Ist ein Tierschutzverein verpflichtet, vermittelte Tiere zurück zurück zu nehmen?

Vor über 4 Jahren haben wir eine wirklich superliebe Hündin (heute 7 Jahre alt) aus einem Tierschutzverein, der mit einem ausländischen Tierheim kooperiert, adoptiert.

Wir haben dem Tierschutzverein Ende Oktober, später mehrfach telefonisch und vor 1 Woche per Mail mitgeteilt, dass sich ab Oktober unsere Lebenssituation ändern wird und der Hund in der Woche mehr als 40 Stunden allein sein wird. Da unser Hund eifersüchtig und futterneidisch ist, kann er nur allein gehalten werden. Aus diesem Grunde erschwert sich, laut des Tierschutzvereins, die Vermittlung an eine Endstelle bzw. einen Einzelpflegeplatz für das Tier.

Und wurde am Telefon dann gesagt, dass wir am Wochenende soviel Zeit wie möglich mit dem Hund verbringen sollen. Das ersetzt aber nicht die Zeit, in der der Hund den ganzen Tag allein ist.

Laut §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetztes bin ich als Hundehalter (lt. § 833 BGB und Besitzer des Hundes lt. § 854 BGB) dazu verpflichtet, den Hund artgerecht zu halten. Dem komme ich nicht nach, wenn ich bzw. wir den Hund unter der Woche mehr als 40 Stunden allein lassen. Das Tier leidet und zieht sich zurück. Das weiß der Tierschutzverein.

Laut § 903 BGB ist der Tierschutzverein Eigentümer des Hundes und behält sich demnach ein Eigentumsrecht vor. Es ist mir vertraglich untersagt, den Hund an Dritte (auch Freunde, Verwandte und Bekannte) weiterzugeben, auch nicht kurzfristig.

Hier im ländlichen Bereich ist es schwierig, sowohl eine Hundetagesstätte, als auch einen Hundesitter zu finden.

Heute bekam ich per Mail zur Antwort:

Zitat:

“… Kontaktaufnahme des Vereins bei Veränderung Ihres Lebensumfeldes, Ihres Alltags oder privaten Angelegenheiten stellt nur sicher, dass wir als Verein in Kenntnis über diese Veränderungen sind. Weiterhin möchten wir Ihnen Hilfestellung bei Lösung der individuellen Problemen geben. Eine “Rücknahmegarantie” ist dies sicherlich keinesfalls. … “

Auch haben wir dem Verein mitgeteilt, dass im Januar eine mehrwöchige Reha ansteht. Uns wurde per Mail geraten, dass wir uns so bald wie möglich mit einer Hundepension in Verbindung setzen sollen, falls wir keine Betreuung für unseren Hund finden sollten. Die Kosten pro Tag für einen Hund sind nicht gerade niedrig.

Wir haben den Eindruck, dass sich der Tierschutzverein Zeit lässt und wir fühlen uns im Stich gelassen.

Hat jemand eine solche ähnliche Erfahrung gemacht?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

Grüße, Worpswede

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DaLiLeoMishu
2 months ago

Hallo Du,

Ist es, in Deinen Augen, artgerecht dem Hund gegenüber, wenn ich ihn aus beruflichen Gründen so lange allein lassen muss.

“Müssen” musst du gar nichts! Du kannst dir einen Job suchen bei dem du ausreichend Zeit für deinen Hund hast und ihn artgerecht betreuen kannst.

DU bist also für deine Lebensumstände und die des Hundes verantwortlich, niemand sonst.

Sage den Job ab, oder kürze deine Arbeitszeit, engagiere täglich einen Hundesitter und aktiviere Freunde, Bekannte und Familie, damit der Hund nicht so lange alleine sein muss.

Kannst du das alles nicht gewährleisten, oder bist nicht bereit deine Lebenssituation bestmöglich anzupassen, dann gib den Hund in Hände, die das können und wollen.

Deinem Hund alles erdenklich Gute.

beste Grüße 🙋‍♀️ +😺 +😺

October2011
2 months ago
Reply to  DaLiLeoMishu

Der Fragesteller möchte ja den Hund abgeben, wird aber durch den TSV daran gehindert.

Es gibt tatsächlich Menschen, die arbeiten müssen und eben nicht so reich geboren wurden, das sie ohne Arbeit leben können.

October2011
2 months ago

Hast du eine Lösung gefunden?

October2011
2 months ago

Das tut mir sehr leid für dich, fühle dich gedrückt.

Ich drücke dir die Daumen, das du eine gute Lösung für den Hund findest.

guitschee
2 months ago

Tierschutzvereine haben sehr häufig massive Schrwierigkeiten, weil es viele schutzbedürftige Tiere gibt, wenig Mittel und noch weniger Pflegestellen – und nein, er ist zur Rücknahme nicht verpflichtet.

guitschee
2 months ago
Reply to  Worpswede

Tierheime sind ebenso chronisch überfüllt und schlecht finanziert, die werden ihn nicht nehmen.

Ich kann leider nicht sagen, was du da machen kannst.

Bekannte, Freunde, Familie hast du nämlich ich an gefragt, ob jemand ihn nehmen kann?

Goodnight
2 months ago

Nur wenn im Vertrag ausdrücklich steht, dass der Tierschutzverein Eigentümer des Hundes bleibt.

Das ist grundsätzlich nur bei Organisationen, die Blindenhunde oder andere Assistenzhunde vermitteln, gegeben.

Solche Verträge schliessen Tierschutzorganisationen nicht ab, da sie die finanziellen Bedingungen daraus gar nicht tragen können.

Tierschutzvereine schliessen ganz simple Kaufverträge mit Klauseln die für Hundekäufer ungültig sind ab. Dass man den Hund nicht verkaufen darf zum Beispiel.

Man kann Tiere auch nicht adoptieren, nur kaufen.

October2011
2 months ago
Reply to  Worpswede

Der Vertrag ist vermutlich nicht rechtens.

Nur – das wird letztendlich ein Gericht entscheiden müssen.

Auf dem Papier ist der TSV der Eigentümer des Hundes. Und damit darfst du den Hund nicht verkaufen.

Diese Reglung benachteiligt dich aber einseitig zu sehr, weswegen es Gericht vermutlich entscheiden würde, das du der Eigentümer bist.

Letztendich kommt es darauf an, ob du überhaupt einen Käufer findest, und ob der TSV dich wirklich verklagt, solltest du den Hund verkaufen.

Goodnight
2 months ago
Reply to  Worpswede

Wenn er dir das schriftlich gegeben hat, muss er den Hund auch zurück nehmen. Du könntest gar nicht über den Hund bestimmen. Weder über Tierarzt Behandlungen noch über einen Verkauf. Dann kämen aber auch Kosten auf den Eigentümer.

Goodnight
2 months ago

Wenn der Hund tatsächlich Eigentum des Verkäufers wäre, müsstest du die Kosten dafür nicht tragen. Wäre dann ja nicht dein Hund, er wäre ja nur in deiner Obhut..

Tolltrolli
2 months ago

Der Tierschutz ist völlig überlastet und ist froh um jeden Hund, der ein Zuhause gefunden hat..bei uns hier ist es aber so, das der Tierschutz das Tier wieder zurücknimmt, bevor es nicht gewährleistet ist, das das Tier anständig versorgt ist

Ich habe jetzt Hund Nr 5 vom Tierschutz und ICH habe allen meinen Hunden das Versprechen gegeben, das sie bis zum letzten Atemzug bei mir bleiben. EGAL was passiert.Konnte es immer einhalten.

Wenn ich arbeite, wird mein Hund von einer Hundebetreuung abgeholt wieder gebracht.Natürlich kostet das Geld, aber mir ist es wichtig, das der Hund seine sozialen Kontakte pflegen kann und bestens versorgt ist.

Wenn ihr das Tier gerne behalten möchtet, würde ich versuchen, eine interne Lösung finden, Family oder Freunde, die helfen würden, die Zeit zu überbrücken , als Gassigeh-Service oder auch Tageweise Hundebetreuung usw

Ansonsten einen guten Platz für das Tier suchen, eventuell weiss Jemand im Bekanntenkreis da weiter???

Isuzu189
2 months ago

Ist ein Tierschutzverein verpflichtet, vermittelte Tiere zurück zurück zu nehmen?

Nein.

Ein Eigentumsvorbehalt verpflichtet nicht zur Ausübung dieses Rechts.

Es ist mir nicht klar, wieso der Tierschutzverein für eure geänderte Lebensumstände herhalten soll. Im Stich gelassen kann man sich nur dann realistisch fühlen, wenn man irgendwelche Ansprüche an die Gegenseite hätte. Du entnimmst dem Schutzvertrag ja auch keine Klausel, aus welcher hervorgeht, dass das Tier zurückgebracht werden könnte.

Goodnight
2 months ago
Reply to  Worpswede

Solche Sätze sind ungültig, da rechtswidrig, es sich in Wirklichkeit ganz normale Kaufverträge handelt, mit allen Rechten und Pflichten.

Schutzvertrag ist ein heuchlerisches Verkaufsgeplänkel, mit Schutz des Tieres hat das gar nichts zu tun.

Schutzvertrag war es einmal, weil man geglaubt hat, dass Tierheimhunde von Interessenten mit Gewinnabsicht an Pharmaunternehmen für Tierversuche verkauft würden.

Solche Hunde sind aber für Tierversuche gar nicht geeignet.

Tolltrolli
2 months ago
Reply to  Worpswede

Ihr könntet einen Gassigehservice organisieren

Hundesitter gibt es in jeder Stadt und auch bei uns auf dem Land

Aber, das kostet Geld

William1307
2 months ago
Reply to  Worpswede

Ein “Schutzvertrag” ist meist nicht das Papier wert auf dem er steht. Die Vereine wollen sich damit absichern – manche holen die TIere tatsächlich zurück wenn sie feststellen dass sie z.B. misshandelt oder nicht richtig gehalten werden.

In Eurem Fall ist der Verein nicht verpflichtet das Tier zurückzunehmen. Das steht da ja nicht. Sondern nur dass sie informiert werden wollen.

Ich würde den Vertrag mal einem Anwalt zeigen. Wenn der nicht rechtssicher ist, kannst Du den Hund ohne Probleme weiter vermitteln. Ich würde den Verein gar nicht mehr kontaktieren sondern eine Lösung für den Hund suchen.

October2011
2 months ago

Da bleibt dir nur der Gang zu einem auf Tierrecht spezialisierten Anwalt.

Diese Form der atypischen Verwahrung ist eine rechtliche Grauzone.

Der Verein möchte nicht die Verantwortung für den Hund haben – möchte aber euch eine Weitergabe des Hundes verbieten? Das funktioniert so nicht.

Versucht den Hund mittels Kleinanzeigen und herumfragen im Bekanntenkreis ein neues Zuhause zu finden.

Für die Reha im Januar solltet ihr euch sofort um einen Hundesitter kümmern.

ruza2808
2 months ago
Reply to  Worpswede

Such dir eine Hunde Pension, auch wenn sie was weiter weg ist für die Zeit der Reha. Es gibt bestimmt welche, die du mit dem Auto erreichen kannst.

October2011
2 months ago
Reply to  Worpswede

Es ist ein Kaufvertrag, unabhängig davon, welche Überschrift darauf steht.

Der Gesetzgeber kennt keine “Schutzverträge” oder “Vermittlungsverträge”.

myotis
2 months ago

Zu sehen, dass es für den Hund künftig schwierig wird, spricht für dich…

…dafür aber nicht die Verantwortung übernehmen zu wollen, weniger…

Wie kommst du denn darauf dass der Hund nach 4 Jahren immer noch dem TSV gehört?

myotis
2 months ago
Reply to  Worpswede

Warum sollte der TSV den Hund behalten wollen = die möchten die Tiere doch vermitteln….

= Kannst/magst du den Text (entscheidender Abschnitt) mal einstellen oder per PN geben?…

Tolltrolli
2 months ago
Reply to  Worpswede

Steht bei mir auch

ich habe ihn sozusagen adoptiert

myotis
2 months ago
Reply to  Worpswede

Mit der Argumentation darfst du also alles einfach auf die Straße kippe was du nimmer willst, Altpapier, angefressene Kekse, Hunde …

Dann lies https://dejure.org/gesetze/BGB/903.html dann doch nochmal genau durch!

Neben “Gesetz oder Rechte Dritter” ist ausdrücklich der “Schutz der Tiere” zu beachten.

= Wenn der TSV (oder sonst wer) den Hund nicht nehmen kann oder will, hast du kein Recht dazu das zu tun – und trotzdem für das Tier zu sorgen!

…du kannst einen anderen Halter finden, oder jemanden der das Tier betreut (Gassi führt, füttert etc. wenn du nicht da bist…)

Das ist aber DEINE Pflicht und nicht die vom TSV.

myotis
2 months ago

Steht aber nicht genau das im Satz drin?

Sie werden halt die Gebühren etc. nicht erstatten…

myotis
2 months ago

So und wo ist jetzt das Problem?

Was sagt der TSV zum letzten Satz?

Oder sind das im Vertrag verschiedene Vereine?

October2011
2 months ago

Du hast nicht gelesen, das der TSV vor 6 Wochen aufgefordert wurde, ihren Hund abzuholen? Und das der TSV auch nicht vor hat, den Hund im Januar, wenn der Halter für mehrere Wochen in Reha muss, abzuholen?

Wenn sich ein TSV 3 Monate lang nicht um einen Rückläufer kümmern mag, wie nennst du das denn?

Oder das der Halter den Hund laut TSV nicht selbst weiter vermitteln darf?

Tolltrolli
2 months ago

Ja genau

wir sind Adoptiv -Hundeeltern, der Hund gehört dem Tierschutz .

myotis
2 months ago

In der Frage steht “Vermittlungsvertrag” (TSV war nie Eigentümer) und nicht Überlassung (TSV bleibt Eigentümer) = ohne den Vertragstext zu sehen kann man das nicht klären…

… jedenfalls steht nirgends dass der TSV einer Lösung im Wege steht, im Gegenteil…

October2011
2 months ago

Der Halter mach nicht “Mimimi”, sondern möchte den Hund abgeben.

Entweder an einen neuen Halter oder an den Tierschutzverein, von dem er der Hund ursprünglich herhat.

Beides verhindert aber der Tierschutzverein, der sich aber gleichzeitig nicht an den Unterbringungskosten beteiligen will.

myotis
2 months ago

Kenne mindestens genausoviele mit neuer und bisheriger Eigentümer…

= Also muss man erstmal den speziellen Vertrag sehen…

…die Reaktion des TSV zeigt aber ja, dass dieser garnicht vorhat, das Tier wieder in Besitz zu nehmen…

Der Halter (das ist der Besitzer) ist aber der zur artgerechten Haltung Verpflichtete…

= Mimimi Richtung TSV bringt so oder so nix…

October2011
2 months ago

Es steht in der Frage drin.

In Deutschland ist diese Vertragsklausel bei Tierschutzverträge sehr, sehr üblich.

Ungefähr 2/3 aller TSV legen vertraglich fest, das sie dauerhaft Eigentümer des Tieres bleiben.

Genau darum geht es doch in dieser Frage.

myotis
2 months ago

Nochmal

= Kannst/magst du den Text (entscheidender Abschnitt) mal einstellen oder per PN geben?…

October2011
2 months ago

Weil das der TSV so in seinem Vertrag hineingeschrieben hat.

Laut Vertrag ist der TSV der Eigentümer des Hundes. Der Fragesteller ist lediglich der Besitzer des Hundes.

myotis
2 months ago

Der Halter hat den seit 4 Jahren! Nach eigenen Angaben “adoptiert” aus dem Ausland (TSV war wohl nur Vermittler)

= Wie kommt ihr drauf dass der Hund jemals oder zumindest nach Jahren immernoch dem TSV gehört??

October2011
2 months ago

Der Fragesteller möchte den Hund ja abgeben, wird aber durch den TSV daran gehindert.

Es ist eigentlich die Pflicht des Eigentümers, sich um seinen Hund und dessen Vermittlung zu kümmern. Der Eigentümer ist hier der TSV.

October2011
2 months ago

Nein, hast du nicht. Dein Hund gehört dem TSV und ist nicht deiner.