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theyl
11 months ago

Ohne die Originalpapiere ist der Roller nichts wert. Wenn es sich um einen offizielle Zweit- oder Neuausstellung vom Amt handelt, weil das Original vernichtet wurde oder verschollen ist, dann gelten diese als die neuen Originalpapiere. Fotokopien (oder vergleichbares) sind nicht ausreichend.

BackupBone
11 months ago

was wenn ich ihm das geld und die papiere nicht geben kann?

und was wenn der roller nicht mehr im Zustand des Verkaufs ist?

Dann kann er vor Gericht einen Titel erklagen und du musst ihm das Geld geben, sobald du es hast. GGF in Raten.

Wenn der Roller verändert wurde, kannst du es mit der Rückgabesumme verechnen.

adler1234
11 months ago

Streng genommen muss er ihn sogar zurückgeben und du darfst kein Fahrzeug ohne Originalpapiere verkaufen, auch nicht unwissentlich.

martinreschke
11 months ago

Natürlich, er kann ja auch geklaut sein.

martinreschke
11 months ago
Reply to  Chipo139

Von verlorenen Papieren kann man keine Kopie machen.

Machwasdraus
11 months ago

Ja, wer die Originalpapiere hat, dem gehört der Roller.

Das kann als Täuschung ausgelegt werden.

Rasentraktor007
11 months ago
Reply to  Machwasdraus

Ja, wer die Originalpapiere hat, dem gehört der Roller.

Unausrottbarer Nonsens.

Lies doch bitte mal selbst, was in jedem Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II steht:

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Munga01
11 months ago

Die Originalpapiere gehören natürlich dazu.

zocker0796
11 months ago

Nur, wenn du ihm die Oroginalen nicht geben kannst

zocker0796
11 months ago
Reply to  Chipo139

Dann müsst ihr euch einigen . Dann gibst du ihm die Kohle abzüglich eventueller Schäden .