Kann ich meinen hunde problemlos anmelden?
Hallo, ich brauch dringend rat… Anfang letztes Jahr kam meine Nachbarin mit einem Hund, der ausgesetzt wurde und keiner weiß von wem. Nach ca. einem Monat hat meine Nachbarin diesen Hund nicht mehr gewollt und mir übergeholfen. Ich habe den hund ca. ein jahr lang erzogen und trainiert nach einem dreiviertel jahr wollte sie aufgrund einer auseinander setzung (hat nix mit dem hund zu tun) diesen hund zurück, dies habe ich verweigert da sie den hund angeleint in der wohnung gehalten hat. Das Problem ist jetzt das bei meinem vermieter nur ein hund erlaubt ist und ich 2 habe. Dieser hund lebte jetzt eine Zeitlang bei einer freundin wo es aber nicht mehr funktioniert. Jetzt ist meine frage… Kann ich diesen hund auf mich Anmelden ( ist sie noch nicht weil ich mir nicht sicher war ob sie auf die vorbesitzerin angemeldet ist dies ist nicht der fall) das einzige was ich habe ist der impfpass mit dem namen meiner nachbarin und dieser hund ist noch nirgends angemeldet. Wenn dies funktioniert folgen andere wege aber erstmal brauche ich irgendwie einen Nachweis das der hund zu mir gehört und zu mir gehören soll.
Ihr habt euch beide gleich mehrfach strafbar gemacht:
Bringe den Hund ins Tierheim, wo er hingehört, und stehe dafür gerade, was Du getan hast. Und ja, dann musst Du natürlich die entsprechende Strafe zahlen.
Wie die anderen schon sagten. Das ist Fundunterschlagung. Ihr hättet den Hund überhaupt nicht erst behalten dürfen.
jetzt hilft nur die Flucht nach vorne. Melde den Hund beim Tierheim und bei der Polizei als Fundtier. Biete an dass du den Hund behalten möchtest. Da die Tierheime sowieso alle voll sind, wird das Tierheim vielleicht darauf eingehen den Hund erst mal zur Pflege bei dir zu lassen. Der Hund wird zwar dann erst mal das Eigentum des Tierheims übergehen aber Wenn sich dann nach einem halben Jahr niemand gemeldet hat und den Hund vermisst, dann kannst du ihn offiziell übernehmen und anmelden. Aber Wie du selber sagst, kannst du den Hund ja gar nicht nehmen weil der Vermieter es nicht möchte. Ich glaube nicht, dass sich das Tierheim in dem Falle darauf einlassen wird.
Die Frage ist nun, was deine Nachbarin dann macht. Aber ich vermute, sie wird gar nichts machen. Weil sonst ist sie nämlich dran wegen Fundunterschlagung. Sie kann ja gegenüber dem Tierheim auch nicht behaupten, dass es ihr Hund wäre da sie ja keinen Kaufvertrag und keine Anmeldung hat
Pech wäre natürlich, wenn das Tierheim den wirklichen Besitzer findet dann musst du den Hund zurückgeben
Hat der Hund denn einen Chip ? Oder hat deine Nachbarin den chippen lassen? Sie war ja offensichtlich damit beim Tierarzt, sonst hätte sie ja keinen Impfpass für den Hund.
Allerdings muss ich jetzt dazu sagen, dass ich solche Sachen überhaupt nicht gut finde. Du kannst den Hund selber gar nicht halten, weil der Vermieter es verbietet. Was ist, wenn deine Freundin den dann auch nicht mehr haben will oder kann ? Dann wird der Hund zum Wanderpokal und immer hin und her geschoben.
Du solltest mehr an den Hund denken und nicht nur daran, dass du „haben willst“
Wenn es in absehbarer Zeit für dich keine Möglichkeit gibt, den Hund zu dir zu nehmen, dann wäre die einzig richtige Entscheidung, den Hund dem Tierheim zu überlassen und die suchen dann ein endgültiges zu Hause für ihn.
Ihr habt beide eine Straftat begangen.
Eine Fundsache, auch ein Tier, ist abzugeben, in diesem Fall dem Tierheim. Das ist fundunterschlagung.
Vielleicht vermisst jemand diesen Hund schmerzlich.
Du meldest den Hund nicht an sondern gibst ihm im Tierheim ab, schilderst die Lage (musst dann natürlich mit Strafe rechnen) und das war es dann.
Bis zur Rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide die Unschuldsvermutung.
Ihr macht euch beide strafbar, denn es handelt sich hier um Fundunterschlagung. Ihr hättet euch SOFORT bei der Polizei oder dem kommunalen Fundbüro melden müssen.