Kann ich ein Gebrauchtfahrzeug nach Zulassung zurückgeben?
Hallo Community,
leider habe ich etwas Pech mit der Wahl meines Autos gehabt. Nachdem ich einen gebrauchten Audi Q8 im Audi Zentrum gekauft habe, traten bereits in der ersten Woche Probleme mit der Zentralverriegelung auf. Das Fahrzeug befindet sich nun zur Reparatur bei ihnen, jedoch habe ich keinen Leihwagen erhalten. Falls ich in Zukunft weiterhin ständig technische Probleme haben sollte, kann ich das Auto dann zurückgeben? Wie sieht die rechtliche Lage in diesem Fall aus?
Baujahr 2020, Audi Q8
https://www.bussgeldkatalog.org/rueckgaberecht-gebrauchtwagen/#:~:text=Liegen%20M%C3%A4ngel%20vor%2C%20sind%20diese,Regel%20von%20einem%20vierzehnt%C3%A4gigen%20Widerrufsrecht.
Du hast ja Gewährleistung nehme ich an, also als Privatperson gekauft. Da musst du dem Händler immer erst die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen, wenn er unter die Gewährleistung fällt. Wenn der Händler versucht, den Mangel zu beseitigen und das nicht klappt, er es wieder versucht und der Mangel auch beim zweiten Mal nicht behoben werden kann, hast du ein Rücktrittsrecht.
Oder wenn während der Gewährleistung ein Garantiefall auftritt und der Händler die Beseitigung des Mangels verweigert. Dann hast du ebenfalls ein Rücktrittsrecht.
Rückgaberecht ohne gute Gründe gibt’s nur bei Fernabsatz etc. Sonst gilt https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/
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