Kaffeautomat, wann gibt es Geld zurück?
Kann man beim Kauf eines Kaffeeautomat Geld zurück verlangen?
Hallo,
ich kaufte am 10.01.2019 einen Kaffevollautomaten von Siemens und habe diesen vor 2 Tagen bereits zum 2 mal zur Reparatur abgegeben. Die Garantie läuft in 2 Tagen ab. Angeblich soll die Prüfung und Reparatur länger dauern, weil ja aktuell ein lockdown ist. Wäre anschließend eine Wandlung des Kaufvertrags möglich, auch wenn die Garantie in 2 Tagen abläuft?
Beim ersten Mal reklamierte ich diesen, weil es Probleme mit der Milch gab, was leider nicht behoben wurde. Es hieß, dass kein Problem gefunden wurde. Im Netz berichten jedoch mehrere Leute über das gleiche Problem, da das Gerät keine Milch zieht.
Nun kam noch ein Problem mit der Brüheinheit hinzu, denn diese zeigt mittlerweile schon nach 2-3 Tassen an, dass sie gereinigt werden muss. Vorher kam die Meldung etwa 10 Tassen. Die Maschine wurde immer sehr gepflegt und auch rechtzeitig mit hochwertigen Kapseln entkalkt und gereinigt.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich den Kauf wandeln könnte und ein komplett neues Gerät oder bevorzugt den Kaufpreis zurück verlangen könnte?
So nah an der Frist würde ich einen Anwalt einschalten, sonst verpasst du diese womöglich.
An sich dürfte während der Nachbesserung die Frist pausiert werden(Siehe BGB §§203 – 213)
Zudem dürfte ein Rücktritt womöglich auch jetzt schon möglich sein, an sich wäre es also durchaus möglich, noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist etwas durchzusetzen, evtl. einen teil des Kaufpreises zurückzuerhalten.
Problematisch wird es womöglich wegen der beweislast, aber wenn du sagst, im Internet haben noch andere das Problem, dann dürfte das auch keine allzugroße Hürde sein.
Vielen Dank für die Info. Ich werde dann um Rückerstattung des Kaufpreises bitten
Bitten ist sicherlich nicht verkehrt, musst du sehen, ob der Verkäufer dir anstandslos den Kaufpreis auszahlt, an sich muss er dir nur einen Teil davon zurückzahlen und das auch erst, wenn du vom Kaufvertrag zurückgetreten bist.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag dürfte nach §323 BGB recht einfach sein, du musst schlicht eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Problematisch ist dabei lediglich die Beweispflicht des Sachmangels und die Fristproblematik, die an sich ja auch von der Beweisbarkeit des Sachmangels abhängen dürfte.
die gesetzliche gewährleistung läuft über 2 jahre und geht dazu davon aus, dass mängel in den ersten 6 monaten nach dem kauf bereits ab werk vorhanden sind, also relativ problemlos.
danach musst du beweisen, dass auch die späteren mängel werksseitg verursacht wurden. so kurz vor dem ende der normalen frist bist du eigentlich auf das goodwill des verkäufers angewiesen.