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isomatte
1 year ago

Kommt auf den Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB – ll an und was an anrechenbarem Einkommen vorhanden ist.

Wenn der Gesamtbedarf nicht aus dem anrechenbaren Einkommen gedeckt werden kann, dann besteht natürlich zumindest theoretisch die Möglichkeit eine Aufstockung vom Jobcenter auf Antrag zu bekommen.

Es müsste dann ggf.ein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit geprüft werden, kostenlose Rechner für alle 3 Leistungen findet man im Internet.

Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen wären möglich, Bürgergeld und eines der beiden nicht.

Wenn das / die Kinder das 3 Lebensjahres vollendet hat, müsste die Mutter im Regelfall der Vermittlung zur Verfügung stehen, natürlich nur dann, wenn die Betreuung gesichert wäre und dann auch nur soweit, wie durch die Betreuung möglich wäre, also z.B.ein passender Minijob.

Auch wenn die Vermittlung in Arbeit nicht zwingend eine Voraussetzung für einen Anspruch haben muss, könnte es wie erklärt zumindest zur Aufforderung nach der Suche eines passenden Minijobs geben, wenn die Kinder schon älter sind und die Betreuung gesichert ist.

CosmiqUser
1 year ago

Guten Abend, !

Das kommt darauf an. Viele Bürgergeldbezieher sind verheiratet. Der Mann befindet sich selbst im SGB-II Bezug oder verdient zu wenig. Da bekommt die “Hausfrau” dementsprechend auch Bürgergeld.

Zum einen auf die Voraussetzungen, zum anderen darauf, ob die Hausfrau alleine lebt oder einen Ehemann hat. Zudem, ob der Ehemann arbeitet und wie hoch das Einkommen ist. Auch da gibt es -ich sage nicht Tricks- Möglichkeiten und Varianten. Ob Wohn-, Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft muss man vorab schlau prüfen.

Heutzutage sagt es leider gar nichts aus, “nur” weil man einen JOB hat. Millionen Menschen haben einen Job, kommen aber dennoch nicht über die Runden und müssen aufsticken oder mehrere Jobs ausüben.

Hier ein Link für Infos:

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/bedarfsgemeinschaft/

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit findet sich für die Bedarfsgemeinschaft folgende Definition: „Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften.“

Damit zusammenlebende Menschen auch tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft bilden, muss gemäß § 7 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ein „wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“, erkennbar sein.

Für die konkrete Höhe der Leistungen ist es entscheidend, ob Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder nicht. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch das Bürgergeld für die einzelnen Bedarfsgruppen ausfällt:

NickiLittle
1 year ago

Wenn sie keinen Mann hat, der ausreichend Geld verdient, dann ja. Einfach mal nachschauen, was ihr an Miete, Heizkosten und Einnahmen habt und wie viele Kinder etc…

LokiRockOfAges
1 year ago

Nein, weil man als Ehepartner jedes Recht auf eigenes Geld verliert, sobald man verheiratet ist und der Partner einen komplett finanzieren muss.

DasOrakel
1 year ago
Reply to  LokiRockOfAges

Das ist Quatsch.

SweetChantal
1 year ago

Anspruch auf Bürgergeld hat, wer eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlich festgelegten Regelrenteneintrittsalter ist, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat und hilfebedürftig ist.

DerHans
1 year ago

In einer Bedarfsgemeinschaft kann immer nur der Haushalt INSGESAMT das Bürgergeld beantragen. Eheleute bilden IMMER eine Bedarfsgemeinschaft.

DerHans
1 year ago
Reply to  Denkschulen

Auch mit einem gemeinsamen Kind bildet der Haushalt eine Bedarfsgemeinschaft. Ohne Kinder darf das JobCenter diese BG erst nach Ablauf von 12 Monaten vermuten. Dann besteht erst einmal eine Wohngemeinschaft.

Bloodwyn
1 year ago

Als Ehrenwerter Gentleman Ehemann, muss er sich um seine Frau kümmern und sie auch finanziell versorgen.

turnmami
1 year ago

Nein

Der Mann ist zum Unterhalt verpflichtet.

Verdient er zu wenig, bilden beide eine BG und es wird evt aufgestockt

Sabbi999
1 year ago

Hängt vom Einkommen des Partners und vom Alter der Kinder ab

Carbonfree
1 year ago

Sie lebt vom Einkommen des Mannes!

So hat es doch die Adenauerära allen vorgeturnt.

chanfan
1 year ago

Naja, wenn das Geld vom Mann nicht ausreicht, dann kann er ergänzende finanzielle Hilfe beantragen.