kein problem.

noname68
5 months ago
Reply to  Jeremy Edberg

was soll an einer heiratsurkunde “geheimnisvoll” sein, wenn sie z.b. in englisch verfasst ist?

das zu wissen, ist auch ohne studium “lebenserfahrung”

Mungukun
5 months ago
Reply to  noname68

wenn du ein offizielles dokment über die eheschließung hast, dass man hier lesen kann, ist es kein problem.

Wenn man keine Ahnung hat und so.

§ 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG erfordert die unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten für Steuerklasse 3. Das ist nicht gegeben, wenn ein Ehegatte im Ausland lebt.

FordPrefect
5 months ago
Reply to  noname68

Das ist falsch. Siehe Antwort von @Mungunkun. Oder § 38 EStG.

2strabag
5 months ago
Reply to  FordPrefect

Wobei die Antwort von mungukun für sich betrachtet nicht korrekt ist.

blackbarefoot
5 months ago
Reply to  FordPrefect

👌…

noname68
5 months ago

ok, tut mir leid, hab das auf die schnelle mit einem anderen fall verwechsel.