Kann die Polizei eine nicht eingebaute Drossel erkennen (Motorrad)?
Hallo,
ich fahre ein Motorrad bei dem eine Drossel eingetragen ist aber – sagen wir mal – möglicherweise nicht verbaut ist. Erst in einigen Monaten darf ich offene Motorräder legal fahren.
Eingetragen ist eine Drosselung durch Ansaugblenden (also hinterm Vergaser eingebaut) von der Firma alpha. So weit ich weiß, könnte man die Drossel von außen nicht erkennen, selbst, wenn sie eingebaut wäre.
Zu meiner Frage: Ist es für die Polizei möglich dies festzustellen? Für Rollerkontrollen bauen sie ja manchmal so km/h-Prüfstände auf. Aber anhand der Geschwindigkeit/Beschleunigung auf dem Stand wird man eine Drossel ja nicht feststellen können oder? Und auch mit Drossel dreht das Motorrad (ohne Last) doch normal hoch?
Vielleicht hat ja jemand mehr Erfahrungen mit Kontrollen und Möglichkeiten der Polizei. Da ich in Hamburg wohne, macht mir die “SOKO Autoposer” etwas Sorgen 🙂
Vielen Dank im Voraus.
Sagen wir mal in dem Motorrad wurde eine Drossel eingebaut, der Einbau vom TÜV überprüft und bestätigt…
Dann baut der Halter des Motorrades die Drossel wieder aus, weil er nicht abwarten will, bis er in einigen Monaten “offene” Motorräder legal fahren darf…
Vielleicht ist er nicht der “Hellste” und hat sich keine Gedanken gemacht, welcher Ärger daraus entstehen kann und welche Kosten damit verbunden sind…
Er fährt ja ohne die erforderliche Fahrerlaubnis und begeht damit keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat…
Wenn auch nur ein leiser Verdacht besteht, geht das Mopped zum TÜV, zur DEKRA, einem Sachverständigen, wo man mit Sicherheit kein Problem hat festzustellen, dass die Drossel nicht vorhanden ist.
Natürlich wird dann ein teures aber dafür gerichtsfestes Gutachten angefertigt, denn das lohnt sich bei einer Straftat und außerdem trägt ja der Fahrzeughalter die Kosten.
Und wenn wir mal den Teufel an die Wand malen und der Fahrzeughalter einen Unfall mit Personenschaden verursacht, dann kann er sich noch wärmer anziehen…
Dem Fragesteller ist durchaus bewusst, was die Konsequenzen sein können. Er fragt sich nur wie wahrscheinlich es ist, dass es so weit kommt. Ich habe es noch nie mitbekommen, dass ein Motorrad wegen eventuell fehlender Drossel sichergestellt wurde. Entscheidend ist, ob es einen Anfangsverdacht geben kann. Den kann es nur geben, wenn die Polizei irgendeinen Anhaltspunkt für die fehlende Drossel hat. Daher die Frage, wie gut die Polizei so etwas kontrollieren kann.
Der Vorbesitzer hat die Drossel – warum auch immer – ausbauen lassen. Es geht mir hier aber auch nicht um eine Abwägung zwischen Aufwand für Wiedereinbau und Risiko, sondern um Erfahrungen mit Polizeikontrollen.
Ob der Fragesteller der Hellste ist, mag jeder subjektiv beantworten 🙂
Fangen wir unten an…
Im Falle des Unfalls mit Personenschaden ist das für die Versicherung ein “gefundenes Fressen” und ich persönlich möchte nicht in der Haut des Halters stecken, der dann für sein “Opfer” zahlen muss, weil es mir einerseits um das Opfer leid täte aber auch um mein Geld, für das ich durchaus eine andere Verwendung hätte.
Durch einen gewissen Hintergrund bekomme ich regelmäßig mit, welche und wieviele Fahrzeuge zwecks Begutachtung zu TÜV & Co gebracht werden…
Natürlich gibt es Polizeibeamte, die sich auf Motorräder spezialisiert haben, genauso, wie es Experten z. B. für LKW gibt…
Viele Polizeibeamte fahren selber Motorrad…und denen kann man nichts erzählen, denn die fahren mal ein kurzes Stück und wissen dann sofort, woran sie sind…
Und wenn ich nun darüber nachdenke, weshalb sich jmd. diesen vermeidbaren Ärger einhandeln will, wegen weniger Monate… nun, dann habe ich vor diesem Hintergrund eine subjektive Meinung 😉
Für den Punkt ist überhaupt kein Raum! Das Moped ist offen und gedrosselt legal unterwegs! Und das hat absolut nichts mit den “Fahrkünsten” des Fahrers zu tun. Bei der BE geht es ausschließlich um den technischen Zustand des Fahrzeuges.
Hallo wattdennnu2
Danke dafür, dass du dir so viel Mühe gibst und ich hatte dir ja bereits geschrieben, dass sich unser “clubinterner Fachanwalt” dazu äußern soll, wenn er aus dem Urlaub zurück ist.
Ja, es ist ein sehr spezieller Fall aber auch über die Gründe, weshalb eine BE erlischt, hatten wir vorgestern lebhaft diskutiert.
Insbesondere der Punkt 2.2 “Gefährdung von Verkehrsteilnehmern” im §19 StVZO gab Anlass zu Diskussionen, denn, wenn durch ein Motorrad mit höherer Leistung keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, incl. des Fahrzeughalters selber ausgehen würde, gäbe es doch überhaupt keinen Grund dafür, das Fahrzeug zu drosseln, denn dann könnte er ja direkt “offen” fahren….
Aber ich will dich wirklich nicht nerven – lass uns mal abwarten, was der Motorradfreund dazu sagt, wenn er aus dem Urlaub zurück ist.
LG
Ich schiebe noch eine “Bemühung” hinterher. Ich habe hier häufig den Eindruck, dass gar nicht bekannt ist, welche Gründe der Gesetzgeber nennt, damit eine BE erlischt. Diese sind im § 19 (2) aufgeführt:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
In dem vorliegenden Fall greifen die drei genannten Punkte nicht.
Abschließend noch und nur zu deiner Kenntnis:
Viele waren gestern der Meinung, dass der Vertrag zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer nichtig sei, weil er unter Vortäuschung falscher Tatsachen entstanden sei und, in Folge dessen, die Versicherung nicht an den (unwirksamen) Vertrag gebunden sei – demnach auch keine Haftpflichtschäden regulieren müsse.
Ja, die Angelegenheit ist sehr speziell aber ich werde jetzt die Zeit zwischen den Einsätzen im ehrenamtlichen Rettungsdienst, dahingehend nutzen, mich mal im Internet schlau zu machen.
Leider ist ein Motorradfreund von uns aktuell in Urlaub – der ist Fachanwalt und wir haben schon beschlossen, ihn mit diesem Fall zu “füttern”, wenn er zurück ist 😉
Ich danke dir herzlich für deine bisherigen Auskünfte und wünsche dir ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße
…du machst es mir heute nicht leicht.
Bitte die §§4 und 5 durchlesen (Pflichtversicherungsgesetz !!!):
https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html
Wenn das nicht hilft, stelle ich meine Bemühungen ein.
Es geht nicht um mich. Wir hatten bereits gestern eine lebhafte Diskussion unter Motorradfahrern und, weil du vom Fach bist, frage ich dich – übrigens lieb von dir, dass du antwortest.
Einige vertraten die Ansicht, dass es ein Unterschied ist, ob man ein Fahrzeug MIT gültiger BE zulässt und versichert oder ob man sich gewissermaßen die Zulassung des Fahrzeuges, was keine gültige BE (mehr) hat, “erschleicht” und ebenso den Vertrag mit der Versicherung…
Die BE wird nach der Drosselung eines Fahrzeuges geändert und gilt dann.
Wird die Drossel ausgebaut, muss wieder die BE geändert werden, indem die Drosselung wieder ausgetragen wird.
…und wie kommst du darauf, dass die BE erlischt, wenn die Leistungsdrossel entfernt wird? Dadurch wird das Moped doch nur in den Serienzustand versetzt…
…ich hatte schon den entsprechen Paragraphen genannt. Der ist eindeutig! Warum reicht der dir nicht?
ja, klar, dann ist das bauartbedingt aber das Erlöschen der BE aufgrund von “Manipulationen” z. B. Leistungssteigerung zählt nicht?
…dieser Kommentar würde auf eine Motocross-Maschine zutreffen.
Gilt das auch dann, wenn ein Fahrzeug nicht versicherungsfähig und zulassungsfähig ist, weil keine gültige BE vorliegt, die Zulassung durch Täuschung erfolgte und die Versicherung den Vertrag nur deshalb abgeschlossen hat, weil ihr das Fehlen einer gültigen BE nicht bekannt war.
Ich habe immer weniger Lust, diese Ammenmärchen zu lesen.
Und nun ein Gesetzestext, der belegt, warum ein Versicherer zur Schadenregulierung ohne Wenn und Aber verpflichtet ist (Absatz 1 ist entscheidend):
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__117.html
Vorab: Wir alle wünschen dem FS natürlich nicht, dass man ihn erwischt aber sollte es so sein, dann stellt sich die Situation, wie folgt, dar:
Der FS erwirbt ein Fahrzeug, von dem er weiß, dass bereits der Vorbesitzer die Drossel entfernt hat – siehe seinen Kommentar.
Dieses Fahrzeug lässt er dann bei der Zulassungsstelle zu, obwohl es, durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis, überhaupt nicht mehr zulassungsfähig ist – es müsste zuerst eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.
Die Versicherung versichert dann das Fahrzeug, obwohl das nicht über die erforderliche, gültige Betriebserlaubnis verfügt und last, but not least, fährt der FS ohne die erforderliche Fahrerlaubnis – nach eigenem Bekunden muss er darauf noch ein paar Monate warten.
Und nun – bei der Vorgeschichte – verursacht der FS theoretisch einen Unfall mit Personenschaden und dabei stellt sich dann die Frage, wie die Beteiligten reagieren:
Unstrittig ist das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis – hätte der FS die, dürfte er ja legal “offen” fahren…
Dann die Zulassungsstelle, der man “ein Kuckucksei in´s Nest gelegt hat” nämlich die Zulassung eines Fahrzeuges ohne die gültige Betriebserlaubnis – vermutlich wird man da nicht die Schultern zucken und sagen: “Dann ist das eben so…”
Und dann natürlich die Versicherung, die einen Vertrag abgeschlossen hat, der – de jure – garnicht hätte zustande kommen dürfen – das Fahrzeug verfügt nicht über eine gültige Betriebserlaubnis und die Zulassung wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen “erschlichen”….
Versicherungen sind ja landauf, landab dafür bekannt, dass sie willig Schäden regulieren und keinen Versuch unternehmen, einer Schadensregulierung zu entgehen, wenn sie die Gelegenheit haben….
Bitte nicht übertreiben. Der Regress ist auf 5.000€ beschränkt.
Ja die nehmen das Teil meistens mit. Oder fahren sogar einfach selber je nachdem wie kooperativ man ist – und testen es dann