Kann ich mit 45 aufhöhren zu arbeiten?
Hi Community,
nehmen wir mal an ich arbeite seit dem 20. Lebensjahr als Angestellte (Vollzeit) und möchte nun mit 45 oder 50 Jahren in Rente gehen.
Ist das rechtlich überhaupt möglich oder ist das ein langer kniffliger Weg? Und wenn ja was ist der Hindernis?
Mal jetzt unabhängig davon ob man von dem Geld dann leben kann, privat vorgesorgt hat oder eigene Mieteinkünfte hat würde es mich interessieren ob man von heute auf morgen einfach aufhören kann zu arbeiten und ein Recht auf Rente hat.
Kann mir jemand etwas dazu sagen?
LG Franceska
Einen Anspruch auf die gesetzliche Rente hast du wenn :
– du mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung Beiträge eingezahlt hast
und
– frühestens ab dem 63. Lebensjahr, dann allerdings mit Abzügen ( 3,6 %/Jahr vor dem 67. Lebensjahr)
– wenn du 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hast mit dem 65. Lebensjahr, dann ohne Abzüge
– regulär mit dem 67. Lebensjahr
wenn du mit 45 schon nicht mehr arbeiten willst, bleibt dir nur die private Altersvorsorge
Recherchiere mal das Thema “Frugalisten”
Deren Ziel ist es mit 40 Jahren aufhören zu arbeiten…
Nach heutigem Stand hast du frühestens ab dem 63. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Altersente. Dazu musst du aber min. 35 Beitragsjahre (Wartezeit) vorweisen können.
Andernfalls musst du bis zur Regelaltersrente warten, die du mit 67 Ahren bekommen kannst. Dafür genügen 5 Jahre Wartezeit – die erfüllst du ja bereits.
Dieses Recht hast du dann wenn du die Altersgrenze für den Rentenbezug erreicht hast.
Klar kannst du jederzeit aufhören zu arbeiten – musst dann aber halt sehen wie du über die Runden kommst. Rente bekommst du mit 45 auf jeden Fall noch keine
Danke für die Infos
Ich bin seit meinem 45. Lebensjahr Rentner und das schon seit 12 Jahren.
Das geht nicht. Du bekommst, wenn Du arbeitest, in Abständen einen Rentenbescheid. Dem kannst Du entnehmen, wielange Du arbeiten musst.
Ich gehe mal von 70 Jahren aus.
Ich glaube du solltest mal bei diesem Link reinschauen:
https://www.hansemerkur.de/altersvorsorge-rente/renten-irrtuemer
Klar, wenn du entsprechend vorgesorgt hast, kannst du in den Ruhestand gehen. Von der gesetzlichen Rente bekommst du aber erst etwas, wenn du 67 bist.
Auch für Erwerbsminderungsrente hast du dann höchstens noch 3 Jahre Anspruch, weil du vor dem Rentenantrag 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren nachweisen musst.