Kann ich ohne die einwilligung meiner mutter das kindergeld auf mein konto kriegen?
Hallo kurz gefasst: Ich bin nun 18 jahre alt und meine Mutter kriegt noch Kindergeld für mich, was in erster Linie kein Problem ist. Nur sie kümmert sich garnicht um den Haushalt, sie kauft seit Monaten nichts zu Essen ein wodurch ich gezwungen bin draußen zu essen und mein ganzes bafög im monat (250€) dafür weg geht. Bin übrigens Schüler und wo ich wohne gibt es so wenige Minijob, wovon mich bis jetzt keiner angenommen hat, weswegen ich kein Geld verdienen kann neben meiner schule. Sie arbeitet nicht und lässt es sich gut gehen und kümmert sich 0 um ihre kinder weder Wäsche von mir oder vom Haushalt macht sie nichts. Ich verdiene leider nicht genug um über die Runden zu kommen und will nun mein Kindergeld auf mein Konto bekommen das ich halbwegs überlebe. Wie kann ich mein Kindergeld beantragen, und steht mir in diesem Fall mein Kindergeld zu? Ich danke für eure Antworten und bitte verbessert nicht meine Rechtschreibung danke.
Kindergeld steht zuerst den Eltern zu, die das Geld für den Unterhalt (Miete, Strom, Lebensmittel, Kleidung etc.) nutzen sollen.
Kindergeld wird nicht als Taschengeld an die Kinder ausgezahlt!
Sofern du ausziehst, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen und dann würdest du es selbst erhalten. Solange du aber bei einen oder beiden Elternteilen lebst, haben sie weiterhin den Anspruch auf das Kindergeld.
Nein
Das ginge nur dann, wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern leben würdest und von ihnen nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von nun 250 Euro bekommen würdest.
Dann könntest Du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Abzweigung stellen, dann könnte nach Prüfung der Sachlage das Kindergeld von der Familienkasse direkt an dich überwiesen werden.
Das sollte man dem Jugendamt mitteilen!
Habe ich auch schon überlegt aber bin seit paar tagen 18 geht das dann noch
Ja, das geht und die Geschwister sind ja vielleicht auch jünger.
Ja.
Das Jugendamt kümmert sich auch noch um die Belange junger Erwachsener, die noch abhängen den Eltern sind. Wende dich dort hin.
Das kannst du nur beanspruchen, wenn du NICHT mehr bei deiner Mutter wohnst. Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung an ELTERN.
Nur wenn sie dir keinen Unterhalt gewährt, hast du eine Möglichkeit. Sie lässt dich aber dort wohnen, und du bekommst sicher auch zu essen.
Solange Du zuhause wohnst, solange steht das Kindergeld Deinen Eltern zu.
Klingt komisch, ist aber so.
Verstehe, also muss ich umziehen. Wäre die Vergütung in ordnung wäre das natürlich kein problem aber das ganze geld von 3 kindern nehmen und nur für sich ausnutzen ist schon egoistisch
das ist nicht egoistisch, sondern normal. sie zahlt davon miete, strom, internet/telefon etc. das bisschen trägt die kosten jedoch nicht für dich
sie zahlt weder miete weder strom weder internet und das telefon das alles zahlt mein vater sie hat im monat 0€ ausgaben für uns das war ja das problem aber werde mich sowieso dem jugendamt wenden
Du bekommst das Kindergeld nur wenn du nicht mehr zuhause wohnst. Und das mußt du auch beantragen.
mein vater lebt nichtmehr mit meiner mutter könnte ich theoretisch gesehen bei ihm einziehen bzw mich dort anmelden lassen und dann beantragen mein kindergeld zu kriegen?
Vielleicht kannst du ja zu deinem Vater ziehen; wenn er das Kindergeld bezieht, kriegst du dann bei ihm vielleicht eher was zu essen?
Nein, wenn du bei einem deiner Elternteile wohnst bekommt auch eben genau der das Kindergeld. Dann eben dein Vater. Aber bis es soweit wäre kannst du dich auf viel Krieg und lange Wartezeiten einstellen.
Für dich selber den Antrag stellen geht nur, wenn du nicht mehr bei Mutter oder Vater wohnst.
und ganz wichtig ein Auszug von der Website test.de :
Die Familienkasse zahlt Kindergeld bis einschließlich des Monats, in dem der 18.Geburtstag liegt. Danach zahlt sie nur weiter, solange die erwachsenen Kinder studieren, eine Schulausbildung oder Lehre absolvieren. Erst wenn die Ausbildung insgesamt abgeschlossen ist, stoppt die Förderung.
Das müsste gehen. Das Kindergeld steht demjenigen zu bei dem das Kind wohnt.
Nein, dann müsstest Du auch tatsächlich bei ihm wohnen und dann müsste es dein Vater beantragen.
Ob er es dir dann gibt wäre seine Entscheidung.
Wenn das Kind nicht an einem 1.des Monats seinen 18 Geburtstag hat und die Voraussetzungen für Kindergeld ab Vollendung des 18 Lebensjahres erfüllt.
Dann würde es Kindergeld nur noch für den Vormonat geben, dass trifft dann auch ab der Vollendung des 25 Lebensjahres zu.
Nein kannst du nicht.
nein das kindergeld ist nicht für dich, sondern ein steuerausgleich für deine mutter. das kindergeld deckt nicht mal deinen anteil miete, strom, internet/telefon. dein bafög ist genau gedacht dafür, dass du dich selbst unterhältst und nicht dein taschengeld.
du bist volljährig und somit alt genug deine wäsche alleine zu waschen und das bisschen haushalt zu machen.
handyvertrag und telefon zahle ich selber.Es geht mir nichtmal um den haushalt sondern darum das es zuhause kein essen gibt und meine mutter das geld nur für sich verwendet mein bafög reicht aktuell leider nicht und egal wo ich gefragt habe keiner hat mich angenommen für einen minijob. Übrigens zahlt meine mutter keinen cent sondern mein vater der zurzeit getrennt von ihr lebt komische verhältnisse ich weiß. Ich zahle so gut es geht alles selber und verzichte schnon auf soviel es geht