Ist das rechtlich in Ordnung?
Hallo Leute
Über die Sommerferien hatte ich einen Ferienjob in Form einer geringfügigen Beschäftigung, welche auch weiterhin besteht. Momentan ist diese allerdings nicht groß erwähnenswert da ich bei diesem Gastro-Betrieb Momentan nur bei Bedarf aushelfe. Zur Rechnung könnte man aber von einer Wochenstunde ausgehen, die ich dort arbeite.
Für die Herbstferien habe ich bei einem anderen Unternehmen einen auf 2 Wochen befristete kurzfristige Beschäftigung. Während dieser Zeit werde ich 5 Tage die Woche (Mo-Fr) á 8 Stunden arbeiten, sprich 2 Wochen lang 40 Stunden/Woche.
Demnächst möchte ich das Angebot für einen Schülerjob im Café wahrnehmen, welches auch als kurzfristige Beschäftigung läuft. Dort würde ich 4 Tage die Woche (Di, Do, Sa, So) arbeiten und ungefähr auf 18-20 Wochenstunden kommen. Laut dem JuArSchuG zähle ich ab 15 Jahren als Jugendlicher (Ich bin m,15), welcher 40 Stunden pro Woche arbeiten darf. Allerdings steht dort auch, dass ich, solange ich noch schulpflichtig bin, in diesem rechtlichen Kontext als Kind zähle.
Nun meine Frage an euch: Wäre die Art bzw. eher die Stundenmenge an Arbeit die ich pro Woche/Monat leisten würde im rechtlich akzeptablen Bereich oder nicht? Denn ungefähr jede Seite aus dem Internet sagt mir da was anderes und aus dem Gesetz selbst kann ich die Antwort auch nicht rauslesen.
Und sollte das alles in Ordnung sein, wie sieht es da mit dem Geld aus? Angenommen ich würde durch das Café genau 520 Euro verdienen und so unter der Steuergrenze liegen und dann noch bei dem Catering-Unternehmen bspw. 40 Euro verdienen, würde ich ja über der Steuergrenze liegen. Wer müsste sich um die Steuern und andere Abgaben kümmern? Denn ich wäre ja bei jedem der Unternehmen unter den 520 Euro.
Ich hoffe ihr könnt mir in dieser Situation etwas helfen und mich aufklären, da ich hier ehrlich nicht den Durchblick habe.
Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Zeit und die Antworten. Ich wünsche euch noch einen schönen Abend
Mit freundlichen Grüßen
Die gezahlten Steuern deiner geringfügigen Beschäftigung kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Bei einem 520€ Job zahlst du keine Steuern.
Während der Schulzeit solltest du nicht mehr als etwa 8 bis 10 Stunden in der Woche arbeiten. In der schulfreien Zeit kannst du nach deutschen Arbeitsrecht auch etwas über 40 Stunden arbeiten. Ich würde aber auf jeden Fall bei 40 Stunden bleiben, du willst ja auch noch was vom Leben haben.