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Jel82
3 years ago

Wäre es wohl in der Tat. Wird in dieser Situation allerdings ohne Folgen bleiben. Zudem gibt es ja noch immer die Option rechtfertigender Notstand.

a57841985
3 years ago
Reply to  Jel82

In diesem Fall liegt in Deutschland keine Straftat vor, es handelt sich um einen rechtfertigenden Notstand, Paragraf § 34 Strafgesetzbuch.

a57841985
3 years ago
Reply to  Jel82

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr fßr Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgßter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschßtzte Interesse das beeinträchtigte wesentlich ßberwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

holgerholger
3 years ago

Natßrlich nicht. Wirds erst, wenn der Nothelfer danach den Fahrplan einhalten will und weiterfährt.

Kwalliteht
2 years ago

NatĂźrlich ist es das. Allerdings nicht strafbar.

a57841985
3 years ago

Hallo Helga11114, in diesem Fall liegt in Deutschland keine Straftat vor, es handelt sich um einen rechtfertigenden Notstand, Paragraf § 34 Strafgesetzbuch.

Rosswurscht
3 years ago

Streng genommen wahrscheinlich schon, rechtlich passieren wird natĂźrlich nix.

schwarzwaldkarl
3 years ago

Die Person versucht ja dann nur das Fahrzeug zum halten bringen und fährt eher nicht… Das ist eine Notsituation, welche nicht sanktioniert wird…

AtmenderMens175
3 years ago

Nein.

Shalidor
3 years ago

Das wird in so einer Situation keine Sau jucken.

peterobm
3 years ago

der fährt nicht wirklich, der bringt den Bus zum Stillstand; Gefahrenabwehr

ist es nicht

KathrinStuggi
3 years ago

Nein, in Notsituationen ist fast alles erlaubt.