Kann ich auf Nachlieferung bestehen als Käufer?
Konkretes Beispiel: Ich habe aus einem sog. Warehouse-Deal von Amazon eine Spüle bestellt und diese im “sehr guten” Zustand bekommen, wo nur kleine Kratzer auf dem Metall waren von Blanco für ca. 127,88 €. Das ist natürlich ein extremer Schnapper, zu meinem entsetzen kam es in einem Scherbenhaufen an. Kein Wunder, so wie die Amazon-Fahrer das durch die Gegend schmettern. Nun ja, das ist trotzdem die Wunschspüle und Amazon ist einer Ersatzlieferung nicht gewillt. Die gibt es in anderen Läden aber erst ab 350 € aufwärts. Daher möchte ich auf Ersatzlieferung bestehen und soweit ich weiß kann ich das auch gemäß BGB.
Was kann ich also nun machen? Ich brauche die Spüle zügig. Für 350 € aufwärts eine ähnliche, fast identische (die exakte gibt es nirgends mehr so richtig zu haben) wo anders bestellen und Amazon auf Schadensersatz in Höhe von 222,12 € verklagen? (RV vorhanden)
Es wird mir nur Erstattung gegen Rücksendung gegeben, aber daran habe ich kein Interesse da der Preis sehr gut war…
Wenn das Produkt nicht lieferbar ist hast kein Recht dazu darauf zu bestehen. Du hast nur das Recht dein Geld zurück zu bekommen wenn du die Ware zurückschicken tust. Du willst die wegen so einem Betrag verklagen? Dir bewusst das Amazon ein Millarden Konzern mit Top Anwälten ist?
Wenn das “so ein Betrag” ist, dann rücke den doch mal raus… Genau, merkst selber. Top-Anwälte werden die Legislatur auch nicht ändern? Wir leben in einem Rechtsstaat.