Im Zelt wohnen im Garten erlaubt?
Guten Tag eine Frage,und zwar
Wir haben ein Haus mit eigenem Garten am Haus, auch haben wir Mieter, die jeweils Zimmer bewohnen.
Ein anderer hat uns gefragt, ob es in Ordnung wäre, das er sich ein kleines Partyzelt ca 12QM auf das hintere Gartenstück stellt, um dort zu wohnen, natürlich ohne Bad, und ohne Küche.
Bad könnte er das GästeBad Mitbenutzen und Küche ist oben auch.
Nur die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist, er wäre auch bei uns gemeldet, Strom würde er auch kriegen über ein Verlängerungskabel, zb fürs Handyladen.
Die Frage ist ernstgemeint, bitte keine Dummen Antworten!
Natürlich ist das erlaubt. Nur nichts bauen darf er, ausser es ist Bauland
Aber Zelt oder Wohnwagen etc geht klar
Wäre erlaubt, da sowas kein fester Bau.
Hatte Nachbarn, die haben im Sommer im Zelt im Garten gelebt, alles andere an Feriengäste vermietet, um das Haus zu finanzieren. Bad im Treppenhaus des Hauses. Kein Scherz.
Nach den allerersten Jahren nahmen die aber auch den Keller des Hauses als permanenten Wohnraum hinzu. Alles im Zelt auf Dauer (und selbst wenn nur im Sommer) nicht so konfortabel Und da gab es dann leider fiese Nachbarn, die sie anzeigten, weil der Keller nicht als Wohnraum genutzt werden durfte, da Keller kein Wohnraum.)-: Sie habens zum Glück trotzdem geschafft. Echt liebe Nachbarn!
Alles lange her!
Hierfür muss man sich beim zuständigen Bauamt eine Genehmigung geben lassen, weil in der Landesbauordnung festgelegt ist, was zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Eine solche Genehmigung wird man aber nicht bekommen. Man kann dieses Vorhaben auch Campingplatz nennen, aber auch das bekommt man nicht genehmigt für den eigenen Garten. Würde man sich nun einen Wohnwagen oder Wohnmobil hin stellen, in dem man wohnen möchte, würde das keinen Unterschied machen. Auch dafür braucht man eine Erlaubnis vom Bauamt.
Es ist Privatgrundstück, man darf doch machen was man will
Warum fragst du dann hier, wenn du glaubst, es besser zu wissen…?!?
Allein Bauamt 😅😅😅
Wir wollen dort nicht bauen, nur für befristete Zeit ein Zelt aufstellen
… dieses Zelt aber zu Wohnzwecken nutzen. Somit fällt es unter Baurecht. Für ein paar Tage sagt sicher keiner was, aber die Fragestellung ist so formuliert, dass es auf unbestimmte Zeit sein soll.
Natürlich wäre dies auf Dauer nicht erlaubt
Im Winter sowieso keine echte Lösung
Aus welchem Grund????? Unser Grundstück, Bad kann er mitnutzen, nur pennen, weil das andere Zimmer auch vermietet ist. Er baut dort nix
Garten ist kein Wohnraum genauso wenig wie Garage
Winter ist ja noch lange Hin, und wozu gibt’s Feuerschalen? Anmachen, warten bis aus und reinstellen, das ist die Heizung
Das klingt sehr naiv.
Doch darum geht es doch !
Es geht nicht um Wohnraum, sondern ob es rechtlich erlaubt ist
Nicht auf Dauer. Google mal “fliegende Bauten”.
Und ja, es ist Baurecht. Auch wenn du es nicht glaubst.