Kann der Gerichtsvollzieher sich an Eltern oder Geschwister wenden, wenn der Schuldner nichts besitzt?

Meine volljährige Enkeltochter hat eine Zwillingsschwester, die verschuldet ist. Sie ist volljährig und wohnt zZ im Haus meiner Mutter, wo ihre verschuldete Schwester auch eine Zeit lang gewohnt hat, bis sie vor einem Jahr ausgezogen ist.

Die verschuldete Schwester hat ihre neue Adresse nicht überall angegeben, und deshalb kam jetzt die Pfändigungsankündigung an die Adresse der nicht verschuldeten Zwillingsschwester, die den Brief aufgemacht hat und digital an ihre Schwester weitergeleitet hat.

Nun befürchtet die nicht verschuldete Schwester, dass der Gerichtsvollzieher vielleicht bald vor ihrer Tür steht und sie pfändet! Geht das? Ist es vorstellbar, dass Geschwister oder sogar Eltern (die in diesem Fall im Ausland leben) an ihrer Stelle gepfändet werden?

Vielen Dank für Ihren Rat!

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ErsterSchnee
7 months ago

Nein. Allerdings muss man nachweisen können, dass die Dinge, die gepfändet werden sollen, nicht der Schuldnerin gehören sondern den anderen Hausbewohnern.

ronalda
7 months ago

Nein, niemand muss für die Schulden eines anderen aufkommen.

GrafGunlette
7 months ago

nein, dass geht nicht. schulden können soweit ich weiß nur übertragen werden, wenn der Schuldner stirbt

Atomgranate
7 months ago
Reply to  GrafGunlette

Dann werden sie vererbt, wie Vermögen.

Schulden sind negatives Vermögen.

Atomgranate
7 months ago

Nein, geht nicht.

Rasentraktor007
7 months ago

Nun befürchtet die nicht verschuldete Schwester, dass der Gerichtsvollzieher vielleicht bald vor ihrer Tür steht und sie pfändet! Geht das? Ist es vorstellbar, dass Geschwister oder sogar Eltern (die in diesem Fall im Ausland leben) an ihrer Stelle gepfändet werden?

Nein, in Deutschland gibt es keine Sippenhaftung.