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Sternchen700
4 months ago

Hallo N58457.

Wenn das Konto übergeben wurde, wurden aber auch Kontodaten geändert. Der Name musste geändert werden, weil der Opa ja nicht mehr lebt.

Wurde das Konto bzw. das Geld mindestens 10 Jahre vor dem Tod an den Sohn des Verstorben übergeben, gilt das als Schenkung.

Eine Erbschaft muss aber immer versteuert werden. Normalerweise bekommt das Finanzamt soetwas auch mit.

Es gibt Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen.

Kinder müssen Beträge bis zu 400.000 € nicht versteuern.

Bei mehreren Millionen gibt es aber einiges zu versteuern.

Es wäre höchstwahrscheinlich tatsächlich Steuerhinterziehung. Dennoch kenne ich die genauen Hintergründe nicht.

💕liche Grüße Sternchen

anTTraXX
4 months ago

G’schichten ausm Paulanergarten.

Wenn tatsächlich diese Summen auf dem Konto gewesen wären, hätte die Bank ihre Pflicht erfüllt.

DasOrakel
4 months ago

Das läßt sich ohne Kenntnis von Details nicht beantworten.

Apostate
4 months ago

Wenn der Opa das Konto an den Sohn übergeben hat, ohne es zu versteuern, und keine Erbschaftsteuer gezahlt wurde, könnte das tatsächlich Steuerhinterziehung sein. Erbschaften müssen grundsätzlich versteuert werden, und das Verschweigen von steuerpflichtigen Beträgen ist strafbar.

Lg