Ist ein Tierschutzverein verpflichtet, vermittelte Tiere zurück zurück zu nehmen?
Vor über 4 Jahren haben wir eine wirklich superliebe Hündin (heute 7 Jahre alt) aus einem Tierschutzverein, der mit einem ausländischen Tierheim kooperiert, adoptiert.
Wir haben dem Tierschutzverein Ende Oktober, später mehrfach telefonisch und vor 1 Woche per Mail mitgeteilt, dass sich ab Oktober unsere Lebenssituation ändern wird und der Hund in der Woche mehr als 40 Stunden allein sein wird. Da unser Hund eifersüchtig und futterneidisch ist, kann er nur allein gehalten werden. Aus diesem Grunde erschwert sich, laut des Tierschutzvereins, die Vermittlung an eine Endstelle bzw. einen Einzelpflegeplatz für das Tier.
Und wurde am Telefon dann gesagt, dass wir am Wochenende soviel Zeit wie möglich mit dem Hund verbringen sollen. Das ersetzt aber nicht die Zeit, in der der Hund den ganzen Tag allein ist.
Laut §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetztes bin ich als Hundehalter (lt. § 833 BGB und Besitzer des Hundes lt. § 854 BGB) dazu verpflichtet, den Hund artgerecht zu halten. Dem komme ich nicht nach, wenn ich bzw. wir den Hund unter der Woche mehr als 40 Stunden allein lassen. Das Tier leidet und zieht sich zurück. Das weiß der Tierschutzverein.
Laut § 903 BGB ist der Tierschutzverein Eigentümer des Hundes und behält sich demnach ein Eigentumsrecht vor. Es ist mir vertraglich untersagt, den Hund an Dritte (auch Freunde, Verwandte und Bekannte) weiterzugeben, auch nicht kurzfristig.
Hier im ländlichen Bereich ist es schwierig, sowohl eine Hundetagesstätte, als auch einen Hundesitter zu finden.
Heute bekam ich per Mail zur Antwort:
Zitat:
“… Kontaktaufnahme des Vereins bei Veränderung Ihres Lebensumfeldes, Ihres Alltags oder privaten Angelegenheiten stellt nur sicher, dass wir als Verein in Kenntnis über diese Veränderungen sind. Weiterhin möchten wir Ihnen Hilfestellung bei Lösung der individuellen Problemen geben. Eine “Rücknahmegarantie” ist dies sicherlich keinesfalls. … “
Auch haben wir dem Verein mitgeteilt, dass im Januar eine mehrwöchige Reha ansteht. Uns wurde per Mail geraten, dass wir uns so bald wie möglich mit einer Hundepension in Verbindung setzen sollen, falls wir keine Betreuung für unseren Hund finden sollten. Die Kosten pro Tag für einen Hund sind nicht gerade niedrig.
Wir haben den Eindruck, dass sich der Tierschutzverein Zeit lässt und wir fühlen uns im Stich gelassen.
Hat jemand eine solche ähnliche Erfahrung gemacht?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Grüße, Worpswede
Hallo Du,
“Müssen” musst du gar nichts! Du kannst dir einen Job suchen bei dem du ausreichend Zeit für deinen Hund hast und ihn artgerecht betreuen kannst.
DU bist also für deine Lebensumstände und die des Hundes verantwortlich, niemand sonst.
Sage den Job ab, oder kürze deine Arbeitszeit, engagiere täglich einen Hundesitter und aktiviere Freunde, Bekannte und Familie, damit der Hund nicht so lange alleine sein muss.
Kannst du das alles nicht gewährleisten, oder bist nicht bereit deine Lebenssituation bestmöglich anzupassen, dann gib den Hund in Hände, die das können und wollen.
Deinem Hund alles erdenklich Gute.
beste Grüße 🙋♀️ +😺 +😺
Der Fragesteller möchte ja den Hund abgeben, wird aber durch den TSV daran gehindert.
Es gibt tatsächlich Menschen, die arbeiten müssen und eben nicht so reich geboren wurden, das sie ohne Arbeit leben können.
Genau so sieht es aus. Durch den Verlust meines Mannes muss ich mein Geld selbst verdienen.
Hast du eine Lösung gefunden?
❤️ Danke Dir für Deine Worte.
Das tut mir sehr leid für dich, fühle dich gedrückt.
Ich drücke dir die Daumen, das du eine gute Lösung für den Hund findest.
Tierschutzvereine haben sehr häufig massive Schrwierigkeiten, weil es viele schutzbedürftige Tiere gibt, wenig Mittel und noch weniger Pflegestellen – und nein, er ist zur Rücknahme nicht verpflichtet.
Was kann man dann machen? Ich möchte den HUnd ungern in ein Tierheim abgeben, weil er stressanfällig ist.
Tierheime sind ebenso chronisch überfüllt und schlecht finanziert, die werden ihn nicht nehmen.
Ich kann leider nicht sagen, was du da machen kannst.
Bekannte, Freunde, Familie hast du nämlich ich an gefragt, ob jemand ihn nehmen kann?
Ich zitiere aus dem Schutzvertrag des TSV:
“Der Tierschutzverein … bleibt Eigentümer des Tieres im Sinne des Paragraphen 903 BGB. Der Halter, welcher das Tier in seinen Hausstand aufnimmt, wird Besitzer gemäß Paragraph 854 BGB. Eine nicht oder nur kurzfristige Weitergabe des Tieres (auch an Verwandte, Bekannte, andere Tierschutzorganisationen), eine Veräußerung oder Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt und wird nur mit vorheriger Erlaubnis durch den ….. gestattet. … kann oder will der Empfänger das Tier … nicht mehr halten, so verpflichtet er sich hiermit den …. zu informieren, damit dieser die Halterschaft wieder übernimmt .”
Ja, gefragt habe ich, aber genau hier mache ich mich, laut Schutzvertrag strafbar, wenn ich den Hund an dritte weiter gebe. Da sich der TSV dieses Recht vorbehält, Eigentümer zu sein, muss er sich, meiner Meinung nach, darum kümmern.
Ins Tierheim geben möchte ich den Hund nicht. Das kommt für mich gar nicht in Frage
Nur wenn im Vertrag ausdrücklich steht, dass der Tierschutzverein Eigentümer des Hundes bleibt.
Das ist grundsätzlich nur bei Organisationen, die Blindenhunde oder andere Assistenzhunde vermitteln, gegeben.
Solche Verträge schliessen Tierschutzorganisationen nicht ab, da sie die finanziellen Bedingungen daraus gar nicht tragen können.
Tierschutzvereine schliessen ganz simple Kaufverträge mit Klauseln die für Hundekäufer ungültig sind ab. Dass man den Hund nicht verkaufen darf zum Beispiel.
Man kann Tiere auch nicht adoptieren, nur kaufen.
Dann müsste demnach der Tierschutzvertrag nicht rechtens sein, wenn der TSV die Eigentümerschaft behält, oder verstehe ich das falsch?
Der Vertrag ist vermutlich nicht rechtens.
Nur – das wird letztendlich ein Gericht entscheiden müssen.
Auf dem Papier ist der TSV der Eigentümer des Hundes. Und damit darfst du den Hund nicht verkaufen.
Diese Reglung benachteiligt dich aber einseitig zu sehr, weswegen es Gericht vermutlich entscheiden würde, das du der Eigentümer bist.
Letztendich kommt es darauf an, ob du überhaupt einen Käufer findest, und ob der TSV dich wirklich verklagt, solltest du den Hund verkaufen.
Wenn er dir das schriftlich gegeben hat, muss er den Hund auch zurück nehmen. Du könntest gar nicht über den Hund bestimmen. Weder über Tierarzt Behandlungen noch über einen Verkauf. Dann kämen aber auch Kosten auf den Eigentümer.
Siehe meine Ergänzung.
Wenn der Hund tatsächlich Eigentum des Verkäufers wäre, müsstest du die Kosten dafür nicht tragen. Wäre dann ja nicht dein Hund, er wäre ja nur in deiner Obhut..
Natürlich bin ich für den Gesundheitszustandes des Hundes verantwortlich. Die Behandlungskosten nehme ich dann gerne in Kauf, wenn das Tier krank ist oder, wenn Impfungen anstehen.
Der Tierschutz ist völlig überlastet und ist froh um jeden Hund, der ein Zuhause gefunden hat..bei uns hier ist es aber so, das der Tierschutz das Tier wieder zurücknimmt, bevor es nicht gewährleistet ist, das das Tier anständig versorgt ist
Ich habe jetzt Hund Nr 5 vom Tierschutz und ICH habe allen meinen Hunden das Versprechen gegeben, das sie bis zum letzten Atemzug bei mir bleiben. EGAL was passiert.Konnte es immer einhalten.
Wenn ich arbeite, wird mein Hund von einer Hundebetreuung abgeholt wieder gebracht.Natürlich kostet das Geld, aber mir ist es wichtig, das der Hund seine sozialen Kontakte pflegen kann und bestens versorgt ist.
Wenn ihr das Tier gerne behalten möchtet, würde ich versuchen, eine interne Lösung finden, Family oder Freunde, die helfen würden, die Zeit zu überbrücken , als Gassigeh-Service oder auch Tageweise Hundebetreuung usw
Ansonsten einen guten Platz für das Tier suchen, eventuell weiss Jemand im Bekanntenkreis da weiter???
Jetzt muss ich mal einen Kommentar abgeben, der vermutlich für einigen Ärger in meine Richtung sorgen könnte.
Bei diesem Tierschutzverein handelt es sich um einen Auslandstierschutzverein. In den letzten Wochen seit Kontaktaufnahme zu diesem Verein, haben sie, auch in der vergangenen Nacht, wieder Hunde eingeführt für die sie ein neues Zuhause erst suchen und noch nicht haben.
Woher ich das weiß? Der Verein postet fleißig bei Facebook und Instagram
Soviel zur Überlastung des Tierschutzvereins, zumindest von diesem, von dem ich meinen Hund habe.
Nein.
Ein Eigentumsvorbehalt verpflichtet nicht zur Ausübung dieses Rechts.
Es ist mir nicht klar, wieso der Tierschutzverein für eure geänderte Lebensumstände herhalten soll. Im Stich gelassen kann man sich nur dann realistisch fühlen, wenn man irgendwelche Ansprüche an die Gegenseite hätte. Du entnimmst dem Schutzvertrag ja auch keine Klausel, aus welcher hervorgeht, dass das Tier zurückgebracht werden könnte.
Im Vertrag steht, dass wir unsere Lebensumstände, wenn sie sich ändern, unverzüglich mitzuteilen haben.
Ist es, in Deinen Augen, artgerecht dem Hund gegenüber, wenn ich ihn aus beruflichen Gründen so lange allein lassen muss. Mein Partner und ich können ihn nicht mit zur Arbeit nehmen. Wozu gibt es dann einen Schutzvertrag?
Solche Sätze sind ungültig, da rechtswidrig, es sich in Wirklichkeit ganz normale Kaufverträge handelt, mit allen Rechten und Pflichten.
Schutzvertrag ist ein heuchlerisches Verkaufsgeplänkel, mit Schutz des Tieres hat das gar nichts zu tun.
Schutzvertrag war es einmal, weil man geglaubt hat, dass Tierheimhunde von Interessenten mit Gewinnabsicht an Pharmaunternehmen für Tierversuche verkauft würden.
Solche Hunde sind aber für Tierversuche gar nicht geeignet.
Ihr könntet einen Gassigehservice organisieren
Hundesitter gibt es in jeder Stadt und auch bei uns auf dem Land
Aber, das kostet Geld
Ein “Schutzvertrag” ist meist nicht das Papier wert auf dem er steht. Die Vereine wollen sich damit absichern – manche holen die TIere tatsächlich zurück wenn sie feststellen dass sie z.B. misshandelt oder nicht richtig gehalten werden.
In Eurem Fall ist der Verein nicht verpflichtet das Tier zurückzunehmen. Das steht da ja nicht. Sondern nur dass sie informiert werden wollen.
Ich würde den Vertrag mal einem Anwalt zeigen. Wenn der nicht rechtssicher ist, kannst Du den Hund ohne Probleme weiter vermitteln. Ich würde den Verein gar nicht mehr kontaktieren sondern eine Lösung für den Hund suchen.
Das ist ein guter Hinweis, mit dem Tierschutzvertrag.
Wir werden uns da beraten lassen müssen.
Es ist nicht so, dass wir nichts unternehmen oder unternommen haben. Wir haben auch schon Aushänge in Läden an den Pinnwänden gemacht. Es ist tatsächlich schwierig, jemanden zu finden.
Wir wollen nach Weihnachten mit dem Vertrag zu einem Anwalt gehen.
Den Verein zu kontaktieren lohnt sich für uns eh nicht.
Da bleibt dir nur der Gang zu einem auf Tierrecht spezialisierten Anwalt.
Diese Form der atypischen Verwahrung ist eine rechtliche Grauzone.
Der Verein möchte nicht die Verantwortung für den Hund haben – möchte aber euch eine Weitergabe des Hundes verbieten? Das funktioniert so nicht.
Versucht den Hund mittels Kleinanzeigen und herumfragen im Bekanntenkreis ein neues Zuhause zu finden.
Für die Reha im Januar solltet ihr euch sofort um einen Hundesitter kümmern.
Ich habe schon Familie, Freunde, Bekannte und Verwandte gefragt. Es gestaltet sich schwierig, leider.
Such dir eine Hunde Pension, auch wenn sie was weiter weg ist für die Zeit der Reha. Es gibt bestimmt welche, die du mit dem Auto erreichen kannst.
Es ist ein Kaufvertrag, unabhängig davon, welche Überschrift darauf steht.
Der Gesetzgeber kennt keine “Schutzverträge” oder “Vermittlungsverträge”.
Mir wird da wohl nichts anderes übrig bleiben, wenn der Hund bis zum Antritt der Reha noch bei mir ist.
Zu sehen, dass es für den Hund künftig schwierig wird, spricht für dich…
…dafür aber nicht die Verantwortung übernehmen zu wollen, weniger…
Wie kommst du denn darauf dass der Hund nach 4 Jahren immer noch dem TSV gehört?
Im Schutzvertrag steht, dass der Tierschutzverein Eigentümer ist und bleibt.
Warum sollte der TSV den Hund behalten wollen = die möchten die Tiere doch vermitteln….
= Kannst/magst du den Text (entscheidender Abschnitt) mal einstellen oder per PN geben?…
Steht bei mir auch
ich habe ihn sozusagen adoptiert
Übergebe ich den Hund an den Tierschutzverein, ist das nicht richtig und wenn ich ihn mehr als 40 Stunden in der Woche allein lasse, ist das richtig?
Mit der Argumentation darfst du also alles einfach auf die Straße kippe was du nimmer willst, Altpapier, angefressene Kekse, Hunde …
Dann lies https://dejure.org/gesetze/BGB/903.html dann doch nochmal genau durch!
Neben “Gesetz oder Rechte Dritter” ist ausdrücklich der “Schutz der Tiere” zu beachten.
= Wenn der TSV (oder sonst wer) den Hund nicht nehmen kann oder will, hast du kein Recht dazu das zu tun – und trotzdem für das Tier zu sorgen!
…du kannst einen anderen Halter finden, oder jemanden der das Tier betreut (Gassi führt, füttert etc. wenn du nicht da bist…)
Das ist aber DEINE Pflicht und nicht die vom TSV.
Das weiß ich. Mir geht es auch gar nicht um das Geld. Außerdem steht auch in diesem Vertrag, dass ich bei Rückgabe des Tieres an den Verein das Geld nicht zurück bekommen werde. Es kommt ja anderen Tieren auch zugute.
Steht aber nicht genau das im Satz drin?
Sie werden halt die Gebühren etc. nicht erstatten…
Das ist ein Schutzvertrag von einem Verein. Zum letzten Satz antwortete man mir u.a., dass nach einer Lösung gesucht wird, aber keine Garantie für die Rücknahme des Tieres darstellt. So habe ich das verstanden.
So und wo ist jetzt das Problem?
Was sagt der TSV zum letzten Satz?
Oder sind das im Vertrag verschiedene Vereine?
Siehe unten.
Ich zitiere aus dem Schutzvertrag des TSV:
“Der Tierschutzverein … bleibt Eigentümer des Tieres im Sinne des Paragraphen 903 BGB. Der Halter, welcher das Tier in seinen Hausstand aufnimmt, wird Besitzer gemäß Paragraph 854 BGB. Eine nicht oder nur kurzfristige Weitergabe des Tieres (auch an Verwandte, Bekannte, andere Tierschutzorganisationen), eine Veräußerung oder Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt und wird nur mit vorheriger Erlaubnis durch den ….. gestattet. … kann oder will der Empfänger das Tier … nicht mehr halten, so verpflichtet er sich hiermit den …. zu informieren, damit dieser die Halterschaft wieder übernimmt .”
Du hast nicht gelesen, das der TSV vor 6 Wochen aufgefordert wurde, ihren Hund abzuholen? Und das der TSV auch nicht vor hat, den Hund im Januar, wenn der Halter für mehrere Wochen in Reha muss, abzuholen?
Wenn sich ein TSV 3 Monate lang nicht um einen Rückläufer kümmern mag, wie nennst du das denn?
Oder das der Halter den Hund laut TSV nicht selbst weiter vermitteln darf?
Ja genau
wir sind Adoptiv -Hundeeltern, der Hund gehört dem Tierschutz .
In der Frage steht “Vermittlungsvertrag” (TSV war nie Eigentümer) und nicht Überlassung (TSV bleibt Eigentümer) = ohne den Vertragstext zu sehen kann man das nicht klären…
… jedenfalls steht nirgends dass der TSV einer Lösung im Wege steht, im Gegenteil…
Der Halter mach nicht “Mimimi”, sondern möchte den Hund abgeben.
Entweder an einen neuen Halter oder an den Tierschutzverein, von dem er der Hund ursprünglich herhat.
Beides verhindert aber der Tierschutzverein, der sich aber gleichzeitig nicht an den Unterbringungskosten beteiligen will.
Kenne mindestens genausoviele mit neuer und bisheriger Eigentümer…
= Also muss man erstmal den speziellen Vertrag sehen…
…die Reaktion des TSV zeigt aber ja, dass dieser garnicht vorhat, das Tier wieder in Besitz zu nehmen…
Der Halter (das ist der Besitzer) ist aber der zur artgerechten Haltung Verpflichtete…
= Mimimi Richtung TSV bringt so oder so nix…
https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht/Fragen-Antworten/2499/Eigentumsuebertragung?kat=&searchtext=&page=
https://kanzlei-sbeaucamp.de/schutzvertraegeadoptionsvertraege-eigentumsuebertragung-ja-oder-nein/
https://www.nilsbecker.de/schutzvertraegeadoptionsvertraege-eigentumsuebertragung-ja-oder-nein/#:~:text=Die%20Frage%2C%20ob%20durch%20Schutz,die%20%E2%80%9EHaltereigenschaft%E2%80%9C%20zugesprochen%20wird.
Es steht in der Frage drin.
In Deutschland ist diese Vertragsklausel bei Tierschutzverträge sehr, sehr üblich.
Ungefähr 2/3 aller TSV legen vertraglich fest, das sie dauerhaft Eigentümer des Tieres bleiben.
Genau darum geht es doch in dieser Frage.
Nochmal
= Kannst/magst du den Text (entscheidender Abschnitt) mal einstellen oder per PN geben?…
Weil das der TSV so in seinem Vertrag hineingeschrieben hat.
Laut Vertrag ist der TSV der Eigentümer des Hundes. Der Fragesteller ist lediglich der Besitzer des Hundes.
Der Halter hat den seit 4 Jahren! Nach eigenen Angaben “adoptiert” aus dem Ausland (TSV war wohl nur Vermittler)
= Wie kommt ihr drauf dass der Hund jemals oder zumindest nach Jahren immernoch dem TSV gehört??
Der Fragesteller möchte den Hund ja abgeben, wird aber durch den TSV daran gehindert.
Es ist eigentlich die Pflicht des Eigentümers, sich um seinen Hund und dessen Vermittlung zu kümmern. Der Eigentümer ist hier der TSV.
Nein, hast du nicht. Dein Hund gehört dem TSV und ist nicht deiner.